Baumbilanz Stuttgart

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte.

2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2022
  • Frist
    8. Februar 2022
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Lukas Ruge
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl …
An Amt für Umweltschutz Stuttgart Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Stuttgart [#236781]
Datum
4. Januar 2022 20:06
An
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte. 2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236781/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Sehr geehrter Herr Ruge, Ihr Antrag ist bei uns eingegangen. Wir haben ihn an das für Ihre Fragestellungen zustän…
Von
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Betreff
WG: Baumbilanz Stuttgart [#236781]
Datum
5. Januar 2022 12:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ruge, Ihr Antrag ist bei uns eingegangen. Wir haben ihn an das für Ihre Fragestellungen zuständige Garten-, Friedhofs- und Forstamt weitergeleitet (E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>). Mit freundlichen Grüßen
Lukas Ruge
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Stuttgart“ vom 04.01.2022 (#236781)…
Von
Lukas Ruge
Betreff
AW: WG: Baumbilanz Stuttgart [#236781]
Datum
8. Februar 2022 16:13
An
Empfängername
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Stuttgart“ vom 04.01.2022 (#236781) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236781/
Lukas Ruge
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Stuttgart“ vom 04.01.2022 (#236781)…
An Amt für Umweltschutz Stuttgart Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
AW: WG: Baumbilanz Stuttgart [#236781]
Datum
9. April 2022 20:47
An
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Stuttgart“ vom 04.01.2022 (#236781) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 61 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

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Amt für Umweltschutz Stuttgart
Sehr geehrter Herr Ruge, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04.01.2022 an das Amt für Umweltschutz der Landeshaupts…
Von
Amt für Umweltschutz Stuttgart
Betreff
WG: AW: WG: Baumbilanz Stuttgart [#236781]
Datum
3. Mai 2022 11:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 04.01.2022 an das Amt für Umweltschutz der Landeshauptstadt Stuttgart. Ihre Anfrage wurde an das Garten-, Friedhofs- und Forstamt weitergeleitet. Die verzögerte Bearbeitung bitten wir zu entschuldigen. Sie bitten um Übermittlung der relevanten Satzungen zur Genehmigungspflicht von Baumfällungen und Nachpflanzungen als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Sie finden die gültige Baumschutzsatzung (vom 5. Dezember 2013) und weitere Informationen zum Thema Bäume in Stuttgart auf der Homepage der Stadt Stuttgart unter: https://www.stuttgart.de/leben/natur/... Desweiteren möchten Sie eine Auskunft über die Anzahl der Baumfällungen und Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet Stuttgart (sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte). Anbei erhalten Sie die Zahlen der Fällungen im Geltungsbereich der Baumschutzsatzung für private Dritte. BSchS Jahr Fällungen Ersatz 2014 167 165 2015 107 60 2016 244 209 2017 155 129 2018 181 92 2019 193 150 2020 191 73 Da Ersatzpflanzungen angemessen und zumutbar sein müssen, wird in den Fällen, in denen ein Baum wegen Krankheit, Alter oder Schäden befreit wird, meistens kein Ersatz mehr festgesetzt. Ersatzpflanzungen fallen vor allem bei Bauvorhaben an, wenn gesunde Bäume für das Bauvorhaben entfernt werden müssen. Können die erforderlichen Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück nicht ausgeführt werden, ist eine Ersatzzahlung zu leisten. Die Zahl der Fällungen und auch der Ersatzpflanzungen ist daher stark von den Bauvorhaben abhängig, die durchgeführt werden. Baumfällungen im öffentlichen Raum erfolgen nur dann, wenn ein Baum altersbedingt oder aufgrund von Krankheit umzustürzen droht und alle Erhaltungs- und Pflegemaßnahmen keinen Erfolg mehr zeigen. Die Bäume werden in der Regel eins zu eins ersetzt. Darüber hinaus werden bei Baumaßnahmen, wo immer es möglich ist, zusätzliche Bäume gepflanzt. Leider liegt die Anzahl der Baumfällungen und Baumpflanzungen im öffentlichen Raum nicht als sofort abrufbare Datei vor, sodass Ihre Anfrage nur durch die aufwändige Sichtung sämtlicher Einzelaufträge möglich wäre und ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entstehen würde. Freundliche Grüße