Baugenehmigung für den Hubschrauberlandeplatz Kalkberg

Baugenehmigung für den Hubschrauberlandeplatz mit Betriebsgebäuden usw. auf dem Kalkberg samt aller Anlagen zu Baugenehmigung

Stellungnahmen aller Behörden im Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigung

Aus den Unterlagen sollte sich insb. die Vereinbarkeit mit dem Flächennutzungsplan ergeben, der den Kalkberg als Grünfläche ausweist.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. März 2022
  • Frist
    23. April 2022
  • Kosten dieser Information:
    80,00 Euro
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baugenehmigung für den Hubschrauberlandeplatz Kalkberg [#243872]
Datum
19. März 2022 12:53
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Baugenehmigung für den Hubschrauberlandeplatz mit Betriebsgebäuden usw. auf dem Kalkberg samt aller Anlagen zu Baugenehmigung Stellungnahmen aller Behörden im Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigung Aus den Unterlagen sollte sich insb. die Vereinbarkeit mit dem Flächennutzungsplan ergeben, der den Kalkberg als Grünfläche ausweist.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243872/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
Ihr Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, hier: Kontakt Sehr Antragsteller/in bitte …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihr Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, hier: Kontakt
Datum
23. März 2022 14:44
Status
Warte auf Antwort
image001.png
5,0 KB


Sehr Antragsteller/in bitte teilen Sie mir eine Telefonnummer mit unter der Sie zu den üblichen Bürozeiten erreichbar sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, hier: Kontakt [#243872] Sehr geehrte Da…
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, hier: Kontakt [#243872]
Datum
23. März 2022 16:38
An
Empfängername
Status
E-Mail-Versand ist fehlgeschlagen.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sie können mich unter [geschwärzt] erreichen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 243872 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, hier: Kontakt [#243872] Sehr geehrte Da…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, hier: Kontakt [#243872]
Datum
23. April 2022 08:05
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baugenehmigung für den Hubschrauberlandeplatz Kalkberg“ vom 19.03.2022 (#243872) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, hier: Kontakt [#243872] Sehr geehrte Da…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, hier: Kontakt [#243872]
Datum
25. April 2022 09:53
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie [geschwärzt] ([geschwärzt]). Im Übrigen ist es irritierend, wenn Sie nach einer Telefonnummer fragen, sich dann aber nicht melden und die gesetzliche Frist einfach verstreichen lassen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, hier: Kontakt [#243872] Sehr geehrte Da…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, hier: Kontakt [#243872]
Datum
5. Mai 2022 07:28
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde darauf hingewiesen, dass meine E-Mail vom 25.03. mit meiner Telefonnummer nicht zugestellt werden konnte. Ich gehe davon aus, dass Ihr Postfach voll ist. Deshalb versende ich diese Nachricht an die allgemeine Adresse der Stadt Köln. Den Nachrichtenverlauf können Sie hier einsehen: https://fragdenstaat.de/anfrage/baugenehmigung-fur-den-hubschrauberlandeplatz-kalkberg/#nachricht-681575 Meine Telefonnummer lautet [geschwärzt] Bitte setzen Sie sich umgehend mit mir in Verbindung und beantworten im Übrigen die IFG-Anfrage. Zu Dokumentationszwecken bitte ich jedoch um einen schriftliche Klärung etwaiger Fragen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Baugenehmigung für den Hubschrauberlandeplatz Kalkberg“ [#243872]
Datum
28. Oktober 2022 06:57
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil auf meine Anfrage nicht reagiert wurde Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 243872.pdf - 2022-03-23_1-image001.png Anfragenr: 243872 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.10.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Baugenehmigung für den Hubschrauberlandeplatz Kalkberg“ [#243872]
Datum
28. Oktober 2022 07:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 28.10.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 19.3.2022 Aktenzeichen…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Baugenehmigung für den Hubschrauberlandeplatz Kalkberg"
Datum
8. November 2022 12:17
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 19.3.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-7629/22 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, Herr [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW mit der Bitte um Vermittlung an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang zu der Baugenehigung des o.g. Hubschrauberlandeplatzes über die Seite von fragdenstaat.de (https://fragdenstaat.de/anfrage/baugenehmigung-fur-den-hubschrauberlandeplatz-kalkberg/<https://fragdenstaat.de/anfrage/ifg-antrag-unterlagen-rechtliche-bewertung-weiteres-vorgehen-infolge-der-ruecknahme-von-zulassungen-uebermittlungsfehler-uni-frankfurt/>) gestellt zu haben. Zunächst hatten Sie ihm mit Schreiben vom 23.3. geantwortet und um Mitteilung einer Rufnummer gebeten. Dieser Bitte ist der Antragsteller nachgekommen, jedoch - so teilt er mit - sei kein Rückruf erfolgt. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Nach § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich, ihm ggf. Ihre Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich Sie, diese mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Köln
Eingangebestätigung Es wird der Eingang des Antrags am 08.11.2022 bestätigt (was quatsch, da der Eingang bereits i…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Via
Briefpost
Betreff
Eingangebestätigung
Datum
11. November 2022
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Es wird der Eingang des Antrags am 08.11.2022 bestätigt (was quatsch, da der Eingang bereits im März war und nachweislich bereits ein Austausch stattgefunden hat)
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 19.3.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-7629/22 Mein Schreiben vo…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Erinnerung: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Baugenehmigung für den Hubschrauberlandeplatz Kalkberg"
Datum
9. Dezember 2022 15:01
Status
Warte auf Antwort
Antrag Herrn [geschwärzt] auf Informationszugang vom 19.3.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-7629/22 Mein Schreiben vom 8.11.2022 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, bislang habe ich keine Rückmeldung zu meinem o.g. Schreiben erhalten, ich erinnere daher an dessen Erledigung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], nach wie vor habe ich keinerlei inhaltliche Rückmeldung der Behörde erhalten. Das ist äußer…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Erinnerung: Informationsfreiheit: Vermittlung bei der Anfrage "Baugenehmigung für den Hubschrauberlandeplatz Kalkberg" [#243872]
Datum
10. Januar 2023 12:09
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], nach wie vor habe ich keinerlei inhaltliche Rückmeldung der Behörde erhalten. Das ist äußerst ärgerlich. In der Sache geht es um den Kalkberg in Köln. Hierzu führe ich zusammen mit weiteren Bürgerinitiativen Gespräche mit der Verwaltung und der Politik zu dem Kalkberg, der Hubschrauberstation und zur Umgebung. Für diese Gespräche möchte ich wissen, wie die Baugenehmigung für den Kalkberg aussieht. Diese Informationen werden mir seit fast einem Jahr systematisch verwehrt. In der Eingangsbestätigung wurde jetzt schon wieder eine neue E-Mail Adresse genannt, diese lautet bauordnungsangelegenheiten3@stadt-koeln.de Ich würde sie bitten, hier nochmal nachzuhaken. Als Bürger hat man leider beim Bauaufsichtsamt keine Chance. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 19.3.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-7629/22 Mein Auskunftsersuchen …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
2. Erinnerung: Informationsfreiheit / Vermittlung bei der Anfrage "Baugenehmigung für den Hubschrauberlandeplatz Kalkberg"
Datum
18. Januar 2023 15:16
Status
Warte auf Antwort
Antrag [geschwärzt] auf Informationszugang vom 19.3.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-7629/22 Mein Auskunftsersuchen vom 8.11.2022 Meine Erinnerung vom 9.12.2022 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, ich erinnere erneut an die Erledigung meines oben genannten Schreibens, zu dem mir weiterhin noch keine Antwort vorliegt. Daher weise ich darauf hin, dass Sie nach § 13 Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 IFG NRW mir gegenüber zur Auskunft verpflichtet sind. Weil nach Maßgabe des § 5 Absatz 2 Satz 1 IFG NRW die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden soll und der Informationszugangsantrag bereits zehn Monate zurückliegt, bitte ich Sie, mir Ihre Stellungnahme nunmehr bis zum 10. Februar 2023 zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Köln
Antrag auf Informationsbereitstellung IFG NRW, Grundstück: Kalk-Mülheimer-Str. ohne Nummer, 51103 Köln, Aktenzeich…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Antrag auf Informationsbereitstellung IFG NRW, Grundstück: Kalk-Mülheimer-Str. ohne Nummer, 51103 Köln, Aktenzeichen: 63/Q49/0792/2022
Datum
30. Januar 2023 15:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en) bereitgestellt: Amtlicher Lageplan.pdf (Dateigröße: 52,3 MB) Bitte benutzen Sie den folgenden Link zum Herunterladen der Datei(en): https://cdat.stadt-koeln.de/e7368b50a55c4bb097afa75f2dc0a105 Der Download ist bis zum Mittwoch, 1. März 2023 möglich. [geschwärzt] hat diese Nachricht für Sie hinterlassen: Sehr geehrter [geschwärzt], anbei &#252;bermittle ich Ihnen die begehrten Informationen (Amtlicher Lageplan) aus den abgeschlossenen Baugenehmigungsvorg&#228;ngen: Az: 63/B29/3696/2006, Az: 63/B29/5274/2012 und z: 63/B29/710/2014, f&#252;r das Grundst&#252;ck: Kalk-M&#252;lheimer Str. ohne Nummer, 51103 K&#246;ln. Diese Bereitstellung erfolgt nach dem IFG NRW. Diese Auskunft ist geb&#252;hrenpflichtig. Der entsprechende Geb&#252;hrenbescheid wird Ihnen separat zugesandt. Mit freundlichen Gr&#252;&#223;en Im Auftrag [geschwärzt] Stadt K&#246;ln - Die Oberb&#252;rgermeisterin 63 Bauaufsichtsamt 632/2 Bauordnung und Gefahrenabwehr f&#252;r die Stadtbezirke Porz, Kalk und M&#252;lheim Willy-Brandt-Platz 2 50679 K&#246;ln Telefon: [geschwärzt] Telefax: [geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: stadt.koeln www.instagram.com/stadt.koeln www.twitter.com/Koeln www.youtube.com/user/Koeln www.facebook.com/stadt.koeln50 Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt]
Kommunalverwaltung Köln
Amtlicher Lageplan
Von
Kommunalverwaltung Köln
Via
Briefpost
Betreff
Amtlicher Lageplan
Datum
30. Januar 2023
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Amtlicher Lageplan [#243872] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übermittlung des amtlichen Lag…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Amtlicher Lageplan [#243872]
Datum
30. Januar 2023 16:03
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übermittlung des amtlichen Lageplans. Der IFG-Antrag vom 19.03.2022 bezieht sich jedoch auf: "Baugenehmigung für den Hubschrauberlandeplatz mit Betriebsgebäuden usw. auf dem Kalkberg samt aller Anlagen zu Baugenehmigung Stellungnahmen aller Behörden im Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigung Aus den Unterlagen sollte sich insb. die Vereinbarkeit mit dem Flächennutzungsplan ergeben, der den Kalkberg als Grünfläche ausweist." Inwiefern soll jetzt ein einzelner amtlicher Lageplan der genannten Baugenehmigung entsprechen? Ihre Ankündigung von Gebühren können Sie sich bitte zunächst sparen, bis Sie die IFG-Anfrage ansatzweise erfüllt haben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
WG: Antrag auf Informationsbereitstellung (IFG NRW), Grundstück: Kalk-Mülheimer Str. ohne Nummer, 51103 Köln, Akte…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Antrag auf Informationsbereitstellung (IFG NRW), Grundstück: Kalk-Mülheimer Str. ohne Nummer, 51103 Köln, Aktenzeichen: 63/Q490792/2022
Datum
30. Januar 2023 17:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übermittle ich Ihnen die begehrten Informationen (Baugenehmigung, Stellungnahmen) aus den abgeschlossenen Baugenehmigungsvorgängen: Az: 63/B29/3696/2006, Az: 63/B29/5274/2012 und Az: 63/B29/710/2014, für das Grundstück: Kalk-Mülheimer Str. ohne Nummer, 51103 Köln. Diese Bereitstellung erfolgt nach dem IFG NRW. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig. Der entsprechende Gebührenbescheid wird Ihnen separat zugesandt. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Köln
WG: Antrag auf Informationsbereitstellung (IFG NRW), Grundstück: Kalk-Mülheimer Str. ohne Nummer, 51103 Köln, Akt…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
WG: Antrag auf Informationsbereitstellung (IFG NRW), Grundstück: Kalk-Mülheimer Str. ohne Nummer, 51103 Köln, Aktenzeichen: 63/Q490792/2022
Datum
30. Januar 2023 17:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], anbei übermittle ich Ihnen die begehrten Informationen (Baugenehmigung, Stellungnahmen) aus den abgeschlossenen Baugenehmigungsvorgängen: Az: 63/B29/3696/2006, Az: 63/B29/5274/2012 und Az: 63/B29/710/2014, für das Grundstück: Kalk-Mülheimer Str. ohne Nummer, 51103 Köln. Diese Bereitstellung erfolgt nach dem IFG NRW. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig. Der entsprechende Gebührenbescheid wird Ihnen separat zugesandt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>
Kommunalverwaltung Köln
Gebührenbescheid
Von
Kommunalverwaltung Köln
Via
Briefpost
Betreff
Gebührenbescheid
Datum
30. Januar 2023
Status
<< Anfragesteller:in >>
AW: WG: Antrag auf Informationsbereitstellung (IFG NRW), Grundstück: Kalk-Mülheimer Str. ohne Nummer, 51103 Köln,…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Antrag auf Informationsbereitstellung (IFG NRW), Grundstück: Kalk-Mülheimer Str. ohne Nummer, 51103 Köln, Aktenzeichen: 63/Q490792/2022 [#243872]
Datum
3. Februar 2023 14:05
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, die übermittelten Unterlagen scheinen mir zum einen Unvollständig zu sein. Außerdem entspricht dies offenbar ohnehin nicht der maßgeblichen Baugenehmigung. Der Verlauf der Privatstraße und die Anordnung der Stellplätze stimmt nicht mit der Realität überein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 243872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243872/
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Baugenehmigung für den Hubschrauberlandeplatz Kalkberg“ [#243872]
Datum
4. Februar 2023 20:25
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/243872/ Die Behörde hat den IFG-Antrag nach meiner Einschätzung nur teilweise erfüllt, da die angefragte Baugenehmigung nur unvollständig vorgelegt wurde. Ggf. wurde sogar eine veraltete Baugenehmigung vorgelegt. Trotzdem habe ich direkt einen Gebührenbescheid bekommen (dazu gleich mehr). Die Anfrage lautete: "Baugenehmigung für den Hubschrauberlandeplatz mit Betriebsgebäuden usw. auf dem Kalkberg samt aller Anlagen zu Baugenehmigung Stellungnahmen aller Behörden im Verfahren zur Erteilung der Baugenehmigung Aus den Unterlagen sollte sich insb. die Vereinbarkeit mit dem Flächennutzungsplan ergeben, der den Kalkberg als Grünfläche ausweist." Der mittlere Teil wurde wohl erfüllt (Stellungnahme aller Behörden im Verfahren), wobei die Vollständigkeit ohne Kenntnis der gesamten Akte für mich nicht überprüfbar ist. So bezieht sich das Umweltamt auf eine Stellungnahme vom 12.10.2006, die aufrecht erhalten werden. Diese scheint nicht vorzuliegen. Die Baugenehmigung selbst wurde auch übermittelt, allerdings wurden wesentliche Informationen geschwärzt wie der Antragsteller, obwohl das nach meiner Kenntnis eine andere Behörde war (Feuerwehr). Zudem entspricht der übermittelte amtliche Lageplan nicht der letztlichen Bauausführung. So ist keine Garage gebaut worden, sondern alle Stellplätze sind im Außenbereich angelegt worden. Es könnte sich also sogar um eine veraltete, gar nicht mehr relevante Baugenehmigung handeln. Bei den Anlagen zur Baugenehmigung wurde nur der amtliche Lageplan übermittelt. Hier wäre selbstverständlich eine Anfrage durch die Behörde an mich sinnvoll, welche Anlagen genau angefragt werden. Die allermeisten Anlagen wurden nicht übermittelt. Ich würde die IFG-Anfrage aufrechterhalten in Bezug auf die folgenden Anlagen, wobei ich den genauen Umfang von den jeweiligen Gebühren abhängig machen möchte: 1 Satz Bauzeichnungen Baubeschreibung Betriebsbeschreibung