Baurecht

Welche rechtlichen Einflussmöglichkeiten hat die Kreisverwaltung den Abriss von historischen Gebäuden, die nicht formell unter Denkmalschutz stehen zu verhindern, um das Stadtbild als Ensemble zu erhalten.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    14. Juni 2016
  • Frist
    16. Juli 2016
  • Ein:e Follower:in
Karl Heinen
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche rechtli…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Karl Heinen
Betreff
Baurecht [#17087]
Datum
14. Juni 2016 16:14
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche rechtlichen Einflussmöglichkeiten hat die Kreisverwaltung den Abriss von historischen Gebäuden, die nicht formell unter Denkmalschutz stehen zu verhindern, um das Stadtbild als Ensemble zu erhalten.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl Heinen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Karl Heinen
Karl Heinen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baurecht“ vom 14.06.2016 (#17087) wurde von Ih…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Karl Heinen
Betreff
AW: Baurecht [#17087]
Datum
19. Juli 2016 14:26
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baurecht“ vom 14.06.2016 (#17087) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karl Heinen Anfragenr: 17087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Karl Heinen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baurecht“ vom 14.06.2016 (#17087) wurde von Ih…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Karl Heinen
Betreff
AW: AW: Baurecht [#17087]
Datum
19. Juli 2016 14:26
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baurecht“ vom 14.06.2016 (#17087) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karl Heinen Anfragenr: 17087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karl Heinen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Karl Heinen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baurecht“ vom 14.06.2016 (#17087) wurde von Ih…
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Von
Karl Heinen
Betreff
AW: AW: AW: Baurecht [#17087]
Datum
19. Juli 2016 14:48
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baurecht“ vom 14.06.2016 (#17087) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karl Heinen Anfragenr: 17087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karl Heinen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Karl Heinen
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baurecht“ vom 14.06.2016 (#17087) wurde von Ih…
An Kreisverwaltung Ahrweiler Details
Von
Karl Heinen
Betreff
AW: AW: AW: AW: Baurecht [#17087]
Datum
19. Juli 2016 14:49
An
Kreisverwaltung Ahrweiler
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baurecht“ vom 14.06.2016 (#17087) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karl Heinen Anfragenr: 17087 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karl Heinen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>