Bauleitplanverfahren Linsler Feld

Anfrage an: Überherrn, Gemeinde

- Sämtliche Ihrer Behörde vorliegende Unterlagen zum "Bauleitplanverfahren Linsler Feld" inklusive Schriftverkehr, Gutachten, Beschlüssen, Protokollen, etc.

Anfrage eingeschlafen

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  • Datum
    5. Mai 2022
  • Frist
    8. Juni 2022
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Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Sämtliche Ih…
An Überherrn, Gemeinde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauleitplanverfahren Linsler Feld [#248386]
Datum
5. Mai 2022 20:06
An
Überherrn, Gemeinde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Sämtliche Ihrer Behörde vorliegende Unterlagen zum "Bauleitplanverfahren Linsler Feld" inklusive Schriftverkehr, Gutachten, Beschlüssen, Protokollen, etc.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/248386/upload/23b54424038fdbae0a512f69d4d3beb2959b40b1/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Überherrn, Gemeinde
Vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse. Wir sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich zu an…
Von
Überherrn, Gemeinde
Betreff
Anfrage erhalten - Bauleitplanverfahren Linsler Feld [#248386] -
Datum
9. Mai 2022 11:12
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Anfrage und das damit verbundene Interesse. Wir sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich zu antworten. Ein Mitarbeiter unseres Teams wird sich mit Ihnen kurzfristig in Verbindung setzen. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Tag und verbleiben. Mit freundlichen Grüßen Ihr Team Bürgeranfragen
Überherrn, Gemeinde
Sehr geehrter [geschwärzt], [geschwärzt] vielen Dank für Ihre Anfrage. Alle Unterlagen sind auf der Homepag…
Von
Überherrn, Gemeinde
Betreff
Re: Bauleitplanverfahren Linsler Feld [#248386]
Datum
9. Mai 2022 11:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter [geschwärzt], [geschwärzt] vielen Dank für Ihre Anfrage. Alle Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Überherrn einsehbar und stehen zum Upload bereit. Anbei erhalten Sie denk Link: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bauleitplanverfahren Linsler Feld - (ueberherrn.de)  Mit freundlichen Grüßen, Ihr Bürgerfragen-Team der Gemeinde Überherrn [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] , [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]]   [geschwärzt],   [geschwärzt]    - [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]!   [geschwärzt]       [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]=&[geschwärzt]=[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]    -- [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]=&[geschwärzt]=[geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat um die Herausgabe aller Unterlagen dies umfasst: - Schriftverkehr mit Behö…
An Überherrn, Gemeinde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Bauleitplanverfahren Linsler Feld [#248386]
Datum
9. Mai 2022 11:53
An
Überherrn, Gemeinde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat um die Herausgabe aller Unterlagen dies umfasst: - Schriftverkehr mit Behörden, Firmen und interner Schriftverkehr - Gutachten (auch Vorstufen von Gutachten, die Ihnen vorliegen, aber nicht veröffentlicht wurden) - Beschlüsse (aller ihrer Gremien, die das Thema Linslerfeld betreffen) - Protokolle (aus den Gremien in Ihrer Behörde, die das Thema Linslerfeld betreffen) Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248386/
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Von
Behörde
Betreff
Betreff versteckt
Datum
9. Mai 2022 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat um die Herausgabe aller Unterlagen dies umfasst: - Schriftverkehr mit Behö…
An Überherrn, Gemeinde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Bauleitplanverfahren Linsler Feld [#248386]
Datum
9. Mai 2022 11:58
An
Überherrn, Gemeinde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bat um die Herausgabe aller Unterlagen dies umfasst: - Schriftverkehr mit Behörden, Firmen und interner Schriftverkehr - Gutachten (auch Vorstufen von Gutachten, die Ihnen vorliegen, aber nicht veröffentlicht wurden) - Beschlüsse (aller ihrer Gremien, die das Thema Linslerfeld betreffen) - Protokolle (aus den Gremien in Ihrer Behörde, die das Thema Linslerfeld betreffen) Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Sehr geehrter [geschwärzt], [geschwärzt] vielen Dank für Ihre Anfrage. Alle Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Überherrn einsehbar und stehen zum Upload bereit. Anbei erhalten Sie denk Link: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bauleitplanverfahren Linsler Feld - (ueberherrn.de) Mit freundlichen Grüßen, Ihr Bürgerfragen-Team der Gemeinde Überherrn Anfragenr: 248386 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Überherrn, Gemeinde
Sehr geehrter [geschwärzt], Ihren Antrag auf die Herausgabe von Informationen haben wir erhalten. Im laufenden…
Von
Überherrn, Gemeinde
Betreff
Re: Bauleitplanverfahren Linsler Feld [#248386]
Datum
13. Mai 2022 14:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter [geschwärzt], Ihren Antrag auf die Herausgabe von Informationen haben wir erhalten. Im laufenden Bauleitplanverfahren werden indessen die der Gemeinde vorliegenden Gutachten und Umweltinformationen ohnedies im Rahmen der vorgesehenen Öffentlichkeitsbeteiligung zugänglich gemacht. Daher treten die auf das SIFG gestützten Ansprüche hinter die vorrangigen Verfahrensregeln des BauGB zurück (vgl. § 1 SIFG iVm. § 1 Abs. 3 IFG). Gleiches gilt für Ansprüche auf Umweltinformationen nach dem SUIG; einer individuellen Auskunft bedarf es nicht, da die das Verfahren betreffenden Umweltinformationen in der Öffentlichkeitsbeteiligung auf leichtere Weise zugänglich gemacht werden. Seien Sie gewiss, dass Sie durch die Offenlegung der uns vorliegenden Gutachten und Stellungnahmen in die Lage versetzt werden, vollumfänglich informiert Stellung nehmen zu können, ohne dass es weiterer individueller Auskünfte bedarf. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Bürgerfragen-Team der Gemeinde Überherrn [geschwärzt], [geschwärzt] , [geschwärzt] ([geschwärzt]) <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] , [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]! [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]=&[geschwärzt]=[geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt]=&[geschwärzt]=[geschwärzt]
