Baumbilanz Weimar

Anfrage an: Stadt Weimar

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. Oktober 2022
  • Frist
    26. November 2022
  • 0 Follower:innen
Lukas Ruge
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die An…
An Stadt Weimar Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Weimar [#261554]
Datum
23. Oktober 2022 08:13
An
Stadt Weimar
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. 3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 261554 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261554/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Lukas Ruge
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Weimar“ vom 23.10.2022 (#261554) wurde von Ihnen nicht …
An Stadt Weimar Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
AW: Baumbilanz Weimar [#261554]
Datum
13. Februar 2023 06:59
An
Stadt Weimar
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Weimar“ vom 23.10.2022 (#261554) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 80 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Stadt Weimar
Sehr geehrter Herr Ruge, wir bitten die verspätete Rückinformation zu Ihrer Anfrage zu entschuldigen. Für die Bear…
Von
Stadt Weimar
Betreff
WG: Baumbilanz Weimar [#261554] - Auskunft nach UIG
Datum
1. März 2023 16:04
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, wir bitten die verspätete Rückinformation zu Ihrer Anfrage zu entschuldigen. Für die Bearbeitung Ihres Antrages waren verschiedene Recherchen und Abstimmungen mit weiteren Ämtern notwendig. Aufgrund der eingeschränkten Verfügbarkeiten von Mitarbeitern konnten wir die notwendigen Daten erst jetzt zusammenstellen. Ihre Anfrage betraf in unserem Haus sowohl den Bereich des Umweltamtes (Bäume im baurechtlichen Außenbereich) als auch des Grünflächen- und Friedhofamtes (Bäume im Innenbereich). Anbei übersende ich Ihnen die Zuarbeit der unteren Naturschutzbehörde aus meinem Bereich und auch vom Grünflächen- und Friedhofsamt mit den Daten die wir zur Verfügung haben. untere Naturschutzbehörde Die untere Naturschutzbehörde kann nur Auskunft zu beantragten Bäumfällungen im baurechtlichen Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) geben, da im baurechtlichen Außenbereich die Festlegungen des einschlägigen Naturschutzrechtes greifen und diese in die Zuständigkeit der uNB fallen. Seit 2016 wurden folgende Fällungen bei der uNB beantragt, genehmigt und zum Ausgleich beauflagt: Jahr beantragte Fällungen Augleichspflanzungen 2016 276 282 Baumpflanzungen 650 m² Gehölzfläche 60 m Hecke 2017 122 100 Baumpflanzungen 690 m² Gehölzfläche 305 m Hecke 2018 153 136 Baumpflanzungen 100 m² Gehölzfläche 86 m Hecke 2019 139 135 Baumpflanzungen 134 m² Gehölzfläche 2020 141 118 Baumpflanzungen 25 m Hecke 2021 87 98 Baumpflanzungen Wir können leider keine konkrete Aussage dazu treffen, wieviele Fällungen bis heute tatsächlich umgesetzt sind. Grünflächen- und Friedhofsamt Frage 1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet Frage 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Informationen des Grünflächen - und Friedhofsamtes Jahr Fällungen Neupflanzungen 2016 168 96 2017 191 107 2018 309 161 2019 360 211 2020 454 100 2021 380 124 Grundsätzlich können im Zuge dieser Anfrage nur Aussagen zu den Bäumen auf städtischen Flächen aufgelistet werden. Eine Auswertung und Zusammenstellung von Daten bezüglich der erteilten Fällgenehmigungen, deren tatsächlichen Durchführung sowie der getätigten Ersatzpflanzungen bei nicht kommunalen Bäume erfordert einen erheblichen zusätzlichen Arbeitsaufwand innerhalb der Verwaltung. Deswegen würden hier im Rahmen der Bearbeitung Verwaltungskosten gem. § 12 ThürUIG fällig werden. Diese werden voraussichtlich etwa 100 -150 Euro betragen und berechnen sich nach dem Verwaltungsaufwand. Ergänzend möchten wir noch daraufhin weisen, dass beim Grünflächen- und Friedhofsamt der Stadtverwaltung nur Angaben zu denjenigen Baumfällungen vorliegen, die gemäß der städtischen Baumschutzsatzung genehmigungspflichtig sind. Bezüglich Punkt 2. Ihrer Frage weisen wir darauf hin, dass bei der Stadtverwaltung nur Angaben zu denjenigen Baumpflanzungen vorliegen, die als Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung oder als Kompensationsmaßnahmen erfolgen. Alle weiteren Baumfällungen bzw. Baumpflanzungen sind nicht erfasst. Frage 3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst? im Baumkataster der Stadt Weimar sind 27.927 kommunale Bäume erfasst. Das Baumkataster der Stadt Weimar ist in der Regel auf die Bestände begrenzt, für welche die Stadt Weimar unmittelbar verkehrssicherungspflichtig ist. Somit sind beispielsweise die Bereiche des Kommunalwaldes zum größten Teil nicht erfasst. Alle o.g. Daten sind dem Baumkataster der Stadt Weimar entnommen. Andere Daten liegen uns nicht vor. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Mit freundlichen Grüßen