Baumassnahmen Lützowstrasse

Bitte erläutern sie den Verlauf der :
1. Ausschreibung der Baumassnahmen im Bezug auf die Kanalsanierung in der Lützowstr. und legen alle Angebote offen
2. Neuplfanzung der Bäume und der Unterpflanzung, inkl Angebote etc, warum insektenfeindliche Bodendecker gewählt wurden sowie nicht einheimische Bumsorten die das Biotop nicht unterstützen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Bauordnungsamt der Stadt Bonn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baumassnahmen Lützowstrasse [#252395]
Datum
29. Juni 2022 23:05
An
Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte erläutern sie den Verlauf der : 1. Ausschreibung der Baumassnahmen im Bezug auf die Kanalsanierung in der Lützowstr. und legen alle Angebote offen 2. Neuplfanzung der Bäume und der Unterpflanzung, inkl Angebote etc, warum insektenfeindliche Bodendecker gewählt wurden sowie nicht einheimische Bumsorten die das Biotop nicht unterstützen
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252395 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252395/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.06.2022, die zuständigkeitshalber zu…
Von
Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Betreff
Eingangsbestätigung - WG: Baumassnahmen Lützowstrasse [#252395]
Datum
30. Juni 2022 11:48
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage vom 29.06.2022, die zuständigkeitshalber zur Bearbeitung an mich weitergeleitet wurde und deren Eingang ich Ihnen hiermit bestätige. Es handelt sich um eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW (IFG NRW), mit der Sie Auskunft über den Verlauf der Ausschreibung der Baumaßnahmen bzgl. der Kanalsanierung in der Lützowstraße begehren und um Übersendung aller Angebote bitten. Außerdem beantragen Sie Erläuterungen zu der Neupflanzung von Bäumen und Unterpflanzung und erbitten ebenfalls die Übersendung der Angebote. Ich weise Sie darauf hin, dass der Anspruch nach § 4 Abs. 1 IFG NRW auf die bei der Bundesstadt Bonn vorhandenen Informationen beschränkt ist und nicht schrankenlos besteht. Vielmehr sind etwa der Schutz personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter zu berücksichtigen. Außerdem kann der Anspruch nach dem IFG NRW nachrangig sein, je nachdem in welchem Stadium sich das Ausschreibungsverfahren befindet. Personenbezogener Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Dritter wären im Fall eines Informationszugangs gem. § 10 IFG NRW zu schwärzen oder abzutrennen oder können zu einer Ablehnung führen. Zunächst werde ich nun Rücksprache mit den einzubeziehenden Fachämtern halten. Nachdem ich von den Fachämtern entsprechende Rückmeldung und die angefragten Informationen erhalten habe, werde ich prüfen, ob die Informationen unter Berücksichtigung etwaiger Rechte Dritter zugänglich gemacht werden können. Im Anschluss daran erhalten Sie unaufgefordert vom Amt für Recht und Versicherungen weiteren Bescheid. Außerdem weise ich rein vorsorglich darauf hin, dass im Falle einer positiven Bescheidung Ihres Antrags je nach Verwaltungsaufwand und Umfang der zur Einsicht zur Verfügung gestellten Akten Gebühren erhoben werden können. Die grundsätzliche Gebührenpflicht ergibt sich aus § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG NRW. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach § 11 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S. 1 des IFG NRW i. V. m. § 1 der Verwaltungsgebührenordnung zum IFG NRW vom 19.02.2002 i. V. m. der jeweiligen Tarifstelle des dazugehörigen Gebührentarifs. Die Einordnung richtet sich dann nach dem erforderlichen Vorbereitungsaufwand. Dieser lässt sich in manchen Fällen im Vorhinein nicht oder nur sehr schwer abschätzen, weshalb es schwierig ist, vorab eine Auskunft über die ggf. entstehenden Kosten zu erteilen. Ich bin allerdings bemüht, den Aufwand bei den zuständigen Fachämtern vorab in Erfahrung zu bringen. Der Umstand, dass Sie die Information veröffentlichen wollen, führt nicht zu einer Befreiung. Von dem Befreiungstatbestand des § 2 VerwGebO IFG NRW sind insbesondere Fälle sozialer Härte erfasst. Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, entstehen in keinem Fall Gebühren. Bei Nachfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 29.06.2022. Zur Zeit liegen mir noc…
Von
Bauordnungsamt der Stadt Bonn
Betreff
WG: Eingangsbestätigung - WG: Baumassnahmen Lützowstrasse [#252395]
Datum
29. Juli 2022 13:59
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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Sehr << Antragsteller:in >> ich komme zurück auf Ihren Antrag vom 29.06.2022. Zur Zeit liegen mir noch nicht alle der von Ihnen beantragten Informationen vor, sodass ich Ihren Antrag noch nicht abschließend bearbeiten kann. Sobald mir die Informationen vollständig vorliegen, werde ich Ihren Antrag abschließend prüfen und komme unaufgefordert wieder auf Sie zu. Ich bitte Sie daher noch um etwas Geduld. Mit freundlichen Grüßen