Baumbilanz Flensburg

Anfrage an: Stadt Flensburg

1. Wie viele Bäume wurden, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet Flensburg und Stadtteilen gefällt (sowohl durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch genehmigungspflichtige Fällungen durch private Personen oder andere Organisationen)?

Sofern die tatsächliche Anzahl der Fällungen nicht bekannt ist, würde ich hier stattdessen gerne die Anzahl der Genehmigungen und Anzahl der genehmigten Fällungen erfahren, unabhängig davon, ob diese genehmigten Fällungen dann auch durchgeführt wurden. Auch hier aufgeschlüsselt nach Jahren.

2. Wie viele Bäume wurden, aufgeschlüsselt nach Jahren, durch die Stadt und ihre Behörden im Stadtgebiet Flensburg gepflanzt?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    6. Juli 2023
  • Frist
    8. August 2023
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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Elias John
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie viele Bäume wurden, aufgeschlü…
An Stadt Flensburg Details
Von
Elias John
Betreff
Baumbilanz Flensburg [#283298]
Datum
6. Juli 2023 00:53
An
Stadt Flensburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Bäume wurden, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet Flensburg und Stadtteilen gefällt (sowohl durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch genehmigungspflichtige Fällungen durch private Personen oder andere Organisationen)? Sofern die tatsächliche Anzahl der Fällungen nicht bekannt ist, würde ich hier stattdessen gerne die Anzahl der Genehmigungen und Anzahl der genehmigten Fällungen erfahren, unabhängig davon, ob diese genehmigten Fällungen dann auch durchgeführt wurden. Auch hier aufgeschlüsselt nach Jahren. 2. Wie viele Bäume wurden, aufgeschlüsselt nach Jahren, durch die Stadt und ihre Behörden im Stadtgebiet Flensburg gepflanzt?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Elias John Anfragenr: 283298 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283298/ Postanschrift Elias John << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Elias John
Elias John
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Flensburg“ vom 06.07.2023 (#283298) wurde von Ihnen nic…
An Stadt Flensburg Details
Von
Elias John
Betreff
AW: Baumbilanz Flensburg [#283298]
Datum
16. August 2023 13:42
An
Stadt Flensburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Flensburg“ vom 06.07.2023 (#283298) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Elias John

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Stadt Flensburg
Ihre Anfrage vom 06.07.2023 Sehr geehrter Herr John, die von Ihnen in Ihrer Anfrage unter den Ziffern 1 und 2 erb…
Von
Stadt Flensburg
Betreff
Ihre Anfrage vom 06.07.2023
Datum
13. September 2023 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr John, die von Ihnen in Ihrer Anfrage unter den Ziffern 1 und 2 erbetenen Angaben liegen bei der Stadt Flensburg nicht vor. Eine nachträgliche Ermittlung wäre mit erheblichem Aufwand verbunden, der Ihnen mit einem Vorauszahlungsbescheid gem. § 13 IZG-SH iVm der Landesverordnung über Kosten nach dem IZG-SH und § 16 Verwaltungskostengesetz SH in Höhe von bis zu 500 € in Rechnung zu stellen wäre. Mit freundlichen Grüßen