Baustelle Arnulfstraße

Teileinziehung und Neuwidmung Fuss- und Radweg Arnulfstrasse wo der Radweg plötzlich rechts vom Fußweg geführt wird.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    31. Januar 2023
  • Frist
    2. März 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Ta…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baustelle Arnulfstraße [#269165]
Datum
31. Januar 2023 18:21
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Teileinziehung und Neuwidmung Fuss- und Radweg Arnulfstrasse wo der Radweg plötzlich rechts vom Fußweg geführt wird.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269165/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Refe…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Baustelle Arnulfstraße [#269165]
Datum
1. Februar 2023 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, könnten Sie bitte noch das Lichtbild weiterleiten, damit die Stelle besser identifiziert werden kann. …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Baustelle Arnulfstraße [#269165]
Datum
1. Februar 2023 09:48
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
image4236145445538523178-1.jpg
124,1 KB
Guten Tag, könnten Sie bitte noch das Lichtbild weiterleiten, damit die Stelle besser identifiziert werden kann. (VZ 241-31 anstelle VZ 241-30)! Ging leider aus technischen Gründen in der S-Bahn nicht mitzusenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - image4236145445538523178-1.jpg Anfragenr: 269165 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269165/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> der "Nachtrag" ist weitergeleitet. Schönen Tag Mit freundli…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Baustelle Arnulfstraße [#269165]
Datum
1. Februar 2023 10:01
Status
Sehr << Antragsteller:in >> der "Nachtrag" ist weitergeleitet. Schönen Tag Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragen Informationen bzgl. der Baustellenbeschilderung. Auf Ihre…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WG: Baustelle Arnulfstraße [#269165]
Datum
1. Februar 2023 11:53
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> Sie beantragen Informationen bzgl. der Baustellenbeschilderung. Auf Ihre Anfrage ist die IFS nicht anwendbar. Die IFS gilt ausschließlich für Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (§ 1 Abs. 2 IFS). Von der Stadt München erteilte Anordnung zur Aufstellung von Verkehrszeichen im Stadtgebiet haben jedoch ihre Grundlage im Straßenverkehrsrecht. Amtshandlungen auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts sind Angelegenheiten des übertragenden Wirkungskreises. Das Mobilitätsreferat der Stadt München wird jedoch Ihre Anfrage auf Informationen bzgl. der Baustellenbeschilderung in der Arnulfstraße als Bürgeranfrage auslegen und entsprechend bearbeiten. Die zuständigen Kolleg*innen werden dazu gesondert mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Guten Tag, wir haben den Baustellenverantwortlichen auf die fehlerhafte Beschilderung hingewiesen und das Z. 241…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Baustelle Arnulfstraße [#269165]
Datum
2. Februar 2023 11:43
Status
Guten Tag, wir haben den Baustellenverantwortlichen auf die fehlerhafte Beschilderung hingewiesen und das Z. 241 StVO entsprechend entfernen lassen. Mit freundlichen Grüßen