Bauernproteste

Informationen, wie Sie trotz der angekündigten Protestaktionen der Landwirte die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen.

Welche konkreten Maßnahmen wurden im Vorhinein unternommen?
Warum wurden die Proteste nicht verboten (z.B. durch eine Allgemeinverfügung)?

Hintergrund:
Der Bauernprotest wird die Stadt mit über 25.000 Einwohnern und ihr Krankenhaus voraussichtlich über Stunden von der Außenwelt abschneiden (vgl. https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_100315166/bauernproteste-krankenhaus-im-ahrtal-fuerchtet-katastrophe-mit-ansage-.html)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2024
  • Frist
    10. Februar 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen, wie Sie trotz der a…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauernproteste [#296457]
Datum
6. Januar 2024 22:13
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen, wie Sie trotz der angekündigten Protestaktionen der Landwirte die medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Welche konkreten Maßnahmen wurden im Vorhinein unternommen? Warum wurden die Proteste nicht verboten (z.B. durch eine Allgemeinverfügung)? Hintergrund: Der Bauernprotest wird die Stadt mit über 25.000 Einwohnern und ihr Krankenhaus voraussichtlich über Stunden von der Außenwelt abschneiden (vgl. https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/id_100315166/bauernproteste-krankenhaus-im-ahrtal-fuerchtet-katastrophe-mit-ansage-.html)
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 296457 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/296457/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kreisverwaltung Ahrweiler
Sehr << Antragsteller:in >> wie der gestrige Tag gezeigt hat, war die Stadt - und somit auch das hies…
Von
Kreisverwaltung Ahrweiler
Betreff
WG: Bauernproteste [#296457]
Datum
9. Januar 2024 10:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> wie der gestrige Tag gezeigt hat, war die Stadt - und somit auch das hiesige Krankenhaus - zu keinem Zeitpunkt "von der Außenwelt abgeschnitten". Die Zufahrt in die Stadt und zum Krankenhaus war jederzeit möglich. Die Versammlungsfreiheit ist durch Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützt. Durch die erlassenen Auflagen (u.a. Rettungsgassen bilden und freihalten; Einsatz-/Rettungsfahrzeugen jederzeit und unverzüglich freie Bahn zu schaffen) wurden die Gefahren für die Bevölkerung minimiert und somit musste kein Verbot der Versammlung erfolgen. Wie der gestrige Tag gezeigt hat, haben sich die Teilnehmer an diese Auflagen gehalten. Zudem wurden neben den Fahrzeugen des Regel-Rettungsdienstes am gestrigen Tag zwischen 05 und 16 Uhr folgende Fahrzeuge zusätzlich vorgehalten: DRK OV Bad Neuenahr-Ahrweiler RTW KTW DRK OV Sinzig RTW DRK OV Niederzissen RTW Mit freundlichen Grüßen