Baumaßnahmen an der Kreuzung Niemetzstraße Saalestraße

Alle Dokumente bezüglich der geplanten (Bau-)Maßnahmen an der Kreuzung Niemetzstraße Saalestraße.

Welche Planungen bestehen zu:
- Leitung des LKW-Verkehrs
- Leitung des BVG-Busverkehrs
- neuen Radwegen, Sicherheit von Fahrradfahrer:innen
- Neugestaltungen der Bürgersteige, Sicherheit von Fußgänger:innen
- Ampelschaltung und Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Neubau der S-Bahn Brücken

Darüberhinaus bitte ich um Informationen zu den weiteren Schritten der Bürgerbeteiligung der Anwohner:innen zu diesen Fragen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Juli 2020
  • Frist
    4. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baumaßnahmen an der Kreuzung Niemetzstraße Saalestraße [#191881]
Datum
1. Juli 2020 19:56
An
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dokumente bezüglich der geplanten (Bau-)Maßnahmen an der Kreuzung Niemetzstraße Saalestraße. Welche Planungen bestehen zu: - Leitung des LKW-Verkehrs - Leitung des BVG-Busverkehrs - neuen Radwegen, Sicherheit von Fahrradfahrer:innen - Neugestaltungen der Bürgersteige, Sicherheit von Fußgänger:innen - Ampelschaltung und Geschwindigkeitsbegrenzungen - Neubau der S-Bahn Brücken Darüberhinaus bitte ich um Informationen zu den weiteren Schritten der Bürgerbeteiligung der Anwohner:innen zu diesen Fragen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 191881 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191881/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Sehr geehrteAntragsteller/in zur bestmöglichen Unterbrechung der Übertragungswege von Sars-CoV-2 wird das Präsenz…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Berlin-Neukölln
Betreff
Antw: Baumaßnahmen an der Kreuzung Niemetzstraße Saalestraße [#191881] (eingeschränkter Dienstbetrieb im Straßen- und Grünflächenamt in Neukölln)
Datum
1. Juli 2020 19:56
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in zur bestmöglichen Unterbrechung der Übertragungswege von Sars-CoV-2 wird das Präsenzpersonal in den Bürodienstgebäuden des Bezirksamtes Neukölln von Berlin auf ein Minimum beschränkt. Ihre Mail wird nach Dringlichkeit an den zuständigen Arbeitsbereich weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen