Baumbilanz Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    24. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • 0 Follower:innen
Lukas Ruge
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl …
An Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße [#261657]
Datum
24. Oktober 2022 17:47
An
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. 3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261657/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Sehr geehrter Herr Ruge, Danke für Ihre Anfrage. Ich beginne mit der Antwort bei der einfachsten Frage, hier ihre…
Von
Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße
Betreff
AW: Baumbilanz Stadtverwaltung Neustadt an der Weinstraße [#261657]
Datum
31. Oktober 2022 15:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, Danke für Ihre Anfrage. Ich beginne mit der Antwort bei der einfachsten Frage, hier ihrer 3. Frage nach der Zahl der Bäume im städtischen Baumförderkataster. Es handelt sich dabei aktuell um 175 Exemplare. Näheres zu unserer Baumfördersatzung erfahren Sie übrigens hier: https://www.neustadt.eu/B%C3%BCrger-Leben/Natur-Umwelt/Natur-Umwelt-Aktuell/Neustadts-Baumf%C3%B6rdersatzung.php?object=tx,2636.5&ModID=7&FID=2636.23618.1&NavID=2636.828&La=1 Schwieriger zu beantworten sind ihre Fragen zu der Anzahl von Baumfällungen und Baumpflanzungen in den letzten Jahren, weil es hier immer um den Kontext ankommt und nicht für alle Bereiche Übersichten existieren. In der Regel zielen Anfragen darauf ab, wie viele städtische Bäume im Siedlungsbereich aus Verkehrssicherung- oder sonstigen Gründen im Jahr gefällt werden und wieviel Nachpflanzungen es im öffentlichen Raum gibt. Wenn ja könnte ich ihre Frage zumindest für die letzten 3-4 Jahre folgendermaßen beantworten: Gefällte Bäume: 2019: 113Pflanzperiode 2019/2020: 102 Bäume Gefällte Bäume: 2020: 76Pflanzperiode 2020/2021: 86 Bäume Gefällte Bäume 2021: 38Pflanzperiode 2021/2022: mind. 50 Bäume (genaue Zahl noch nicht angebbar) Die Zahl der gefällten Bäume pro Jahr liegt in der Regel in der oben erkennbaren Spanne (-> in 2015 sind zum Beispiel 65 Bäume gefällt worden). Umgekehrt bemüht sich die Stadt jedes Jahr mindestens 50 neue Bäume zu pflanzen, im besten Fall aber auch so viele Bäume neu zu pflanzen wie gefällt wurden. Keine Daten können wir Ihnen liefern, wenn Ihre Anfrage auf alle im Jahr von privat und/oder der Stadt gefällten oder gepflanzten Bäumen abzielt inklusive solcher im Zuge von Baumaßnahmen oder der Gartengestaltung. Die Zahl der privat gefällten Bäume pro Jahr würden wir für die Gemarkung Neustadt an der Weinstraße aber mit 50-200 Bäumen abschätzen, was in etwa der Zahl entspricht, von der die Verwaltung Kenntnis erlangt. Zu (freiwilligen) Baumpflanzungen von privater Seite liegen dagegen keine Zahlen vor. Daneben gäbe es unter Baumfällungen/Pflanzungen aber auch noch Fällmaßnahmen aus Verkehrssicherungsmaßnahmen im Außenbereich oder im Stadtforst (und natürlich solche für die Holzernte im Stadtwald), Baumpflanzungen zu Kompensationszwecken (Ausgleichsregelung des Naturschutzes) im Innen- und/oder Außenbereich, Baumpflanzungen von einzelnen Fördervereinen wie Mandelbaum(nach)pflanzungen für die Gimmeldinger Mandelblütenmeile usw. Und schließlich gäbe es neben gezielten Baumnachpflanzungen auch noch Bäume, die durch Naturverjüngung entstehen bzw. bei denen sich die Verwaltung entschieden hat aus ökologischen und/oder wirtschaftlichen Gründen abzuwarten statt selbst zu pflanzen. Beispielsweise mussten vor gut 10 Jahren im Außenbreich nahe unseres Ortsteils Duttweiler 50 alte Pappeln gefällt werden. An ihrer Stelle hat sich durch Naturverjüngung und Aufwuchs des zuvor von den Pappeln klein gehaltenen Unterholzes an gleicher Stelle ein artenreicher Baumstreifen aus 160-250 Bäumen (Weiden, Schwarzpappeln, Schwarzerlen, Walnuss, Wildkirsche) entwickelt. Sie sehen, genaue Zahlen im Sinn einer Baumbilanz anzugeben ist sehr schwierig . Wir raten als Umweltbehörde auch davon ab, das Thema Baumbestand nur an der Zahl von Baumfällungen und gezielten Nachpflanzungen festzumachen, da es auch auf die Größe und Qualität des jeweiligen zu fällenden oder neu zu pflanzenden Baums ankommt. Beispielsweise wurden viele Jahrzehnte lang in Neustadt Bäume in eher preiswerter Qualität (und damit geringem Stammdurchmesser bei der Anpflanzung) und mit wenig Wurzelraum gepflanzt, so dass dieser an vielen Orten auch nicht wirklich groß werden konnten, sondern zum Teil bis heute wie "Stecken" aussehen oder auch kümmerlich durch schlechte Standortbedingungen und Lichtraumprofilpflege stark eingekürzte Kronen. In den letzten Jahren hat sich dagegen die Pflanzpolitik bei der Stadt gewandelt. Neue Bäume sollen über mindestens 12m³ Wurzelraum verfügen, auf geeigneten Standorten und einem geeignetem Wurzelbett groß werden können und auch gleich in einer höheren Pflanzqualität gepflanzt werden. Denn ebenso wie ein großer, mächtiger Baum kann was seine ökologischen Dienstleistungen angeht (Naturschutz, Klimaschutz, Stadtklima, positive Wirkung aufs Ort- und Landschaftsbild) eine Vielzahl von dünnen und schwach gewachsenen "Bäumchen" ersetzen kann, so können auch 10 frisch gepflanzte Bäumchen keine 200 Jahre alte Eiche ersetzen. Insofern raten wir in der Regel ab von einem rein quantitativen Blick auf die Baumbilanz und regen einen Blick auf die Qualität an. Mit freundlichen Grüßen