Baumbilanz Kiel

Anfrage an: Umweltschutzamt Kiel

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte.

2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    4. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
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Lukas Ruge
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl der…
An Umweltschutzamt Kiel Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Kiel [#236776]
Datum
4. Januar 2022 19:43
An
Umweltschutzamt Kiel
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte. 2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236776/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Umweltschutzamt Kiel
Sehr geehrter Herr Ruge, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz für das Land …
Von
Umweltschutzamt Kiel
Betreff
AW: Baumbilanz Kiel [#236776]
Datum
5. Januar 2022 10:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ruge, ich bestätige den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein. Ich weise darauf hin, dass keine Informationen im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation betroffen sind. Ein Teil der Anfrage kann von hier nicht beantwortet werden und wird an das zuständige Grünflächenamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Lukas Ruge
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Kiel“ vom 04.01.2022 (#236776) wurd…
An Umweltschutzamt Kiel Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
AW: Baumbilanz Kiel [#236776]
Datum
8. Februar 2022 16:25
An
Umweltschutzamt Kiel
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Kiel“ vom 04.01.2022 (#236776) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236776 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236776/
Umweltschutzamt Kiel
Sehr geehrter Herr Ruge, unter folgendem Link finden Sie die Baumschutzsatzung und Baumschutzverordnung (auf eine…
Von
Umweltschutzamt Kiel
Betreff
AW: Baumbilanz Kiel [#236776]
Datum
1. März 2022 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, unter folgendem Link finden Sie die Baumschutzsatzung und Baumschutzverordnung (auf einen Anhang habe ich aufgrund der Dateigröße verzichtet). Bezüglich der gewünschten Statistiken kann ich Ihnen gemäß § 1 Abs. 2 i.V.m. § 3 IZG-SH keine Auskunft erteilen. Die Stadt verfügt nicht über die von Ihnen gewünschten Informationen in auswertbarer Form. Entsprechende Statistiken werden aus mehreren Gründen nicht geführt: Die Baumfällungen werden grundsätzlich nicht separiert nach Antragstellung durch die Stadt oder durch Privatpersonen. Die reine Auswertung nach Anzahl der Vorgänge würde abgelehnte, zurückgezogene und genehmigte Fällantrage zusammenfassen. Nach der Baumschutzverordnung bzw. Baumschutzsatzung nicht geschützte Bäume werden ebenfalls gefällt, diese Fällungen können aufgrund der Genehmigungsfreiheit gar nicht erfasst werden. Der Umfang der jeweils geforderten Ersatzpflanzung richtet sich nach dem beantragten zu fällenden Baum, dabei werden für den Innen- und den Außenbereich (Baumschutzsatzung und Baumschutzverordnung) verschiedene Maßstäbe angelegt. Die geforderten Ersatzbäume werden in der Regel in der folgenden Pflanzsaison gepflanzt, ggf. auch in der darauf folgenden. Eine Gegenüberstellung der Fällungen und Pflanzungen hat folglich, aufgrund der jahresweisen Verschiebung, keine Aussagekraft. Das Grünflächenamt der Stadt pflanzt überdies auch ohne Ersatzforderungen viele Bäume. Eine statistikführende Stelle wird im Umweltschutzamt nicht vorgehalten, für die reine Informationssammlung wäre die Verwendung von Steuermitteln unangemessen. Mit freundlichen Grüßen

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Umweltschutzamt Kiel
Sehr geehrter Herr ruge, es fehlte der angekündigte Link: https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr... Unten auf der …
Von
Umweltschutzamt Kiel
Betreff
WG: Baumbilanz Kiel [#236776]
Datum
1. März 2022 13:43
Status
Sehr geehrter Herr ruge, es fehlte der angekündigte Link: https://www.kiel.de/de/umwelt_verkehr... Unten auf der Seite finden Sie die "Sammlung der Bestimmungen für den Naturschutz", hier sind auch die Baumschutzregelungen zu finden. Mit freundlichen Grüßen