Stadt Dortmund
Der Oberbürgermeister
Umweltamt
Sehr geehrter Herr Ruge,
die deutlich verspätete Rückmeldung auf Ihre Anfrage vom 05.01.2022 bitte
ich vielmals zu entschuldigen. Die aktuelle personelle Situation in der
Fachabteilung, u.a. maßgeblich bestimmt durch krankheits- und
urlaubsbedingte Ausfälle sowie das umfängliche Tagesgeschäft, haben es
bedauerlicherweise nicht zugelassen, sich in der gesetzlich geboten Zeit
mit Ihrem Auskunftsersuchen zu befassen.
Ihre Anfrage bezieht sich auf alle Baumfällungen und Baumpflanzungen im
Stadtgebiet und inkludiert sämtliche Fällungen und Pflanzungen, die durch
städtische Dienststellen aber auch von privater Seite rückblickend -
mindestens seit 2016 - vorgenommen wurden. Zudem baten Sie um Übersendung
der Bauschutzsatzung.
Zum Schutz des Baumbestandes innerhalb bebauter Ortsteile, also im
planungsrechtlichen Innenbereich und im Geltungsbereich von
Bebauungsplänen, hat der Rat der Stadt Dortmund eine Baumschutzsatzung
beschlossen. Die aktuell gültige Satzung vom 02.06.2006 finden Sie unter
dem nachfolgend genannten LINK -Baumschutz (
dortmund.de). Die Satzung gilt
nicht für Bäume innerhalb von Naturschutzgebieten,
Landschaftsschutzgebieten, sowie für Naturdenkmale oder geschützte
Landschaftsbestandteile, die durch ordnungsbehördliche Verordnungen oder
durch Festsetzungen im Landschaftsplan geschützt sind.
Das städtische Umweltamt verfügt nicht über ein „Baumkataster“ oder eine
IT-Fachanwendung, die es ermöglichen würden, die Anzahl der erteilten
Fällgenehmigungen aufgeschlüsselt nach Jahren einfach und schnell zu
ermitteln. Die Daten über alle durch die Untere Naturschutzbehörde beim
Umweltamt auf Grundlage der Baumschutzsatzung und des Landschaftsplans
erteilten Baumfällgenehmigungen liegen als elektronische und analoge
Vorgangsakten vor. Die Anzahl der zur Fällung freigegebenen Bäume sowie
der geforderten und realisierten Ersatzpflanzungen sind in den Vorgängen
zwar enthalten, aber nur durch sehr zeit- und personalaufwändige
Recherchearbeit „händisch“ auszuwerten.
Eine Sichtung und Auswertung wäre mit einem außergewöhnlichen
Verwaltungsaufwand verbunden, für den nach 1.3.3 der Anlage zum VerwGebO
IFG NRW eine hohe Verwaltungsgebühr erhoben werden müsste.
Darüber hinaus wünschen Sie Zahlen zu allen Baumfällungen und
Baumpflanzungen, also auch die Zahlen zu Fällungen und Pflanzungen, die
von anderen städtischen Fachbereichen und auch von privaten Dritten
durchgeführt wurden.
Das Grünflächenamt (Fachbereich 63) verfügt seit wenigen Jahren über das
Grünflächeninformationssystem GrIS, in dem alle Baumfällungen und
–pflanzungen hinterlegt sind, die seit 2019 auf Flächen in der Verwaltung
des Grünflächenamtes durchgeführt wurden. Die Stadtverwaltung erhebt
regelmäßig einmal im Jahr Kennzahlen für den sogenannten Wirkungsmonitor,
um den Status quo für diverse Themenfelder und deren Entwicklung ablesen
zu können. Der Wirkungsmonitor beinhaltete soziale, infrastrukturelle,
bildungspolitische und viele, viele andere kommunale strategische
Stadtziele, u.a. auch das Ziel die Anzahl der Straßenbäume zu erhöhen. Die
entsprechenden Zahlen für die Jahre 2019 und 2020 wurden mir aktuell vom
Fachbereich 63 zur Verfügung gestellt (siehe beigefügte Tabelle). Die
Zahlen für 2021 werden derzeit noch zusammengestellt. Rückfragen zu der
Tabelle bitte ich an
[geschwärzt] zu richten (
[geschwärzt]).
Baumpflanzungen Privater sind nicht genehmigungs- oder meldepflichtig.
Hierzu liegen der Stadtverwaltung keine Informationen vor. Baumfällungen
und –pflanzungen von privaten Dritten sind hier nur bekannt, wenn eine
Fällgenehmigung einzuholen war und eingeholt worden ist.
Ich hoffe Ihnen mit den Zahlen weitergeholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
[geschwärzt]
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