Baumbilanz Münster

Bezugnehmend auf die Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-gefallter-baume-1/ vom 23. Mai 2017 würde ich gerne eine aktuelle Aufstellung der entsprechenden Daten ab inklusive 2017 erfragen, also:

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
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Lukas Ruge
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Münster Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Münster [#237018]
Datum
7. Januar 2022 22:51
An
Kommunalverwaltung Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bezugnehmend auf die Anfrage https://fragdenstaat.de/anfrage/anzahl-gefallter-baume-1/ vom 23. Mai 2017 würde ich gerne eine aktuelle Aufstellung der entsprechenden Daten ab inklusive 2017 erfragen, also: 1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 237018 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237018/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge

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Kommunalverwaltung Münster
Sehr geehrter Herr Ruge, die längere Bearbeitungszeit Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Zu dieser nehme …
Von
Kommunalverwaltung Münster
Betreff
Baumbilanz Münster [#237018]
Datum
18. Februar 2022 06:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, die längere Bearbeitungszeit Ihrer Anfrage bitte ich zu entschuldigen. Zu dieser nehme ich wie folgt Stellung: Baumfällungen: 2017: 175 Stück 2018: 230 Stück 2019: 170 Stück 2020: 210 Stück 2021: ca. 250 Stück (Wegen der Umstellung unseres Baumkatasters liegen keine verlässlichen Zahlen vor. 2021 mussten in Baumhecken viele abgestorbene Birken gefällt werden. Ich schätzte, dass 2021 ca. 250 Stück Bäume gefällt wurden) Baumpflanzungen: 2017: 71 Stück 2018: 272 Stück 2019: 198 Stück 2020: 130 Stück 2021: 183 Stück Es handelt sich um Baumfällungen und Baumpflanzungen im Verkehrsgrün und Öffentlichen Grün. Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie mich gerne an. Mit freundlichen Grüßen