Baum an Grundstücksgrenze, fallende Nadeln verstopfen Dachrinne

In unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze steht auf dem Grundstück des Nachbarn eine sehr hoch aufragende Kiefer, deren Äste auf unser Grundstück reichen. Die Nadeln dieser Kiefer verstopfen immer wieder unsere Regenrinne samt den angeschlossenen Fallrohren mit den allseits bekannten negativen Auswirkungen! Wie kann ich den Nachbarn dazu bringen, dass er die überstehenden Äste der Kiefer stutzt?

Ergebnis der Anfrage

Nichts, was meine Frage beantworten würde!

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    25. September 2023
  • Frist
    27. Oktober 2023
  • Ein:e Follower:in
Manfred W. Frühauf
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In…
An Stadt Bochum - Ordnungsamt Details
Von
Manfred W. Frühauf
Betreff
Baum an Grundstücksgrenze, fallende Nadeln verstopfen Dachrinne [#289041]
Datum
25. September 2023 16:16
An
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In unmittelbarer Nähe zur Grundstücksgrenze steht auf dem Grundstück des Nachbarn eine sehr hoch aufragende Kiefer, deren Äste auf unser Grundstück reichen. Die Nadeln dieser Kiefer verstopfen immer wieder unsere Regenrinne samt den angeschlossenen Fallrohren mit den allseits bekannten negativen Auswirkungen! Wie kann ich den Nachbarn dazu bringen, dass er die überstehenden Äste der Kiefer stutzt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Manfred W. Frühauf Anfragenr: 289041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289041/ Postanschrift Manfred W. Frühauf << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manfred W. Frühauf
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Sehr geehrter Herr Frühauf, die Zuständigkeit liegt beim Umwelt und Grünflächenamt (<<E-Mail-Adresse>>…
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Betreff
AW: [EXTERN] Baum an Grundstücksgrenze, fallende Nadeln verstopfen Dachrinne [#289041]
Datum
26. September 2023 06:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Frühauf, die Zuständigkeit liegt beim Umwelt und Grünflächenamt (<<E-Mail-Adresse>>) , welches ich hier in CC gesetzt bzw. Ihre Mail dorthin weitergeleitet habe. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte dorthin. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Bochum - Ordnungsamt
Guten Tag Manfred W. Frühauf, Ihre Anfrage vom 26.09.2023 ist nicht als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgese…
Von
Stadt Bochum - Ordnungsamt
Betreff
Baum an Grundstücksgrenze, fallende Nadeln verstopfen Dachrinne [#289041]
Datum
9. Oktober 2023 15:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag Manfred W. Frühauf, Ihre Anfrage vom 26.09.2023 ist nicht als Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, dem Umweltinformationsgesetz NRW oder dem Verbraucherinformationsgesetz zu werten, da hierzu bei der Stadt Bochum kein konkreter Vorgang (Akte) vorliegt. Es handelt sich eher um eine Anfrage zu einer allgemeinen Problematik aus dem Bereich Nachbarschaftsrecht. Maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen Nachbarn an der Grundstücksgrenze sind sowohl bundesgesetzliche (Bürgerliches Gesetzbuch - BGB) wie auch landesgesetzliche (Nachbarrechtsgesetz – NachbG NRW) Regelungen. Bei von Bäumen herunterfallenden Nadeln, Früchten und auch Blättern auf benachbarte Grundstücke greift einzig Privatrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Ergänzend ist zu beachten, dass die Beseitigung von Bäumen durch naturschutzrechtliche Bundes- oder Landesvorschriften oder auch durch Ortsrecht (Baumschutzsatzung) eingeschränkt sein kann. Ich sende Ihnen anbei die Broschüre „Rechtsprobleme an der Gartengrenze“ des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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