Baumbilanz Wiesbaden

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben.

2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Januar 2022
  • Frist
    22. September 2022
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Lukas Ruge
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Die Anzahl…
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Wiesbaden [#237403]
Datum
12. Januar 2022 20:31
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben. 2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 237403 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237403/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr geehrter Herr Ruge, besten Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese an das zuständige Grünflächenamt weitergel…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
AW: Baumbilanz Wiesbaden [#237403]
Datum
13. Januar 2022 08:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ruge, besten Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese an das zuständige Grünflächenamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Lukas Ruge
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Wiesbaden“ vom 12.01.2022 (#237403)…
An Landeshauptstadt Wiesbaden Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
AW: Baumbilanz Wiesbaden [#237403]
Datum
13. Juli 2022 06:29
An
Landeshauptstadt Wiesbaden
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baumbilanz Wiesbaden“ vom 12.01.2022 (#237403) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 149 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >>
Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr geehrter Herr Ruge, wir haben Ihre Anfrage erneut an das zuständige Grünflächenamt weitergeleitet. Mit freu…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
AW: Baumbilanz Wiesbaden [#237403]
Datum
13. Juli 2022 08:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ruge, wir haben Ihre Anfrage erneut an das zuständige Grünflächenamt weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr geehrter Herr Ruge, wir haben Ihre Nachricht vom Hauptamt übermittelt bekommen, weil wir für die Pflege der …
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
WG: Baumbilanz Wiesbaden [#237403]
Datum
14. Juli 2022 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ruge, wir haben Ihre Nachricht vom Hauptamt übermittelt bekommen, weil wir für die Pflege der öffentlichen Bäume im Stadtgebiet von Wiesbaden zuständig sind. Anträge nach dem HUIG müssen beim Umweltamt der Landeshauptstadt Wiesbaden gestellt werden und werden auch dort bearbeitet. Wir können dann das Umweltamt bei Bedarf mit Informationen und Zahlen unterstützen. Deshalb leiten wir Ihre Nachricht dorthin weiter. Mit freundlichen Grüßen

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Landeshauptstadt Wiesbaden
Sehr geehrter Herr Ruge, zur Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz wird Folge…
Von
Landeshauptstadt Wiesbaden
Betreff
AW: Baumbilanz Wiesbaden [#237403]
Datum
26. August 2022 14:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge, zur Ihrer untenstehenden Anfrage nach dem Hessischen Umweltinformationsgesetz wird Folgendes mitgeteilt: Das Umweltamt (Natur und Landschaft / Untere Naturschutzbehörde) beantwortet die Anfrage wie folgt: Zu 1.) Die Zahl der im Rahmen der Baumschutzsatzung zur Fällung durch das Umweltamt Wiesbaden freigegebenen Bäume betrug: 2021 1880 2020 2290 2019 2159 2018 1775 2017 1461 2016 1660 Wie viele Bäume davon tatsächlich gefällt wurden, entzieht sich unserer Kenntnis. Ebenso können wir keine Aussage treffen zur Anzahl der Baumfällungen, die nicht unter den Schutz der Baumschutzsatzung fielen und nicht genehmigungspflichtig waren. Eine Aufschlüsselung der Zahlen nach dem Auftraggeber der Fällung können wir nicht liefern. Zu 2.) Die Zahl der in Wiesbaden getätigten Baumpflanzung ist dem Umweltamt nicht bekannt. Statistische Daten liegen dazu nicht vor. Das Grünflächenamt beantwortet die Anfrage bzgl. der Stadtbäume wie folgt: In der Tabelle sind alle Fällungen und Neupflanzungen rückwirkend bis 2003 aufgelistet. Wer die Fällungen jeweils ausgeführt hat, wurde nicht vermerkt. Die LHW besitzt eine eigene Baumkolonne sowie Fremdfirmen, die die Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit durchführen. Die Baumkolonne ist für die Sofortmaßnahmen vor Ort. Neupflanzungen werden hier im Stadtgebiet von der Baumkolonne ausgeführt. Bei mangelndem Personal oder einem zu kleinen Pflanzfenster werden auch Fremdfirmen damit beauftragt. Eine Trennung wird im Baumkataster nicht vorgenommen. Jahr Fällungen Neupflanzungen 2003 2004 1 126 2005 9 319 2006 9 144 2007 21 76 2008 176 227 2009 171 178 2010 203 76 2011 227 107 2012 508 80 2013 400 71 2014 395 166 2015 392 209 2016 334 k.A. 2017 163 135 2018 100 14 2019 295 238 2020 288 379 2021 156 210 2022 123 86 nur Frühjahr Die Fällungen erfolgen zu 80% außerhalb der Brut- und Setzzeit. Ausschließlich Sofortfällungen werden auch innerhalb der Schonzeit durchgeführt. Die Herstellung der Verkehrssicherheit steht hier im Vordergrund. Die LHW pflanzt zweimal im Jahr: im Frühjahr (März-April) sowie im Herbst (Okt.-November). Die Zahlen sind summiert. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter den unten angegebenen Kontaktdaten zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen