Baumfällungen an dem Golchener Weg
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax)
Sehr geehrte Damen und Herren,
mehrere Bäume und Sträucher wurden nahe dem Verbindungsweg zwischen 19412 Brüel und 19412 Golchen (Golchener Weg) gefällt.
Einige Bäume wurden innerhalb eines Gehölzbiotops gefällt.
Die Fällungen wurden ca. am 13. März 2021 und am 08.04. - 09.04.2021 durchgeführt. Aus den Karten des Lung-MV ist zu erkennen, dass einige der gefällten Bäume / Sträucher außerhalb des Waldabschnittes liegen, wodurch hier eine Verletzung des Bundesnaturschutzgesetzes, aufgrund der außerzeitlichen Fällung, vorliegen kann.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Fällgenehmigung, den Grund für die Fällungen und Informationen über die Ausgleichspflanzungen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum9. April 2021
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11. Mai 2021
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https://fragdenstaat.de/anfrage/anfrage…
(Kann man die Antwort bei beiden Anfragen hinterlegen?)
Speziell haben wir nach folgendem gefragt:
- Unterlagen zu den Biotopschutzprüfungen
- Unterlagen zu den artenschutzrechtlichen Prüfungen
- Unterlagen, die die Bauausführungen in diesem Flurstück 258/22 genehmigen
Gerade der letzte Punkt ist besonders wichtig, da in den Baugenehmigungen nie die Rede von diesem Flurstück ist.
Kann die Behörde nun einfach entscheiden, keine Unterlagen herauszugeben und alles so vage wie möglich zu halten, sodass man nichts nachprüfen kann?
Es muss ja auch Unterlagen zu den Überprüfungen geben.. wir sind ja immerhin eine der größten Bürokratien hier. ^w^