Baumbilanz Marburg

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • 0 Follower:innen
Lukas Ruge
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl…
An Universitätsstadt Marburg Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Marburg [#261608]
Datum
24. Oktober 2022 08:45
An
Universitätsstadt Marburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. 3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261608 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261608/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Universitätsstadt Marburg
Sehr geehrter Herr Ruge, leider verzögert sich die zeitnahe Rückmeldung der gewünschten Daten teilweise. Es fehle…
Von
Universitätsstadt Marburg
Betreff
AW: Baumbilanz Marburg [#261608]
Datum
24. November 2022 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
allebumegenehmigt.jpg
68,8 KB
Sehr geehrter Herr Ruge, leider verzögert sich die zeitnahe Rückmeldung der gewünschten Daten teilweise. Es fehlen noch die Zahlen aus dem städtischen Baumbestand. Diese werden möglichst bald nachgereicht. Ich selbst bin Sachbearbeiter für die Baumschutzsatzung und kann nur aus diesem Bereich Daten liefern, betreffend geschützte Bäume auf Privatgrundstücken im Stadtgebiet: Die Zahlen beziehen sich ausschließlich auf zur Fällung genehmigte Bäume nach der Marburger Baumschutzsatzung. Ob die Bäume tatsächlich gefällt werden, ist uns in der Regel nur bei besonders bemerkenswerten Bäumen bekannt. Die Genehmigungen sind keine Verpflichtungen. Es ist aber davon auszugehen, dass nur in Einzelfällen die Genehmigung nicht umgesetzt wird. Vereinzelt werden Fällgenehmigungen neu beantragt, wenn die Genehmigungsdauer von 2 Jahren merklich überschritten wurde. Das sind Ausnahmen. Es sind Zahlen aus dem gesamten Stadtgebiet. Kernstadt inklusive Stadtteile. Eine örtliche Aufschlüsselung kann ich nicht liefern. Im Jahr 2021 sind 80 Bäume als Ersatz gefordert worden und ca. 250 einheimische Laubgehölze. Das entspricht einem Anteil von 22 % bzw. 68 % der genehmigten Einzelbäume. Das wird für die übrigen Jahre entsprechend sein (Anmerkung: Eine Umsetzung von 1:1 in der Ersatzpflanzung ist praktisch nicht umsetzbar. Viele genehmigte Bäume stehen standortbeengt oder ermöglichen durch Entnahme die bessere Entwicklung benachbarter Bäume u.a. Vereinzelt werden Ausgleichszahlungen für nicht mögliche Ersatzpflanzungen beauflagt). Mit freundlichen Grüßen

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Universitätsstadt Marburg
WG: Hier die Zahlen Guten Morgen, hier jetzt noch die Zahlen, städtische Bäume betreffend: Mit freundlichen Grüß…
Von
Universitätsstadt Marburg
Betreff
WG: Hier die Zahlen
Datum
25. November 2022 07:22
Status
image001.png
5,3 KB
image002.png
4,6 KB


Guten Morgen, hier jetzt noch die Zahlen, städtische Bäume betreffend: Mit freundlichen Grüßen