Baumbilanz Zwickau

Anfrage an: Stadt Zwickau

1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet.

Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden.

3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    25. August 2022
  • Frist
    27. September 2022
  • Kosten dieser Information:
    135,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Lukas Ruge
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1.…
An Stadt Zwickau Details
Von
Lukas Ruge
Betreff
Baumbilanz Zwickau [#257756]
Datum
25. August 2022 08:22
An
Stadt Zwickau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Die Anzahl der Baumfällungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. 2. Die Anzahl der Baumpflanzungen, aufgeschlüsselt nach Jahren, im Stadtgebiet. Von Interesse wären insbesondere die Jahre ab 2016, aber auch gerne frühere Daten, wenn vorhanden. 3. Wie viele Bäume sind derzeit im städtischen Baumkataster erfasst?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 257756 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257756/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Lukas Ruge << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Ruge

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Stadt Zwickau
Sehr geehrter Herr Ruge! Gemäß § 13 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) werden für die …
Von
Stadt Zwickau
Betreff
AW: UIG Anfrage, Baumbestand WG: Baumbilanz Zwickau [#257756]
Datum
1. September 2022 08:15
Status
Anfrage abgeschlossen
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1,5 KB


Sehr geehrter Herr Ruge! Gemäß § 13 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUIG) werden für die Übermittlung von Informationen aufgrund dieses Gesetzes und für das Verfahren Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen) erhoben. Die genaue Gebühr kann vor der Bearbeitung nicht sicher angegeben werden, wird aber nach unserer Einschätzung zwischen 67 € und 135 € betragen. Wir bitten um Ihre unterzeichnete Rückmeldung per Fax oder angehängter PDF-Datei, ob Sie dennoch die Anfrage aufrecht erhalten. Eine einfache E-Mail ist hierfür nicht ausreichend. (Die einmonatige Frist gemäß § 7 Abs. 1 SächsUIG beginnt erst bei Eingang eines mit Unterschrift versehenen Antrags.) Bezüglich Punkt 1. Ihrer Frage weisen wir zugleich darauf hin, dass bei der Stadtverwaltung nur Angaben zu denjenigen Baumfällungen vorliegen, die gemäß der städtischen Gehölzschutzsatzung genehmigungspflichtig sind. Bezüglich Punkt 2. Ihrer Frage weisen wir darauf hin, dass bei der Stadtverwaltung nur Angaben zu denjenigen Baumpflanzungen vorliegen, die als Ersatzpflanzungen gemäß Gehölzschutzsatzung oder als Kompensationsmaßnahmen gemäß SächsNatSchG erfolgen. Alle weiteren Baumfällungen bzw. Baumpflanzungen sind nicht erfasst. Desweiteren weisen wir daraufhin, dass der Wortlaut Ihrer Anfrage keine Fällungen und Anpflanzungen von Gehölzen bzw. Großsträuchern umfasst, welche naturschutzrechtlich sehr ähnlich wie Bäume behandelt werden. Mit freundlichen Grüßen