Bau.Land.Check Güterbahnhof Moltkestraße, Aachen

Dokumente zum Bau.Land.Check für den ehemaligen Güterbahnhof Moltkestraße in Aachen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. September 2021
  • Frist
    30. Oktober 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An NRW.Urban Service GmbH Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bau.Land.Check Güterbahnhof Moltkestraße, Aachen [#230113]
Datum
28. September 2021 21:59
An
NRW.Urban Service GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente zum Bau.Land.Check für den ehemaligen Güterbahnhof Moltkestraße in Aachen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230113 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230113/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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NRW.Urban Service GmbH
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 28.09.2021 und dem darin enthaltenen Auskunftsanspruch…
Von
NRW.Urban Service GmbH
Betreff
AW: Bau.Land.Check Güterbahnhof Moltkestraße, Aachen [#230113]
Datum
6. Oktober 2021 09:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre E-Mail vom 28.09.2021 und dem darin enthaltenen Auskunftsanspruch. Dieses Begehren müssen wir leider zurückweisen. Die NRW.URBAN GmbH & Co. KG ist kein der unter § 2 Abs. 1 IfG NRW genannten Stellen. Im Rahmen von Bau.Land.Check übernimmt sie auch keine öffentlich-rechtliche Aufgabe im Sinne des § 2 Abs. 4 IfG NRW. Entsprechend ist sie auch keine Stelle im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UIG NRW oder des § 2 Abs. 2 Nr. 2 VIG. Im Übrigen bezieht sich das Informationsrecht des IfG NRW gemäß § 4 Abs. 1 IfG NRW auf "amtliche Informationen." Amtliche Informationen sind solche, die ein Hoheitsträger aufgrund einer Amtshandlung innehat. Dies ist hier erkennbar nicht gegeben. Damit ist festzuhalten, dass die NRW.URBAN GmbH & Co. KG nicht verpflichtet ist, Zugang zu den geforderten Informationen zu geben. Mit freundlichen Grüßen