Baumaßnahmen Eckstraße Stadtteil Miesenbach

Informationen zu den Baumaßnahmen in der Eckstraße im Stadtteil Miesenbach wie folgt:

1. Wie hoch sind die bis zum aktuellen Zeitpunkt entstanden Kosten der Bauarbeiten?

2. Welche Unternehmen waren oder sind an den Bauarbeiten beteiligt?

3. Wie werden die Kosten unter Stadt und Anwohnern aufgeteilt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2018
  • Frist
    13. März 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baumaßnahmen Eckstraße Stadtteil Miesenbach [#26507]
Datum
9. Februar 2018 16:14
An
Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu den Baumaßnahmen in der Eckstraße im Stadtteil Miesenbach wie folgt: 1. Wie hoch sind die bis zum aktuellen Zeitpunkt entstanden Kosten der Bauarbeiten? 2. Welche Unternehmen waren oder sind an den Bauarbeiten beteiligt? 3. Wie werden die Kosten unter Stadt und Anwohnern aufgeteilt?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach
Kein Nachrichtentext
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach
Via
Briefpost
Betreff
Datum
13. März 2018
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumaßnahmen Eckstraße Stadtteil Miesenbach“ v…
An Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baumaßnahmen Eckstraße Stadtteil Miesenbach [#26507]
Datum
13. März 2018 06:14
An
Verbandsgemeindeverwaltung Ramstein-Miesenbach
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumaßnahmen Eckstraße Stadtteil Miesenbach“ vom 09.02.2018 (#26507) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26507 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>