Baumbilanz Wuppertal

Anfrage an: Stadt Wuppertal

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben.

2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2022
  • Frist
    9. Februar 2022
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Lukas Ruge
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Wuppertal [#236992]
Datum
7. Januar 2022 17:16
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben. 2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 236992 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236992/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge
Stadt Wuppertal
Sehr geehrter Herr Ruge, vielen Dank für Ihre interessante Anfrage. Aufgrund der Differenziertheit wie des umfass…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
Empfangsbestätigung: Baumbilanz Wuppertal [#236992]
Datum
11. Januar 2022 15:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ruge, vielen Dank für Ihre interessante Anfrage. Aufgrund der Differenziertheit wie des umfassenden Charakters wird die Bearbeitung eine geraume Zeit in Anspruch nehmen. Es sind etliche Fachdienststellen zu beteiligen und Datenmaterial zu sichten bzw. zusammen zu stellen. Bitte rechnen Sie daher nicht mit einer kurzfristigen, kompletten Antwort. Sofern Gebühren anfallen sollten, werde ich Sie vorab informieren. Für Rückfragen stehe ich Ihnen zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Wuppertal
Sehr geehrter Herr Ruge! Ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 07.01.2022. Vorab möchte ich darauf hinweisen, das…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
2022-02-07_Anfrage Ruge_Baumbilanz Wuppertal [#236992]_103_sA
Datum
7. Februar 2022 08:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ruge! Ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 07.01.2022. Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass Sie über die Internetseite der Stadt Informationen selbst einholen können, sodass insoweit kein Anspruch nach dem IFG besteht: https://ris.wuppertal.de/info.php?smc... Wenn Sie dort auf "Organisation" klicken, finden Sie sowohl die öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Umwelt als auch die der 10 Bezirksvertretungen (BV). Jedes Jahr kommen diese zu Sitzungen zusammen; im Herbst wird i. d. R. die Liste "Baumfällungen" eingesteuert. Als Anlage zu den Sitzungen ist diese herunterladbar. Ihre Anfrage: "1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben." kann leider nicht beantwortet werden. Zum einen erfasst das Ressort Grünflächen und Forsten lediglich die Bäume, die auf den betreuten städtischen Liegenschaften gefällt werden, diese aber auch nicht alle digital. Daher der Verweis auf o. g. Link. Zum anderen beinhalten o. g. Listen ausschließlich die Bäume, deren Fällung geplant erfolgen kann. Unterjährige Notfällungen werden nicht digital erfasst. Sofern Sie auf Angaben bestehen, würden Gebühren in einer z. Zt. nicht absehbaren Höhe anfallen ohne dabei 100% abbilden zu können. Um Ihnen einen Hinweis einer anderen Leistungseinheit zukommen zu lassen, ist als Anlage 1 der "Bericht zu Baumfällungen 2020/21" des Ressorts Umweltschutz beigefügt. Diesen finden Sie ebenfalls unter o. g. Link. Darüber hinaus gibt es auch andere städtische Leistungseinheiten und städtische Tochterunternehmen, die selbständig Bäume fällen. Diesbezüglich bitte ich um direkte Kontaktaufnahme, da Sie die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten untersagt haben. Bei Bedarf wird Ihnen eine Liste mit Kontaktadressen zur Verfügung gestellt. Ihre Anfrage: "2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben." kann leider nicht beantwortet werden. Weder das Ressort Umweltschutz noch das Ressort Grünflächen und Forsten hält eine digitale Form zur qualitativen wie quantitativen Ermittlung dieser Daten bereit. Für andere Leistungseinheiten und städtischen Töchter gilt entsprechend Pkt. 1. Ihre Anfrage: " Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse." Sie erhalten als Anlage 2 die aktuelle Baumschutzsatzung. Diese wurde im Jahr 2019 rechtskräftig nachdem 2006 die vorangehende Satzung abgeschafft worden ist. Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das IFG NRW keine Informationsbeschaffungspflicht enthält. D.h. die Stadt ist nicht gehalten, Informationen aus Akten zusammenzusuchen und z.B. Übersichten oder Tabellen anzufertigen. Herauszugeben sind nur vorliegende amtliche Informationen und Aufzeichnungen. Wegen Ihrer Anfrage sind mehrere städtische Stellen zu beteiligen, da Informationen bei unterschiedlichen Ämtern bzw. Leistungseinheiten der Stadt vorliegen. Dieser Aufwand kann dazu führen, dass Gebühren fällig werden. Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen