Bauschuttrecycling der Firma Mendiger Basalt

Mit welchen Auflagen ist der Betrieb der Bauschuttrecyclinganlage der Firma Mendiger Basalt genehmigt worden ?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. November 2022
  • Frist
    30. Dezember 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit welchen Au…
An Kreisverwaltung Mayen-Koblenz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauschuttrecycling der Firma Mendiger Basalt [#264150]
Datum
26. November 2022 11:51
An
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit welchen Auflagen ist der Betrieb der Bauschuttrecyclinganlage der Firma Mendiger Basalt genehmigt worden ?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264150 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264150/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Sehr << Antragsteller:in >> die Kreislaufwirtschaft Mayen-Koblenz sowie die untere Abfallbehörde sind…
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
AW: Bauschuttrecycling der Firma Mendiger Basalt [#264150]
Datum
30. November 2022 07:04
Status
Warte auf Antwort
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3,3 KB
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3,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> die Kreislaufwirtschaft Mayen-Koblenz sowie die untere Abfallbehörde sind hierfür nicht zuständig. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Anfrage! Um welche Anlage handelt es sich genau, hinsicht…
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
AW: Bauschuttrecycling der Firma Mendiger Basalt [#264150]
Datum
30. November 2022 08:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Anfrage! Um welche Anlage handelt es sich genau, hinsichtlich derer Sie Auskunft erbitten? (Flurstück, postalische Anschrift o.ä.) Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Auskunftsersuchen nach § 11 ff LTranspG Mit freundlichen Grüßen
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
Auskunftsersuchen nach § 11 ff LTranspG
Datum
8. Dezember 2022 09:39
Status
Mit freundlichen Grüßen

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Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 26.11.2022 haben Sie einen Antrag auf Informationszugang n…
Von
Kreisverwaltung Mayen-Koblenz
Betreff
AW: Bauschuttrecycling der Firma Mendiger Basalt [#264150]
Datum
16. März 2023 09:03
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 26.11.2022 haben Sie einen Antrag auf Informationszugang nach dem Landestransparenzgesetz durch Auskunftserteilung gestellt. Gemäß unserer Stattgabeentscheidung über den Informationszugang durch Bescheid vom 30.01.2023 stellen wir Ihnen im Dateianhang die gewünschten Informationen in Gestalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung vom 07.05.2019, Az. BI-60-2018-31061, zur Verfügung. Die Festsetzung der Verwaltungsgebühr ergeht mit gesondertem Bescheid. Mit freundlichen Grüßen