Baumbilanz Bautzen

Anfrage an: Stadt Bautzen

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. November 2022
  • Frist
    10. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Lukas Ruge
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Stadt Bautzen Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Bautzen [#262711]
Datum
8. November 2022 06:52
An
Stadt Bautzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. 3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 262711 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262711/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Stadt Bautzen
Sehr geehrter Herr Ruge, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadt Bautzen
Betreff
Baumbilanz Bautzen [#262711] Empfangsbestätigung
Datum
9. November 2022 14:09
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Ruge, hiermit bestätige ich den Eingang Ihrer Mail. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Bautzen
Sehr geehrter Herr Ruge, mit der u. s. E-Mail beantragten Sie auf Grundlage des Sächsischen Umweltinformationsges…
Von
Stadt Bautzen
Betreff
WG: Baumbilanz Bautzen [#262711]
Datum
8. Dezember 2022 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, mit der u. s. E-Mail beantragten Sie auf Grundlage des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) eine Auskunft über Anzahl an Baumfällung wie auch -pflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet Bautzen. Die in Ihrem Antrag sehr weit gefasste Fragestellung umfasst verschiedene Rechtsgebiete, bspw. können sich die Gründe, die eine Baumfällung rechtfertigen würden, aus den Naturschutzgesetzen, kommunalen Gehölz- bzw. Baumschutzsatzungen, Denkmalschutzgesetzen, der Bauleitplanung, wie auch aufgrund von Straßenbauarbeiten, etc. ergeben. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, Bäume genehmigungsfrei und ersatzlos zu fällen, soweit der zu fällende Baum nicht vom Regelungsbereich eines der vorgenannten Rechtsgebiete umfasst ist. Eine annähernd vollständige Beantwortung Ihrer Anfrage würde nach § 13 Abs. 1 SächsUIG gebührenpflichtig sein, da verschiedene interne Ämter der Stadtverwaltung wie auch externe Behörden in den Bearbeitungsprozess eingebunden werden müssten. Um bei einer gebührenfreien Auskunft zu verbleiben, beantworten wir Ihre Anfrage nach Maßgabe der städtischen Gehölzschutzsatzung. Einschränkend ist zu erwähnen, dass sich der sächsische Gesetzgeber im Jahre 2010 entschied, einen Großteil der einst unter Schutz gestellten Gehölze vom Regelungsbereich kommunaler Gehölz- wie auch Baumschutzsatzungen auszunehmen. Der E-Mail haben wir Ihnen die genehmigten Fällungen nach Jahren aufgeschlüsselt dargestellt. Anhand der Darstellungen können Sie den Rückgang an Fällgenehmigungen erkennen, deren Grund sich aus der geänderten Rechtslage im Sächsischen Naturschutzgesetz ab dem Jahr 2010 und der damit einhergehenden Änderung der städtischen Gehölzschutzsatzung ergibt. Zwischenzeitlich ist es im Freistaat Sachsen wieder möglich, eine größere Anzahl von Gehölzen nach Art und Maß per Satzung unter Schutz zu stellen, jedoch entschied sich der Stadtrat der Stadt Bautzen im vergangenen Jahr für die Beibehaltung der ab dem Jahr 2010 geltenden satzungsrechtlichen Bestimmungen. Sofern unsere Antwort den Kern Ihrer Anfrage nicht vollends erfüllt oder Sie anderweitig Rückfragen haben, können Sie sich gern auch telefonisch an mich unter der u. s. Telefonnummer wenden. Bis dahin wünschen wir Ihnen einen besinnlichen 3. Advent. Mit freundlichen Grüßen