Baumbilanz Bamberg

Anfrage an: Landratsamt Bamberg

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • 0 Follower:innen
Lukas Ruge
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl …
An Landratsamt Bamberg Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Bamberg [#261537]
Datum
22. Oktober 2022 20:09
An
Landratsamt Bamberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. 3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), Art. 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf Art. 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261537 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261537/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge

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Landratsamt Bamberg
Sehr geehrter Herr Ruge, wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihrer Anfrage. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, da…
Von
Landratsamt Bamberg
Betreff
WG: Baumbilanz Bamberg [#261537]
Datum
31. Oktober 2022 08:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, wir bestätigen hiermit den Erhalt Ihrer Anfrage. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihre Fragen mangels konkreter Daten nicht umfassend beantworten können. Grund hierfür ist, dass unterschiedliche Zuständigkeiten für Baumfällungen und -pflanzungen innerhalb der Stadt bestehen (Zuständigkeiten der Grundstückseigentümer, der Forstverwaltung, des Bundesforst, Bamberger Service Betriebe - Abteilung Grünanlagen und Friedhöfe, Stadtwerke, etc.). Zudem ist zu unterscheiden, ob sich Bäume auf öffentlichen- oder Privatgrund befinden. Für städtische Bäume auf öffentlichen Grund besteht in der Stadt Bamberg ein Baumkataster - dieses beinhaltet aktuell 20.670 Bäume. Für Bäume auf Privatgrund (private Gärten o. ä.) gibt es jedoch kein Baumkataster. In der Stadt Bamberg gibt es eine städtische Baumschutzverordnung, die Bäume ab einem Stammumfang von 60 cm (in 1 Meter Höhe gemessen) unter Schutz stellt (sowohl auf öffentlichen also auch auf Privatgrund). Werden geschützte Bäume gefällt, muss grundsätzlich eine Ersatzpflanzung erfolgen. Die Anzahl der jährlichen Baumfällungen und Baumpflanzungen wird nicht explizit erfasst. Eine Ermittlung wäre mit unverhältnismäßigen Arbeits- und Kostenaufwand verbunden. Für die Übermittlung von Umweltinformationen sind nach Art. 12 BayUIG Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben sind, deren Höhe sich nach dem Bearbeitungsaufwand bestimmt. Das Kostenverzeichnis sieht hierfür einen Gebührenrahmen zwischen 10 € – 2.500 € vor. Die städtische Baumschutzverordnung inklusive Geltungsbereich kann auf unserer städtischen Homepage in Augenschein genommen werden: https://www.stadt.bamberg.de/B%C3%BCrgerservice/%C3%84mter/Klima-und-Umweltamt/index.php?La=1&object=tx,3481.376.1&kuo=2&sub=0&NavID=2730.253&La=1 Mit freundlichen Grüßen