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze S…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Bauleitplanverfahren Linsler Feld“ [#248386]
Datum
16. Mai 2022 05:10
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Saarland (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/248386/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht mit dem Hinweis auf die veröffentlichten Gutachten auf der Webseite abgelehnt werden darf / kann. Insbesondere fragte ich nach Korrespondenz, Beschlüssen und Protokollen zum vorliegenden Bauvorhaben - dazu wurden jedoch auf der entsprechenden Webseite keinerlei Informationen veröffentlicht. Dabei wurde nicht offengelegt, ob, und wenn ja welche, Kommunikation mit den Bauträgern bzw. intern stattfand. Weiterhin wurden keine Protokolle aus Sitzungen oder Gremien veröffentlicht, in denen dieses Thema behandelt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 248386.pdf Anfragenr: 248386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248386/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Nachricht vom 16.05.22 - AZ. I 1000/475 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachric…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Nachricht vom 16.05.22 - AZ. I 1000/475
Datum
16. Mai 2022 14:10
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. Mai 2022, die hier unter dem Aktenzeichen I 1000/475 geführt wird. Sie bitten darin um Vermittlung in einer von Ihnen nach dem Saarländisches Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) und dem Saarländischen Umweltinformationsfreiheitsgesetz (SUIG) (sowie nach dem Verbraucherinformationsgesetz - VIG) an die Gemeinde Überherrn gerichteten Anfrage. In diesem Zusammenhang ist zunächst darauf hinzuweisen, dass nach § 4 Abs. 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) ein Anrufungsrecht der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit in den Fällen besteht, in denen sich jemand in seinem Recht auf Informationszugang nach dem SIFG verletzt sieht. Demgegenüber erstreckt sich die Zuständigkeit der Informationsfreiheitsbeauftragten nicht auf Sachverhalte, in denen eine Verletzung des Rechts auf Zugang zu Umweltinformationen nach dem Saarländischen Umweltinformationsgesetz (SUIG) geltend gemacht wird. Dabei ist der Begriff der Umweltinformation sehr weitgehend, da es sich bereits dann um Umweltinformationen handelt, wenn mittelbare Auswirkungen auf Umweltbestandteile wie natürliche Lebensräume, Böden und Landschaft betroffen sind. Die vorliegende Anfrage richtet sich auf Zugang zu Unterlagen im Zusammenhang mit einem Bauleitplanverfahren, so dass vorliegend von Auswirkungen auf Umweltbestandteile und daher von Umweltinformationen auszugehen ist und das SUIG gegenüber dem SIFG vorrangig anzuwenden ist. Die Landesbeauftragte für Informationsfreiheit hat in dem von Ihnen geschilderten Fall daher bedauerlicherweise keine Vermittlungsbefugnisse. Nichts desto trotz möchte ich darauf hinweisen, dass die Ausführungen der Gemeinde, wonach die auf das SIFG sowie das SUIG gestützten Ansprüche hinter die vorrangigen Verfahrensregeln des Baugesetzbuches (BauGB) zurücktreten aus hiesiger Sicht unzutreffend sind. Vielmehr schließen die Zugangsregelungen des BauGB das Zugangsrecht nach dem SIFG nicht aus, da sie die öffentliche Auslegung von Unterlagen und Bebauungsplänen vorsehen und damit eine andere Zielrichtung haben und einen anderen Lebenssachverhalt regeln. Mithin ist nicht erkennbar, dass sie damit den Informationszugang vorrangig oder abschließend regeln würden. Mit Blick auf die Ausführungen der Gemeinde würde ich diese unter Hinweis auf die hiesige Rechtsauffassung und der Bitte um entsprechende Berücksichtigung anschreiben, jedoch weise ich bereits jetzt vorsorglich darauf hin, dass weitere Schritte vor dem Hintergrund der mangelnden Kompetenzzuweisung und Zuständigkeit der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit im Bereich der Umweltinformationen im Falle der Nichtbeachtung bedauerlicherweise nicht unternommen werden können. Abschließend möchte ich noch auf die Ihnen zustehende Möglichkeit hinweisen, (verwaltungs-)gerichtliche Schritte nach § 6 Abs. 1 SUIG einzuleiten. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 16.05.22 - AZ. I 1000/475 [#248386] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre sch…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 16.05.22 - AZ. I 1000/475 [#248386]
Datum
16. Mai 2022 14:16
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und die ausführliche Information. Bzgl. der Umweltinformationen ist die Sachlage dann wohl komplexer als ich dachte, dennoch gehe ich davon aus, dass eine Einsicht in Schriftverkehr bzw. Protokolle der Gemeinde nach SIFG möglich sein sollte. Vielen Dank, dass Sie das Verfahren vorantreiben. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 248386 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/248386/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 16.05.22 - AZ. I 1000/475 [#248386] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreihe…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 16.05.22 - AZ. I 1000/475 [#248386]
Datum
14. Oktober 2022 16:11
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Bauleitplanverfahren Linsler Feld“ vom 05.05.2022 (#248386) wurde nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Frist mittlerweile um 129 Tage überschritten. Könnten Sie mich informieren, inwieweit der aktuelle Stand ist? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Re: Ihre Nachricht vom 16.05.22 - AZ. I 1000/475 [#248386] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank fü…
Von
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Re: Ihre Nachricht vom 16.05.22 - AZ. I 1000/475 [#248386]
Datum
17. Oktober 2022 09:02
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37,2 KB


Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich hatte ja bereits mit E-Mail vom 16. Mai 2022 ausgeführt, dass die Ausführungen der Gemeinde Überherrn zur Ablehnung von Informationszugangsansprüchen in dem von Ihnen geltend gemachten Verfahren aus hiesiger Sicht rechtlich unzutreffend sind und dass die Gemeinde hiesigerseits auf die geltende Rechtslage hingewiesen wird. Zugleich hatte ich allerdings darauf hingewiesen, dass mit Blick darauf, dass im vorliegenden Fall Umweltinformationen im Sinne des SUIG betroffen sind, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit nicht zuständig ist und keine Vermittlungskompetenz besitzt, so dass weitere Schritte im Falle der Nichtbeachtung bedauerlicherweise nicht unternommen werden können. Anbei lasse ich Ihnen das gegenüber der Gemeinde Überherrn in diesem Zusammenhang ergangene Schreiben zur Kenntnis zukommen und bitte um Verständnis, dass in der Sache durch hiesige Stelle bedauerlicherweise nichts weiter unternommen werden kann. Ich kann Sie nur erneut auf die Ihnen zustehende Möglichkeit hinweisen, (verwaltungs-)gerichtliche Schritte nach § 6 Abs. 1 SUIG einzuleiten. Mit freundlichen Grüßen