Bauleitplanung Bauerngut

Anfrage an: Stadt Bückeburg

Meines Wissens muss der Rat über Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger, die im Zuge der Offenlegung einer Bauleitplanung eingehen, beschließen. Dazu müssen diese aufbereitet und zusammengefasst werden und dann in die Planung bzw. in die Beschlussvorlagen eingearbeitet werden. Wer hat dies im Falle der Bauleitplanung Erweiterung Bauerngut getan und wie ist dies erfolgt, bitte?

Ergebnis der Anfrage

Die Antwort weist aus, dass wesentliche Punkte aus der Bürgerbeteiligung nicht beachtet wurden. Insbesondere ist weiterhin ungeklärt, ob und in welchem Umfang möglicher Weise prekäre Arbeitsverhältnisse entstehen, ob zusätzlicher sozialer Wohnraum benötigt wird, ob fremdsprachige Mitarbeiter*innen und deren Familienangehörige hier angemessen integriert werden können (z.B. in Ausbildungsstätten, Stichwort Schulpflicht), zur Löschwasserversorgung wurde noch gar nichts gesagt (eine Sprinkleranlage ist ein Löschwasserverbraucher, kein -versorger). Insofern rechtfertigte die Vorlage eigentlich noch keinen Beschluss.

In einer 2. Antwort wurde ich auf zusätzliche Punkte hingewiesen, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wurden. Allerdings fehlten dort weiterhin viele Punkte, was ich anmahnte. Darauf hin wurde mir ein persönliches Gespräch angeboten, das ich gerne annehmen will.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    18. August 2023
  • Frist
    20. September 2023
  • 0 Follower:innen
Gerhard Cremer
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meines Wissens muss der Rat über Einwe…
An Stadt Bückeburg Details
Von
Gerhard Cremer
Betreff
Bauleitplanung Bauerngut [#286404]
Datum
18. August 2023 08:20
An
Stadt Bückeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meines Wissens muss der Rat über Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger, die im Zuge der Offenlegung einer Bauleitplanung eingehen, beschließen. Dazu müssen diese aufbereitet und zusammengefasst werden und dann in die Planung bzw. in die Beschlussvorlagen eingearbeitet werden. Wer hat dies im Falle der Bauleitplanung Erweiterung Bauerngut getan und wie ist dies erfolgt, bitte?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Gerhard Cremer Anfragenr: 286404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286404/ Postanschrift Gerhard Cremer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerhard Cremer
Stadt Bückeburg
Sehr geehrter Herr Cremer Ihre Nachricht vom 18.08.2023 habe ich erhalten. In allen Bauleitplanverfahren (Beba…
Von
Stadt Bückeburg
Betreff
AW: Bauleitplanung Bauerngut [#286404]
Datum
28. August 2023 10:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Cremer Ihre Nachricht vom 18.08.2023 habe ich erhalten. In allen Bauleitplanverfahren (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne) werden die Anregungen sowohl der Öffentlichkeit als auch der Behörden im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (§ 3 (1) und § 4 (1) BauGB) sowie der öffentlichen Auslegung (§ 3 (2) und § 4 (2) BauGB) gesammelt. Von Seiten der Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Planungsbüro wird dann ein Abwägungsvorschlag zu den eingegangen Anregungen erstellt. Die Abwägungsvorschläge werden den politischen Gremien in Form einer Tabelle als Teil der Sitzungsunterlagen vorgelegt. In der Beschlussfassung wird explizit auf die Abwägungsvorschläge verwiesen. Die Vertreter der politischen Gremien in Bückeburg erhalten die Sitzungsunterlagen ausschließlich in digitaler Form. Die Vorlagen sind öffentlich einzusehen. Es handelt sich um die Vorlagen 00/151/2023 https://www.bueckeburg.sitzung-online.de/pi/vo020.asp?VOLFDNR=1001636 und 00/152/2023 https://www.bueckeburg.sitzung-online.de/pi/vo020.asp?VOLFDNR=1001637 . Diese sind über die Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses verknüpft: https://www.bueckeburg.sitzung-online.de/pi/to010.asp?SILFDNR=1001106 . Sobald die Einladung zur Sitzung des Rates erfolgt, werden sie auch dort sichtbar sein. Ich hoffe, dass ich Ihre Fragen soweit beantworten konnte. Freundliche Grüße
Gerhard Cremer
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der betreffenden Unterlagen. Leider musste ich do…
An Stadt Bückeburg Details
Von
Gerhard Cremer
Betreff
AW: Bauleitplanung Bauerngut [#286404]
Datum
28. August 2023 23:33
An
Stadt Bückeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Zusendung der betreffenden Unterlagen. Leider musste ich dort aber feststellen, dass die von mir mit Schreiben vom 9.1.2023 bezeichneten Lücken immer noch bestehen. Insbesondere fehlen Angaben zu sozialen und kulturellen Fragen (Stichworte: prekäre Arbeitsplätze, bezahlbarer Wohnraum, Schulpflicht nicht deutschsprachiger Familienmitglieder usw.). Die Löschwasserversorgung ist ungeklärt (eine Sprinkleranlage braucht Wasser und liefert keines). Auch sollte darauf hingewiesen werden, dass an der Stelle ein Gleisanschluss nur mit großem Aufwand zu schaffen ist, was bedeutet dass der An- und Auslieferverkehr, der mit der Größe des Lagers überproportional steigt, allein mit LKW zu bewältigen ist. Es entsteht also ein besonders großer Umweltschaden über den Standort hinaus. Dass die Ausgleichsflächen nur formal den Anforderung entsprechen, also auch hier ein sachliches Defizit hinterlassen, ist ebenfalls noch zu erwähnen. In diesem Zusammenhang wurde außer Acht gelassen, dass die jetzt entbundenen Flächen auch der Naherholung dienten, was die Ausgleichsflächen nicht tun. Damit stellt sich für mich die Frage, ob der am 17.8.2023 gefasste Beschluss überhaupt Gültigkeit haben kann. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Cremer Anfragenr: 286404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286404/ Postanschrift Gerhard Cremer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Bückeburg
Guten Morgen Herr Cremer, zu den Anregungen und Bedenken Ihres Schreibens vom 09.01.2023 wurden Abwägungsvorschlä…
Von
Stadt Bückeburg
Betreff
AW: Bauleitplanung Bauerngut [#286404]
Datum
4. September 2023 07:50
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Cremer, zu den Anregungen und Bedenken Ihres Schreibens vom 09.01.2023 wurden Abwägungsvorschläge erarbeitet, die Sie auf den Seiten 60 bis 63 der Abwägungstabelle finden. Ich weise nochmal darauf hin, dass Teile Ihrer Fragen, insbesondere zu gesamtgesellschaftlichen Problemstellungen, nicht Bestandteil eines Bauleitplanverfahrens sind. Freundliche Grüße
Gerhard Cremer
Guten Tag << Anrede >> nochmals danke ich für Ihre Antwort, insbesondere für den Hinweis auf die Funds…
An Stadt Bückeburg Details
Von
Gerhard Cremer
Betreff
AW: Bauleitplanung Bauerngut [#286404]
Datum
13. September 2023 10:51
An
Stadt Bückeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> nochmals danke ich für Ihre Antwort, insbesondere für den Hinweis auf die Fundstellen. Allerdings vermisse ich darin immer noch einige Punkte. Vorab aber möchte ich fragen, welche Regelungen gesamtgesellschaftliche Themenfelder von der Bauleitplanung ausschließen, zumal diese immer mit individuellen Themen in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Nur zum Beispiel steht der fehlende Gleisanschluss (den ich in der Beschlussvorlage nicht finden konnte) in diametralen Widerspruch zur dringend erforderlichen und ohnehin bis zur Gesetzwidrigkeit verzögerten Verkehrswende, dies vor dem Hintergrund, dass der An- und Auslieferverkehr mit zunehmender Größe des Lagers überproportional steigt. Soziale und kulturelle Gesichtspunkte sehe ich ebenfalls in der Begründung noch gar nicht angesprochen. Ich habe schon vor langer Zeit frei nach Schiller gesagt, man soll die Arbeitsplätze wägen und nicht zählen. Besteht die Gefahr, dass hier überdurchschnittlich viele prekäre Arbeitsverhältnisse entstehen? Welche auch immer, diese Mitarbeiterschaft wird auf einen Wohnungsmarkt mit einem ohnehin zu geringen Angebot an bezahlbaren Wohnraum drängen. Ein Großteil der Mitarbeiterschaft hat ausländische Wurzeln. Um das angestellte Personal kümmert sich der Betrieb, wie ich erfahren konnte (was m.E. auch in der Begründung erwähnt hätte werden sollen). Doch wie steht es um die Familienangehörigen? Hier stößt ein erhöhter Bedarf an mehrsprachigen Mitarbeiter*innen auf ohnehin große Personalknappheit in Kindertagesstätten, Schulen oder auch Behörden. Die Bedeutung des Geländes für die Naherholung wird, denke ich, unterschätzt. Darauf weist auch die Fußgängerbrücke über die B 83 hin. Die landwirtschaftliche Nutzung schränkt diese für mich nicht ein. Außerdem gehen die Belastungen in dieser Hinsicht weit über das zu bebauende Grundstück hinaus. Die Ausgleichsflächen sind in dieser Beziehung dagegen wertlos: Zu klein, ohne Zusammenhang mit anderen derartigen Flächen, zu weit entfernt von der Stadt, schlecht erreichbar. Noch eine Anmerkung als Sachverständiger: Die Löschwasserversorgung wurde in der Begründung nur qualitativ geklärt. Die Brandschutzdienststelle erklärte einen Bedarf von knapp 400 m³ für erforderlich. Dieser ist zusätzlich zum Rückhaltevolumen bereitzustellen und darf nie leer laufen. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Cremer Anfragenr: 286404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286404/ Postanschrift Gerhard Cremer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Bückeburg
Sehr geehrter Herr Cremer, um auf Ihre komplexen Fragestellungen eingehen zu können, halte ich ein persönliches G…
Von
Stadt Bückeburg
Betreff
AW: Bauleitplanung Bauerngut [#286404]
Datum
14. September 2023 11:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Cremer, um auf Ihre komplexen Fragestellungen eingehen zu können, halte ich ein persönliches Gespräch für sinnvoll. Gerne können wir ein Gesprächstermin vereinbaren. Freundliche Grüße

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Gerhard Cremer
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für das Angebot, auf das ich gern zurück komme. Dafür werde ich mic…
An Stadt Bückeburg Details
Von
Gerhard Cremer
Betreff
AW: Bauleitplanung Bauerngut [#286404]
Datum
18. September 2023 17:15
An
Stadt Bückeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für das Angebot, auf das ich gern zurück komme. Dafür werde ich mich bei Ihnen telefonisch melden. Mit freundlichen Grüßen Gerhard Cremer Anfragenr: 286404 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286404/ Postanschrift Gerhard Cremer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>