Landschaftspflegerischer Begleitplan Zudem hatte ich explizit angefragt: Die behördliche Prüfung der Vereinbarkeit mit dem Flächennutzungsplan. Hier müsste die Stadt zumindest bestätigen, dass es eine solche Prüfung und entsprechende Unterlagen nicht gibt. Jedenfalls habe ich trotzdem einen Gebührenbescheid bekommen über 80 €, berechnet "nach Verwaltungsaufwand" nach Ziffer 1.3.3 der Gebührenordnung. Der Gebührenbescheid bezieht sich gemäß Anschreiben auf "zu der elektronischen Übersendung vom 30.01.2023". Jetzt stellen sich mehrere Fragen: 1) Wieso werden hier, entgegen dem üblichen Prozedere, unangekündigt Gebühren erhoben? Ich kenne das Verfahren so, dass Bürger auf drohende Gebühren hingewiesen werden. Zumal hier von Anfang an der Umfang ja gar nicht ersichtlich war. Ich weiß ja, wie viele Anlagen es gibt und wie viel geschwärzt werden muss. 2) Es bleibt offen, ob wegen der 2 separaten Übersendungen vom 30.01.2023 nicht noch ein weiterer Gebührenbescheid erfolgen wird. In den jeweiligen Übermittlungen heißt es "Diese Bereitstellung erfolgt nach dem IFG NRW. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig. Der entsprechende Gebührenbescheid wird Ihnen separat zugesandt." 3) Es bleibt offen, ob für eine rechtmäßige, vollständige Erfüllung der Anfrage weitere Gebührenbescheide folgen sollen oder ob die Anfrage mit den 80 € abgegolten ist. Das alles vor dem Hintergrund, dass die Anfrage von Anfang an offenkundig rechtswidrig bearbeitet wurde und nur nach Vermittlung durch den Landesbeauftragten überhaupt bearbeitet wurde. Da ich aufgrund der unklaren Sachlage wahrscheinlich Klage gegen den Gebührenbescheid erheben werde, bitte ich um zeitnahe Vermittlung in der Sache. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 243872.pdf - 2022-03-23_1-image001.png - 2022-11-11_1-20221116-eingangsbestaetigung-ifg.pdf Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - 2023-01-30_2-amtlicher-lageplan.pdf - 2023-01-30_4-baugenehmigungstellungnahmen.pdf - 2023-01-30_4-image001.png - 2023-01-30_5-baugenehmigungstellungnahmen.pdf - 2023-01-30_5-image001.png Anfragenr: 243872 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243872/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 04.02.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Baugenehmigung für den Hubschrauberlandeplatz Kalkberg“ [#243872]
Datum
6. Februar 2023 08:06
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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<< Anfragesteller:in >>
Klage
An Verwaltungsgericht Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Klage
Datum
11. Februar 2023
An
Verwaltungsgericht Köln
Status
geschwärzt
3,1 MB
Kommunalverwaltung Köln
Antrag auf Informationsbereitstellung (IFG NRW), Grundstück: Kalk-Mülheimer Str. ohne Nummer, 51103 Köln, Aktenzei…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Antrag auf Informationsbereitstellung (IFG NRW), Grundstück: Kalk-Mülheimer Str. ohne Nummer, 51103 Köln, Aktenzeichen: 63/Q49/0792/2022
Datum
17. Februar 2023 09:01
Status
Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] hat für Sie über den cDat-Service folgende Datei(en) bereitgestellt: 156761902.zip (Dateigröße: 50,1 MB)<https://cdat.stadt-koeln.de/0faef0ddd2664875a7d4a0bfd12f6a69> Der Download ist bis zum Freitag, 17. März 2023 möglich. [geschwärzt] hat diese Nachricht für Sie hinterlassen: Sehr geehrter [geschwärzt], anbei übermittle ich Ihnen die begehrten Informationen (Baugenehmigung sowie Änderungen, Amtlicher Lageplan) aus dem abgeschlossenen Baugenehmigungsvorgang des Grundstücks: Kalk-Mülheimer-Str. ohne Nummer. Diese Bereitstellung der v.g. Informationen erfolgt nach dem IFG NRW. Es wurden schützenswerte persönliche Daten geschwärzt. Diese Auskunft ist gebührenpflichtig. Der entsprechende Gebührenbescheid wurde Ihnen bereits schon separat zugesandt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt]<[geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]]<[geschwärzt]> [[geschwärzt]]<[geschwärzt]>

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Kommunalverwaltung Köln
Unterlagen Unterlagen Baugenehmigung 2012
Von
Kommunalverwaltung Köln
Via
Briefpost
Betreff
Unterlagen
Datum
17. Februar 2023
Status