Baustelle Hubertusstraße vor Haus 173

Seit nachweislich nunmehr 1,5 Jahren (!!) ist der Bereich vor Hubertusstraße 173 mit Verkehrsbaken und Haltverbots-Schildern gesperrt, ohne dass auf der Straße irgendetwas gebaut wurde. Vielmehr steht dort lediglich eine Mobiltoilette.... Bauarbeiten finden lediglich ab und zu im hinteren Bereich der Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge statt.
Mehr als verwunderlich ist, dass der gesperrte Teil der Straße als Behindertenplatz (Parkausweis 43) ausgeschildert ist, dort aber niemand parken kann und offenbar auch nicht muss. Deshalb stellt sich schon hier die Frage nach Sinn, Zweck und Erforderlichkeit des ausgeschilderten Behinderten-"Parkplatzes"! Anfragen beim Ordnungs-/Straßenverkehrsamt und beim Bauamt führten lediglich zur Auskunft, dass die Anordnung "von oben" gekommen sei.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Februar 2023
  • Frist
    9. März 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Se…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baustelle Hubertusstraße vor Haus 173 [#269656]
Datum
7. Februar 2023 16:00
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit nachweislich nunmehr 1,5 Jahren (!!) ist der Bereich vor Hubertusstraße 173 mit Verkehrsbaken und Haltverbots-Schildern gesperrt, ohne dass auf der Straße irgendetwas gebaut wurde. Vielmehr steht dort lediglich eine Mobiltoilette.... Bauarbeiten finden lediglich ab und zu im hinteren Bereich der Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge statt. Mehr als verwunderlich ist, dass der gesperrte Teil der Straße als Behindertenplatz (Parkausweis 43) ausgeschildert ist, dort aber niemand parken kann und offenbar auch nicht muss. Deshalb stellt sich schon hier die Frage nach Sinn, Zweck und Erforderlichkeit des ausgeschilderten Behinderten-"Parkplatzes"! Anfragen beim Ordnungs-/Straßenverkehrsamt und beim Bauamt führten lediglich zur Auskunft, dass die Anordnung "von oben" gekommen sei.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269656/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Krefeld
Anfragenr: 269656 Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihres Auskunftsersuchens nach § 4 Absatz 1 IFG…
Von
Kommunalverwaltung Krefeld
Betreff
Anfragenr: 269656
Datum
15. Februar 2023 11:09
Status
Anfrage abgeschlossen
1-0ea2c8f80ea2c68c0037ce98c1258957.gif
18,1 KB


Sehr << Antragsteller:in >> aufgrund Ihres Auskunftsersuchens nach § 4 Absatz 1 IFG, respektive Ihrer Beschwerde (Mail vom 07.02.2023), habe ich den Vorgang in Gänze geprüft. Für die in Rede stehende Fläche von 9x2m wurde ab 23.07.2021 gebührenpflichtig eine Sondernutzungserlaubnis erteilt, die nach wie vor gültig ist. Sie führen zurecht an, dass die Baustelle einen Behindertenparkplatz vereinnahmt. Aufgrund eines internen städtischen Kommunikationsfehlers wurde irrtümlich an dieser Stelle, während der Bauphase, ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Fakt ist, dass dieser nach derzeitigem Stand nicht mehr benötigt wird. Nach Beendigung der kostenpflichtigen Sondernutzung ist davon auszugehen, dass die Fläche des jetzigen Behindertenparkplatzes der Allgemeinheit wieder zur Verfügung stehen wird. Für Ihren berechtigten Hinweis, der im Ergebnis zu einer Klärung beigetragen hat, bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen

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AW: Anfragenr: 269656 [#269656] Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Informationen und die Beantwort…
An Kommunalverwaltung Krefeld Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfragenr: 269656 [#269656]
Datum
16. Februar 2023 09:47
An
Kommunalverwaltung Krefeld
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Informationen und die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269656 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269656/