Bauleitplanung Bauerngut
Meines Wissens muss der Rat über Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger, die im Zuge der Offenlegung einer Bauleitplanung eingehen, beschließen. Dazu müssen diese aufbereitet und zusammengefasst werden und dann in die Planung bzw. in die Beschlussvorlagen eingearbeitet werden. Wer hat dies im Falle der Bauleitplanung Erweiterung Bauerngut getan und wie ist dies erfolgt, bitte?
Ergebnis der Anfrage
Die Antwort weist aus, dass wesentliche Punkte aus der Bürgerbeteiligung nicht beachtet wurden. Insbesondere ist weiterhin ungeklärt, ob und in welchem Umfang möglicher Weise prekäre Arbeitsverhältnisse entstehen, ob zusätzlicher sozialer Wohnraum benötigt wird, ob fremdsprachige Mitarbeiter*innen und deren Familienangehörige hier angemessen integriert werden können (z.B. in Ausbildungsstätten, Stichwort Schulpflicht), zur Löschwasserversorgung wurde noch gar nichts gesagt (eine Sprinkleranlage ist ein Löschwasserverbraucher, kein -versorger). Insofern rechtfertigte die Vorlage eigentlich noch keinen Beschluss.
In einer 2. Antwort wurde ich auf zusätzliche Punkte hingewiesen, die dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wurden. Allerdings fehlten dort weiterhin viele Punkte, was ich anmahnte. Darauf hin wurde mir ein persönliches Gespräch angeboten, das ich gerne annehmen will.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum18. August 2023
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20. September 2023
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Die Ausgleichsflächen liegen im Verbund offener Biotopstrukturen und werden deshalb als gleichwertig angesehen. (Auf die Bewirtschaftung der angrenzenden Flächen hat man keinen Einfluss und in den Randbereichen bestehen immer Wechselwirkungen zwischen den Gebieten. Die alten Flächen hatten keine Randbereiche, erst durch die Bebauung entstehen dort solche. die Ausgleichsflächen dagegen weisen besonders lange Randbereiche auf.)