Baumbilanz Minden

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. September 2022
  • Frist
    17. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Lukas Ruge
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Minden Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Minden [#258762]
Datum
9. September 2022 21:28
An
Kommunalverwaltung Minden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. 3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 258762 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258762/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Lukas Ruge
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Minden“ vom 09.09.2022 (#258762) wu…
An Kommunalverwaltung Minden Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
AW: Baumbilanz Minden [#258762]
Datum
18. November 2022 21:21
An
Kommunalverwaltung Minden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Minden“ vom 09.09.2022 (#258762) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 39 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Lukas Ruge
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Minden“ vom 09.09.2022 (#258762) wurde von Ihnen nicht …
An Kommunalverwaltung Minden Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
AW: Baumbilanz Minden [#258762]
Datum
17. Februar 2023 07:26
An
Kommunalverwaltung Minden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Minden“ vom 09.09.2022 (#258762) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 62 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Minden
Sehr geehrter Herr Ruge, wir bitten die verspätete Antwort zu entschuldigen. Irrtümlich lag uns als Fachabteilung…
Von
Kommunalverwaltung Minden
Betreff
Baumbilanz Minden [#258762]
Datum
24. Februar 2023 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
13,6 KB


Sehr geehrter Herr Ruge, wir bitten die verspätete Antwort zu entschuldigen. Irrtümlich lag uns als Fachabteilung die Anfrage erst ab dem 17.02.23 vor. Leider können wir ihnen keine belegbaren Zahlen liefern, was die Fällungen als auch die Neuanpflanzungen betrifft. Das aktuelle Baumkataster wurde 2018 angeschafft. Die Altdaten wurden zwar übernommen, mussten aber bei der ersten Kontrolle im neuen Kataster überprüft werden. Dabei sind viele Altmaßnahmen beendet oder korrigiert worden, was zu falschen Zahlen im Kontrolljahr in der Jahresstatistik führte. Die Neuaufnahme von Bäumen ist noch nicht beendet, daher beläuft sich die aktuelle Zahl der Bäume im Kataster zur Zeit auf 34256 Bäume. Dabei wurden waldartige Bestände als Kollektiv erfasst und nicht als Einzelbäume. Die tatsächliche Gesamtzahl liegt also noch höher. Fällungen liegen im Schnitt bei 500 Bäumen im Jahr, gesehen auf die letzten 5 Jahren. Darunter fallen jegliche Baumgrößen, Standorte und Baumarten. Neupflanzungen liegen im Schnitt bei 100-120 Bäumen pro Jahr, gesehen auf die letzten 5 Jahre. Mit freundlichen Grüßen