Baumbilanz Villingen-Schwenningen

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. September 2022
  • Frist
    11. Oktober 2022
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Lukas Ruge
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl …
An Stadt Villingen-Schwenningen Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Villingen-Schwenningen [#258759]
Datum
9. September 2022 21:23
An
Stadt Villingen-Schwenningen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. 3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 258759 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258759/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Stadt Villingen-Schwenningen
Sehr geehrter Herr Ruge, zuständigkeitshalber habe ich Ihre Anfrage an unser Grünflächen- und Tiefbauamt (<<…
Von
Stadt Villingen-Schwenningen
Betreff
AW: Baumbilanz Villingen-Schwenningen [#258759]
Datum
12. September 2022 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, zuständigkeitshalber habe ich Ihre Anfrage an unser Grünflächen- und Tiefbauamt (<<E-Mail-Adresse>>) weitergleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Villingen-Schwenningen
Ihre Anfrage vom 09.09.22 Sehr geehrter Herr Ruge, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.09.2022 welche wir hiermit…
Von
Stadt Villingen-Schwenningen
Betreff
Ihre Anfrage vom 09.09.22
Datum
7. Oktober 2022 11:43
Status
image001.png
20,2 KB


Sehr geehrter Herr Ruge, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 09.09.2022 welche wir hiermit gerne beantworten. Die Zuständigkeiten für den städtischen Baumbestand sind in Villingen-Schwenningen auf mehrere Stellen verteilt. Es gibt daher keine einheitliche Datengrundlage, die den gesamten Baumbestand im Stadtgebiet beinhaltet. Aufgrund der Komplexität der Thematik können wir Ihnen daher mit vertretbarem Aufwand lediglich Auskunft über die erfassten Bäume im digitalen Baumkataster des Grünflächen- und Tiefbauamtes geben. Insgesamt sind darin aktuell 16.203 verkehrssicherheitsrelevante Einzelbäume erfasst. . Das digitale Baumkataster bildet allerdings nicht vollumfänglich alle Fällungen und Neupflanzungen im gesamten Stadtgebiet ab. Z. B. sind sämtliche Bäume im Außenbereich (u. a. Forstflächen, freie Landschaft, Schutzgebiete und Biotope etc.) nicht als Einzelbäume erfasst. Grundsätzlich wird in Villingen-Schwenningen jeder gefällte Baum ersetzt, sofern dies fachlich und wirtschaftlich sinnvoll und möglich ist. Mit der Erklärung des Klimanotstandes für Villingen-Schwenningen im Herbst 2019 durch den Gemeinderat wird die Eindämmung der Klimakrise und ihrer schwerwiegenden Folgen als Aufgabe von höchster Priorität anerkannt. Bei jeglichen Entscheidungen des Gemeinderats werden seitdem die Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt und Lösungen bevorzugt, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Wir hoffen, dass wir Ihnen Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten konnten. Für Rückfragen stehen wir gerne zu Verfügung. Mit freundlichen Grüßen