Sehr geehrter Herr Ruge!
Ich nehme Bezug auf Ihren Antrag vom 07.01.2022.
Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass Sie über die Internetseite der Stadt Informationen selbst einholen können, sodass insoweit kein Anspruch nach dem IFG besteht:
https://ris.wuppertal.de/info.php?smc...
Wenn Sie dort auf "Organisation" klicken, finden Sie sowohl die öffentlichen Sitzungen des Ausschusses für Umwelt als auch die der 10 Bezirksvertretungen (BV). Jedes Jahr kommen diese zu Sitzungen zusammen; im Herbst wird i. d. R. die Liste "Baumfällungen" eingesteuert. Als Anlage zu den Sitzungen ist diese herunterladbar.
Ihre Anfrage:
"1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumfällungen durch die Stadt oder im Auftrag der Stadt als auch durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben."
kann leider nicht beantwortet werden.
Zum einen erfasst das Ressort Grünflächen und Forsten lediglich die Bäume, die auf den betreuten städtischen Liegenschaften gefällt werden, diese aber auch nicht alle digital. Daher der Verweis auf o. g. Link.
Zum anderen beinhalten o. g. Listen ausschließlich die Bäume, deren Fällung geplant erfolgen kann. Unterjährige Notfällungen werden nicht digital erfasst. Sofern Sie auf Angaben bestehen, würden Gebühren in einer z. Zt. nicht absehbaren Höhe anfallen ohne dabei 100% abbilden zu können.
Um Ihnen einen Hinweis einer anderen Leistungseinheit zukommen zu lassen, ist als Anlage 1 der "Bericht zu Baumfällungen 2020/21" des Ressorts Umweltschutz beigefügt. Diesen finden Sie ebenfalls unter o. g. Link.
Darüber hinaus gibt es auch andere städtische Leistungseinheiten und städtische Tochterunternehmen, die selbständig Bäume fällen. Diesbezüglich bitte ich um direkte Kontaktaufnahme, da Sie die Weitergabe Ihrer persönlichen Daten untersagt haben. Bei Bedarf wird Ihnen eine Liste mit Kontaktadressen zur Verfügung gestellt.
Ihre Anfrage:
"2. Die Zahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Sofern bekannt sowohl Baumpflanzungen durch die Stadt selbst oder im Auftrag der Stadt oder durch private Dritte, je nachdem, was die Akten, das Baumkataster o.ä. hergeben."
kann leider nicht beantwortet werden.
Weder das Ressort Umweltschutz noch das Ressort Grünflächen und Forsten hält eine digitale Form zur qualitativen wie quantitativen Ermittlung dieser Daten bereit. Für andere Leistungseinheiten und städtischen Töchter gilt entsprechend Pkt. 1.
Ihre Anfrage:
" Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.
Zudem senden Sie mir bitte die relevanten Satzungen oder Ordnungen, welche die Genehmigungspflicht von Fällungen und ggf. die notwendige Nachpflanzung regeln (üblicherweise z.B. Baumschutzsatzung o.ä.). Entweder als Link zu den Veröffentlichungen oder als Datei. Hierbei sind, sollte die Satzungen oder Ordnungen sich innerhalb der relevanten Jahre geändert haben, auch die vorigen Versionen von Interesse."
Sie erhalten als Anlage 2 die aktuelle Baumschutzsatzung. Diese wurde im Jahr 2019 rechtskräftig nachdem 2006 die vorangehende Satzung abgeschafft worden ist.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das IFG NRW keine Informationsbeschaffungspflicht enthält. D.h. die Stadt ist nicht gehalten, Informationen aus Akten zusammenzusuchen und z.B. Übersichten oder Tabellen anzufertigen. Herauszugeben sind nur vorliegende amtliche Informationen und Aufzeichnungen. Wegen Ihrer Anfrage sind mehrere städtische Stellen zu beteiligen, da Informationen bei unterschiedlichen Ämtern bzw. Leistungseinheiten der Stadt vorliegen. Dieser Aufwand kann dazu führen, dass Gebühren fällig werden.
Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen