Baugenehmigung Reg. Nr. 1490/2021 Hinterhofbebauung am Fehlingstraße 51a Travemünde

Anfrage an: Hansestadt Lübeck

Baugenehmigung Reg. Nr. 1490/2021 für eine Hinterhofbebauung am Fehlingstraße 51a in Travemünde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    19. Juni 2023
  • Frist
    21. Juli 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Baugenehmigung Reg. Nr. 1490/2021 für…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baugenehmigung Reg. Nr. 1490/2021 Hinterhofbebauung am Fehlingstraße 51a Travemünde [#281397]
Datum
19. Juni 2023 07:04
An
Hansestadt Lübeck
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Baugenehmigung Reg. Nr. 1490/2021 für eine Hinterhofbebauung am Fehlingstraße 51a in Travemünde.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281397/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hansestadt Lübeck
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Hols…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
AW: Baugenehmigung Reg. Nr. 1490/2021 Hinterhofbebauung am Fehlingstraße 51a Travemünde [#281397]
Datum
19. Juni 2023 15:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag nach dem Informationszugangsgesetz des Landes Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19.06.2023, Ihnen Zugang zur Baugenehmigung Reg. Nr. 1490/2021 für eine Hinterhofbebauung am Fehlingstraße 51a in Travemünde zu gewähren, habe ich erhalten. Nach Prüfung Ihre Antrages werde ich unaufgefordert auf Sie zurückkommen. Bis dahin bitte ich noch etwas um Geduld und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Hansestadt Lübeck
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
AW: Baugenehmigung Reg. Nr. 1490/2021 Hinterhofbebauung am Fehlingstraße 51a Travemünde [#281397]
Datum
22. Juni 2023 18:05
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gemäß § 4 Abs. 2 Satz 4 Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) hat die Hansestadt Lübeck, als informationspflichtige Stelle, Sie bei der Stellung und Präzisierung Ihres Antrages zu unterstützen. Nach erster Prüfung Ihres Antrages vom 19.06.2023 möchte ich Sie, mit Blick auf den entstehenden Personal- und Sachaufwand und den damit verbundenen Kosten, bitten mitzuteilen ob Sie Zugang zur Baugenehmigung mit allen Anlagen oder nur zu einzelnen Anlagen begehren. Anlagen von Baugenehmigungen können z. B. Übersichtspläne, Lagepläne, Baubeschreibungen, Berechnungen der Grundflächenzahlen, Berechnungen der Geschossflächenzahlen, Stellenplatznachweise, Berechnung des umbauten Raumes, Berechnung der Wohn- und Nutzflächen, Standsicherheitsnachweise, Überfahrtsgenehmigungen, Verwaltungskostenbescheide Erklärungen über bautechnische Nachweise, Brandschutzkonzepte, Nachweise über Geschossigkeiten, Kostenübernahmeerklärungen und Darstellungen der Nachbarbebauungen umfassen. Der § 13 des Informationszugangsgesetzes sieht vor, dass die informationspflichten Stellen Kosten (Auslagen und Gebühren) für die Bereitstellung von Informationen erheben können. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist die Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-Kosten-VO). Die Bemessung der zu erhebenden Gebühren richtet sich hierbei nach dem zugrundeliegenden Verwaltungsaufwand (Bearbeitungszeit). Zu diesem Verwaltungsaufwand ist der gesamte, auf die Amtshandlung entfallende durchschnittliche Personal- und Sachaufwand zu zählen. Ein einfacher und somit kostenfreier Informationszugang bemisst sich an einem Verwaltungsaufwand von einer halben bis zu einer Dreiviertelstunde. Dieser sieht die Erteilung mündlicher oder einfach schriftlicher Auskünfte ggf. auch mit der Herausgabe von weniger als 10 Duplikaten (Kopien) vor. Im Einzelfall kann durch den entstehenden Verwaltungsaufwand der Gebührenrahmen für eine umfassende Auskunft von 250,00 € bis zu 500,00 € komplett ausgeschöpft werden. Dieses ist regelmäßig der Fall, wenn durch außergewöhnlich aufwändige Maßnahmen zur Zusammenstellung von Unterlagen, insbesondere wenn zum Schütz öffentlicher und privater Belange in zahlreichen Fällen Daten ausgesondert (geschwärzt) werden müssen. Zu diesen Gebühren sind zusätzlich Auslagen wie z. B. für die Erstellung von Kopien zu erheben. Für eine Abschätzung des gesamten Personal- und Sachaufwandes und einer damit verbundenen Kostenschätzung benötige ich jedoch die erbetenen Auskünfte. Vielen Dank. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich benötige lediglich und zwar in digitaler Form die Anlage "S…
An Hansestadt Lübeck Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baugenehmigung Reg. Nr. 1490/2021 Hinterhofbebauung am Fehlingstraße 51a Travemünde [#281397]
Datum
22. Juni 2023 21:26
An
Hansestadt Lübeck
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich benötige lediglich und zwar in digitaler Form die Anlage "Stellenplatznachweise" zur Baugenehmigung. Weitere Unterlagen werden nicht benötigt, insbesondere keine Kopien. Ich gehe davon aus, dass für die digitale Überlassung der Anlage "Stellenplatznachweise" zur Baugenehmigung kein Aufwand anfällt, der eine von mir zu entrichtende Gebühr auslöst. Falls dies widererwartend doch der Fall sein sollte, bitte ich um entsprechende Mitteilung der Kosten über der Überlassung der Anlage "Stellenplatznachweise". Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 281397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/281397/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Hansestadt Lübeck
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Konkretisierung vom 22. Juni 2023, auf aus…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
AW: Baugenehmigung Reg. Nr. 1490/2021 Hinterhofbebauung am Fehlingstraße 51a Travemünde [#281397]
Datum
23. Juni 2023 11:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> haben Sie vielen Dank für Ihre Konkretisierung vom 22. Juni 2023, auf ausschließlichen Zugang zu einer Anlage der Baugenehmigung. Hier konkret die Anlage in Form des "Stellplatznachweises". Durch die vorhandene Drittbetroffenheit und dem möglicherweise entgegenstehenden Schutz privater Interessen habe ich, vor abschließender Prüfung Ihre Antrages, das Anhörungsverfahren gemäß § 10 Satz 3 IZG-SH eingeleitet. Dieses wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Nach Abschluss des Anhörungsverfahren werde ich unaufgefordert auf Sie zurückkommen. Bis dahin bitte ich um Geduld und verbleibe Mit freundlichen Grüßen

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Hansestadt Lübeck
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationszuga…
Von
Hansestadt Lübeck
Betreff
AW: Baugenehmigung Reg. Nr. 1490/2021 Hinterhofbebauung am Fehlingstraße 51a Travemünde [#281397]
Datum
11. Juli 2023 18:27
Status
Sehr << Antragsteller:in >> anbei erhalten Sie den Bescheid zu Ihrem Antrag nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) vom 19.06.2023 samt Anlage mit der Bitte um Kenntnisnahme. Ein schriftliches Exemplar des Bescheides geht zudem morgen in den Postversand. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen