Baugenehmigung Nr. R07/15

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Baugenehmigung mit der Nummer
R07/15

Personenbezogene Daten können geschwärzt werden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. Mai 2021
  • Frist
    29. Juni 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ba…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baugenehmigung Nr. R07/15 [#221137]
Datum
27. Mai 2021 11:17
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Baugenehmigung mit der Nummer R07/15 Personenbezogene Daten können geschwärzt werden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221137/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Anfrage nach dem IFG NRW: Baugenehmigu…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baugenehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137]
Datum
28. Mai 2021 11:17
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meiner Anfrage nach dem IFG NRW: Baugenehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW Anfrage #221137] Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221137/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Baugenehmigung Nr. R07/15“ vom 27.05.2021 (#221…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baugenehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137]
Datum
29. Juni 2021 08:56
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Baugenehmigung Nr. R07/15“ vom 27.05.2021 (#221137) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221137/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Baugenehmigung Nr. R07/15“ [#221137]
Datum
30. Juni 2021 16:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/221137/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil … - meine IFG NRW Anfrage nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet wurde. Die Behörde hat die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 221137.pdf Anfragenr: 221137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221137/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.06.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Baugenehmigung Nr. R07/15“ [#221137]
Datum
1. Juli 2021 09:09
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 30.06.2021 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Informationszugangsantrag [geschwärzt] vom 27.5.2021 Akt…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Baugenehmigung Nr. R07/15"
Datum
13. Juli 2021 14:29
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Informationszugangsantrag [geschwärzt] vom 27.5.2021 Aktenzeichen: 209.2.3.2.1-5611/21 ________________________________ Sehr [geschwärzt], gemäß § 13 Abs. 1 IFG NRW ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. [geschwärzt] hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Plattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> einen Antrag auf Zugang zu der Baugenehmigung "R07/15" gestellt zu haben. Ein Zugang sei bisher nicht gewährt worden; eine Antwort soll der Antragsteller trotz Erinnerung bislang nicht erhalten haben. Der Antrag ist auch zu finden unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/baugenehmigung-nr-r0715/. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden bzw. um Beantwortung seiner Anfrage (hierzu reicht es aus, wenn Sie mich in Ihrer Antwort in "cc" setzen). Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information übersandt. Ferner beabsichtige ich ihm eine Kopie Ihrer Stellungnahme zur Kenntnis zu übersenden. Wenn Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung, weise jedoch darauf hin, dass [geschwärzt] ggf. einen Anspruch auf Zugang zu Ihrer Stellungnahme haben könnte. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]
Bezirksregierung Köln
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie die verspätete Rückantwort auf Ihr Anliegen mit Email vom 28.05.2021. H…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Baugenehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137]
Datum
14. Juli 2021 13:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in entschuldigen Sie die verspätete Rückantwort auf Ihr Anliegen mit Email vom 28.05.2021. Hierzu möchte ich Ihnen mitteilen, dass die Bezirksregierung Köln keine Baugenehmigungen erteilt. Leider konnte mangels Information aus der v.g. Email auch nicht ermittelt werden, welche Baugenehmigungsbehörde zuständig ist. In der Regel ist die Kommune Baugenehmigungsbehörde, nur bei Kommunen unter 10.000 Einwohnern ist der Landrat des Kreises Baugenehmigungsbehörde. Daher möchte ich Sie bitte, sich an die für Ihr Anliegen zuständigen Baugenehmigungsbehörde zu wenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre Rückmeldung. Es handelt sich um eine Genehmigung für einen Rheinanle…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baugenehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137]
Datum
14. Juli 2021 13:59
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
378,3 KB
Sehr << Anrede >> Danke für Ihre Rückmeldung. Es handelt sich um eine Genehmigung für einen Rheinanleger mit einer dauerhaft auf dem Rhein schwimmenden Anlegerinsel. Am Anleger steht ,,Genehmigung durch die Bezirksregierung Köln Nr. R07/15'' Im Anhang finden Sie einen Screenshot von Google Earth sowie die Koordinaten. Bei Fragen bitte ich um kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - bildschirmfoto-2021-07-14-um-135110.png Anfragenr: 221137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221137/
Bezirksregierung Köln
Sehr Antragsteller/in die Anlage auf einer Bundeswasserstraße ist wahrscheinlich von meinem Dezernat 54 genehmigt…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
WG: Baugenehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137]
Datum
14. Juli 2021 14:58
Status
Warte auf Antwort
378,3 KB
Sehr Antragsteller/in die Anlage auf einer Bundeswasserstraße ist wahrscheinlich von meinem Dezernat 54 genehmigt worden. Meine Kollegen werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Weiterleitung ! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antra…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Baugenehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137]
Datum
14. Juli 2021 17:25
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die Weiterleitung ! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221137/
Bezirksregierung Köln
Genehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137] Sehr Antragsteller/in die genannte Genehmigung liegt h…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Genehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137]
Datum
21. Juli 2021 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in die genannte Genehmigung liegt hier vor und kann bei Bedarf von Ihnen eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Genehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137] Sehr << Anrede >> danke für den Hinwei…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137]
Datum
21. Juli 2021 14:50
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für den Hinweis, dass die Genehmigung in Ihrem Dezernat vorliegt. Ich weise Sie darauf hin, dass jede Person nach § 3 I UIG einen voraussetzungslosen Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen hat. Wird eine bestimmte Art des Informationszugangs beantragt, so darf dieser nur aus gewichtigen Gründen auf andere Art gewährt werden (§ 3 II 2 UIG). Auf eine schon bestehende Möglichkeit des Informationszugangs darf in den Fällen verwiesen werden, in denen Umweltinformationen dem Antragsteller bereits auf andere, leicht zugängliche Art, zur Verfügung stehen (§ 3 II 4 UIG). Soweit Sie die von mir verlangte Übersendung der Genehmigung ablehnen und mich auf die persönliche Inaugenscheinnahme der Genehmigung verweisen, dürfte es sich hierbei schon um keine „andere, leicht zugängliche Art [des Informationszugangs]“ im Sinne des § 3 II 4 UIG handeln. Für mich, wie auch für viele andere Bürger:innnen, kann es aus zahlreichen Gründen (u.a. körperlicher Behinderungen, Alter, Krankheit, wirtschaftlicher Situation) einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten, das betreffende Gebäude physisch aufzusuchen, dort den Energieausweis ausfindig zu machen, diesen in Ruhe zur Kenntnis zu nehmen sowie nach Möglichkeit auch für die genauere spätere Auswertung zu vervielfältigen. Dass dies nicht dem gesetzlich geforderten uneingeschränkten und faktisch möglichst ungehinderten Informationszugang entspricht, liegt auf der Hand. Ich weise darauf hin, dass wir derzeit unsere Großeltern bei uns zuhause aufgenommen haben, da sie durch die Flutkatastrophe in Bad Neuenahr bis auf ihre Kleidung alles verloren haben. Wir sind derzeit mit zahlreichen anderen Dingen, wie Wohnungsbesichtigungen, Behördengängen, Telefonaten mit Banken und Versicherungen usw. beschäftigt. Es ist daher unmöglich für die Inaugenscheinnahme extra nach Köln zu kommen. Überwiegende behördliche Interessen für den Verweis auf den Aushang im Gebäude gegenüber der verlangten Bereitstellung als E-Mail-Scan sind demgegenüber nicht ersichtlich. Ein entsprechend gewichtiger Grund kann vorliegen, wenn die Umsetzung des Antrags zu einer schweren und nicht hinnehmbaren Beeinträchtigung der weiteren, gesetzlich vorgesehenen Aufgaben der informationspflichtigen Stelle führt, insbesondere wenn die verlangte Bereitstellungsweise der Informationen zur nicht kurzfristigen Hauptbeschäftigung des befassten Mitarbeiters würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.12.1996 - 7 C 64/95). Dies ist angesichts des überschaubaren Aufwands hier fernliegend. Der Verweis auf die Einsichtnahme im Gebäude widerspricht auch der Systematik sowie Sinn und Zweck des Gesetzes. So regelt insbesondere § 10 III 1, 2 UIG, auf den § 3 II 4 UIG verweist, dass die Verbreitung von Umweltinformationen in für die Öffentlichkeit verständlicher Darstellung und leicht zugänglichen Formaten erfolgen. Hierzu sollen insbesondere elektronische Kommunikationsmittel verwendet werden. Daraus ergibt sich, dass – soweit Sie in rechtmäßiger Weise auf eine bereits bestehende allgemeine Möglichkeit des Informationszugangs verweisen möchten –, dieser Informationszugang elektronisch erfolgen soll. Dort, wo diese Möglichkeit nicht vorhanden ist, muss eine Form des Informationszugangs eröffnet werden, die dem möglichst nahe kommt und barrierefrei ist. Dem entspricht der von mir verlangte Zugang zur Genehmigung als E-Mail-Scan. Der Verweis auf die Einsichtnahme im Gebäude setzt sich demgegenüber zu den gesetzlichen Regelungen in deutlichen Widerspruch. Ich bitte Sie daher, mir nun die Kopie des Ausweises in der von mir beantragten Form zukommen zu lassen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221137/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bezirksregierung Köln
Genehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137] Sehr [geschwärzt], anbei sende ich Ihnen den Genehmigu…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Genehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137]
Datum
27. Juli 2021 13:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], anbei sende ich Ihnen den Genehmigungsbescheid R07/15 in der von Ihnen geforderten Form. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Bezirksregierung Köln
AW: Genehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137] Sehr Antragsteller/in abwesenheitsbedingt kann ich…
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
AW: Genehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137]
Datum
2. August 2021 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
521,3 KB
Sehr Antragsteller/in abwesenheitsbedingt kann ich Ihnen leider erst heute den gewünschten Genehmigungsbescheid zukommen lassen, den Sie als Mailanlage finden. Aufgrund des Datenschutzes sind in dem Dokument Name und Adresse des Antragstellers geschwärzt. Die Beantwortung Ihrer Anfrage in dieser Form hier verbleibt gebührenfrei. Sofern Sie darüber hinaus die zum Bescheid gehörigen Anlagen (Antragsunterlagen) benötigen, betrifft dies umfangreiche Unterlagen, so dass aufgrund des entsprechenden Verwaltungsaufwandes zur Digitalisierung etc. die Gebührenfreiheit nicht gewährt werden kann. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Genehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137] Sehr << Anrede >> vielen Dank für die …
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Genehmigung Nr. R07/15 [IFG NRW ANFRAGE #221137] [#221137]
Datum
2. August 2021 15:59
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die digitale und kostenfreie Zusendung der Genehmigung. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 221137 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/221137/