Baumbilanz Ahrensbök

Anfrage an: Gemeinde Ahrensbök

1. Die Anzahl der genehmigten Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im
Gemeindegebiet. Sowohl durch die Gemeinde oder im Auftrag
der Gemeinde.

2. Sofern bekannt, die Anzahl der abgelehnten Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Gemeindegebiet. Sowohl durch die Gemeinde oder im Auftrag
der Gemeinde.

3. Anzahl der erforderlichen Ersatzbäume aufgeschlüsselt nach Jahren, im
Gemeindegebiet.

sowie

4. Sofern von drittens unterschiedlich die Zahl der neu gepflanzten Bäume im
Gemeindegebiet.

Zudem die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von
Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B.
Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den
veröffentlichten Satzungen oder als Datei. Hierbei sind, sollten die Satzungen
sich innerhalb der letzten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen
von Interesse.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2015, aber auch gerne frühere
Daten wenn vorhanden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    27. November 2021
  • Frist
    31. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
Lukas Ruge
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl der…
An Gemeinde Ahrensbök Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Ahrensbök [#233947]
Datum
27. November 2021 13:36
An
Gemeinde Ahrensbök
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der genehmigten Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Gemeindegebiet. Sowohl durch die Gemeinde oder im Auftrag der Gemeinde. 2. Sofern bekannt, die Anzahl der abgelehnten Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Gemeindegebiet. Sowohl durch die Gemeinde oder im Auftrag der Gemeinde. 3. Anzahl der erforderlichen Ersatzbäume aufgeschlüsselt nach Jahren, im Gemeindegebiet. sowie 4. Sofern von drittens unterschiedlich die Zahl der neu gepflanzten Bäume im Gemeindegebiet. Zudem die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den veröffentlichten Satzungen oder als Datei. Hierbei sind, sollten die Satzungen sich innerhalb der letzten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2015, aber auch gerne frühere Daten wenn vorhanden.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 233947 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233947/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Gemeinde Ahrensbök
Sehr geehrter Herr Ruge, die Gemeinde Ahrensbök führt solche Bilanzen nicht. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anli…
Von
Gemeinde Ahrensbök
Betreff
Baumbilanz Ahrensbök [#233947]
Datum
6. Dezember 2021 10:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, die Gemeinde Ahrensbök führt solche Bilanzen nicht. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen an die untere Naturschutzbehörde beim Kreis Ostholstein. Die untere Naturschutzbehörde ist für die Ausstellung von Fällgenehmigungen + Ersatzbepflanzungen zuständig. Bei eventuellen Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen