Baumbilanz Neubrandenburg

Anfrage an: Stadt Neubrandenburg

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • 0 Follower:innen
Lukas Ruge
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Stadt Neubrandenburg Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Neubrandenburg [#261609]
Datum
24. Oktober 2022 08:47
An
Stadt Neubrandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. 3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261609 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261609/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Lukas Ruge
Baumbilanz Neubrandenburg [#261609]
An Stadt Neubrandenburg Details
Von
Lukas Ruge
Via
Fax
Betreff
Baumbilanz Neubrandenburg [#261609]
Datum
24. Oktober 2022 08:48
An
Stadt Neubrandenburg
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
37,3 KB

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Stadt Neubrandenburg
Sehr geehrter Herr Ruge, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir in diesem Jahr fast gleichlautend in einem Ausschu…
Von
Stadt Neubrandenburg
Betreff
Baumbilanz Neubrandenburg [#261609]
Datum
7. November 2022 15:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, vielen Dank für Ihre Anfrage, die wir in diesem Jahr fast gleichlautend in einem Ausschuss der Ratsvertretung beantwortet haben. Daher erlaube ich mir, Ihnen zur Beantwortung der Fragen 1 + 2, die damals verwendete Übersicht anzufügen. Hier ist es wichtig, dass nur gesetzlich geschützte Bäume erfasst sind, entsprechend der Landes- und Bundesnaturschutzgesetzgebung. Zur Frage 3 muss ich leider darauf verweisen, dass die Stadt Neubrandenburg derzeit über kein aktuelles Baumkataster verfügt. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen