Baustellenbeschilderungsplan O.-v.-G-Str. zw. J.-Bremer-Str. und E.-Reuter-Allee

Anfrage an: Tiefbauamt Magdeburg

den aktuell (Samstag, 12.11.2022) gültigen Baustellenbeschilderungsplan für die Westseite der Otto-von-Guericke-Straße zwischen der Julius-Bremer-Straße und der Ernst-Reuter-Allee, v.a. mit Fokus auf die Verkehrsführung des Rad- und Fußverkehrs sowie - sofern vorhanden - eine Folgenabschätzung der Änderung der Verkehrsführung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. November 2022
  • Frist
    16. Dezember 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: d…
An Tiefbauamt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Baustellenbeschilderungsplan O.-v.-G-Str. zw. J.-Bremer-Str. und E.-Reuter-Allee [#263136]
Datum
12. November 2022 15:00
An
Tiefbauamt Magdeburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den aktuell (Samstag, 12.11.2022) gültigen Baustellenbeschilderungsplan für die Westseite der Otto-von-Guericke-Straße zwischen der Julius-Bremer-Straße und der Ernst-Reuter-Allee, v.a. mit Fokus auf die Verkehrsführung des Rad- und Fußverkehrs sowie - sofern vorhanden - eine Folgenabschätzung der Änderung der Verkehrsführung.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263136/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Tiefbauamt Magdeburg
IZG am 12.11.2021 gültiger Baustellenbeschilderungsplan für die Westseite OvG Straße Sehr << Antragsteller:i…
Von
Tiefbauamt Magdeburg
Betreff
IZG am 12.11.2021 gültiger Baustellenbeschilderungsplan für die Westseite OvG Straße
Datum
16. Dezember 2022 07:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> anbei die gewünschte Information. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: IZG am 12.11.2021 gültiger Baustellenbeschilderungsplan für die Westseite OvG Straße [#263136]
Guten Tag, das…
An Tiefbauamt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IZG am 12.11.2021 gültiger Baustellenbeschilderungsplan für die Westseite OvG Straße [#263136]
Datum
16. Dezember 2022 11:52
An
Tiefbauamt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, das von Ihnen bereitgestellte Dokument enthält lediglich den Antrag auf Verlängerung, nicht aber wie angefragt den zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Beschilderungsplan (auf diesen wird maximal Bezug genommen), insbesondere für den Fuß- und Radverkehr. Dabei handelt es sich offensichtlich um ein Versehen, ich bitte um Korrektur. Ich stehe gerne bereit, etwaige Kommunikationsprobleme telefonisch auszuräumen, so dies denn nötig sein sollte. Lassen Sie es mich in diesem Fall bitte wissen. Der Verweis auf das Onlineportal ist zwar freundlich, das Portal ist allerdings bekannt und enthält - vorsichtig formuliert - nur spärliche Informationen zum Radverkehr (was durchaus als weiteres Problem angesehen werden kann). Den Beschilderungsplan enthält es nicht. Um Ihnen ein Verständnis dafür zu ermöglichen, warum diese Anfrage gestellt wird - obwohl, das sei rechtlich noch erwähnt, eine Begründung nicht notwendig ist -, sei im Folgenden der Hintergrund erläutert: Die tatsächliche Beschilderung im angefragten Baustellenbereich ist - wie fast alle Beschilderungen von Baustellen für Radfahrer - undurchdacht, gefährlich, widersprüchlich und in weiten Teilen rechtswidrig (Mindestbreiten werden flächendeckend unterschritten, Benutzungspflicht angeordnet und 50m weiter durch "Durchfahrt verboten für Fahrzeuge aller Art" aufgehoben, 50m weiter wieder angeordnet etc.). Aufgrund dieser systematischen Probleme in der Stadt geht es darum, herauszufinden, ob das Problem darin besteht, dass rechtswidrige, gefährliche, widersprüchliche und undurchdachte Beschilderungspläne für den Radverkehr genehmigt werden oder ob die Umsetzung durch die beauftragten Unternehmen mangelhaft ist. Dies ist notwendig, um der Verwaltung Maßnahmen vorschlagen - und notfalls erzwingen - zu können, durch die das in Zukunft verhindert wird - auch wenn dies eigentlich nicht Aufgabe der Bürger ist. Seitens der Verwaltung ist hier aber keine Handlung trotz diverser Hinweise z.B. im "MD-Melder" erkennbar; im Gegenteil, diese Probleme haben in den letzten Jahren massiv zugenommen. Da die Stadt auch ein Interesse an einer wenigstens rechtlich korrekten Verkehrsführung haben sollte, bitte ich Ihre Behörde, mich mit der Bereitstellung des angefragten Dokuments dabei zu unterstützten. Vergleichbare Probleme in der Beschilderung für den MIV sind interessanterweise nicht erkennbar. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Tiefbauamt Magdeburg
Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str Mit freundlichem Gruß
Von
Tiefbauamt Magdeburg
Betreff
Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str
Datum
9. Januar 2023 11:47
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str [#263136] Guten Tag, es geht in der Anfrage offensichtlich…
An Tiefbauamt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str [#263136]
Datum
9. Januar 2023 19:45
An
Tiefbauamt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, es geht in der Anfrage offensichtlich nicht darum, WELCHER Beschilderungsplan galt, sondern es ging darum, den Beschilderungsplan selbst zu erhalten. Das ist definitiv eindeutig in der Anfrage formuliert. Ich zitiere: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: den aktuell (Samstag, 12.11.2022) gültigen Baustellenbeschilderungsplan für die Westseite der Otto-von-Guericke-Straße zwischen der Julius-Bremer-Straße und der Ernst-Reuter-Allee,[...]" Ihre Behörde hat mir ein Dokument zugesendet, in dem unter "Zusätzliche Auflagen" auf den Verkehrszeichenplan (= Beschilderungsplan) verwiesen wird ("Absicherung erfolgt gemäß anliegendem Verkehrszeichenplan[...]"). Die Anlage selbst haben Sie mir jedoch nicht zugesendet. Darauf habe ich bereits in meiner letzten Nachricht ausdrücklich hingewiesen. Ich zitiere erneut: "[...] das von Ihnen bereitgestellte Dokument enthält lediglich den Antrag auf Verlängerung, nicht aber wie angefragt den zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Beschilderungsplan (auf diesen wird maximal Bezug genommen) [...]" Ein Beschilderungsplan (auch "Verkehrszeichenplan") nach z.B. RSA 21 (bzw. in ihrer älteren Variante RSA 95) ist ein Plan, der die Verkehrsschilder und deren Standort sowie weitere verkehrsrechtliche Informationen enthält. Und eben diese Information wurde mir nicht zugesendet, obwohl sie offensichtlich vorliegt - denn es wird darauf explizit verwiesen. Ich bitte erneut um zeitnahe Korrektur, da die Bereitstellung des Dokuments bereits bis spätestens 16.12.2022 hätte erfolgen müssen. Sollten Sie trotz meiner erneuten Ausführungen der Meinung sein, die Anfrage bereits beantwortet zu haben, so bitte ich darum, mir das zeitnah mitzuteilen, damit ich den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit (bzw. LfD) Sachsen-Anhalt einschalten kann. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263136/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str [#263136] Guten Tag, ich bitte mit Frist von 7 Tagen um ei…
An Tiefbauamt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str [#263136]
Datum
22. Januar 2023 20:22
An
Tiefbauamt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte mit Frist von 7 Tagen um eine Reaktion auf meine vorangegangene Nachricht vom 09.01.2023, da meine Anfrage noch nicht beantwortet wurde und die ursprüngliche Frist bereits um 38 Tage überschritten wurde. Wie bereits erwähnt, möchte ich auch über eine eventuelle Ablehnung informiert werden, damit ich rechtliche Schritte gegen Ihre Behörde unternehmen kann. Mit freundlichen Grüßen, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263136/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Tiefbauamt Magdeburg
IZG Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str. //Herr << Antragsteller:in >> Sehr << An…
Von
Tiefbauamt Magdeburg
Betreff
IZG Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str. //Herr << Antragsteller:in >>
Datum
26. Januar 2023 11:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt erhalten Sie mein Schreiben vom 26.01.2023. Bitte verwenden Sie bei zukünftigen Schriftwechsel benannten Kontakt und Email-Adresse. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: IZG Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str. //Herr << Antragsteller:in >> [#263136] Gu…
An Tiefbauamt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IZG Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str. //Herr << Antragsteller:in >> [#263136]
Datum
26. Januar 2023 14:04
An
Tiefbauamt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, an dieser E-Mail befindet sich leider kein Anhang (entweder wurde er nicht mitgesendet oder automatisch herausgefiltert), insofern kann ich mich leider auch nicht an den dort genannten Kontakt wenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263136/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Tiefbauamt Magdeburg
Antw: AW: IZG Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str. //Herr << Antragsteller:in >> [#2631…
Von
Tiefbauamt Magdeburg
Betreff
Antw: AW: IZG Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str. //Herr << Antragsteller:in >> [#263136]
Datum
27. Januar 2023 08:46
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> beigefügt die Anlage in der Hoffnung, dass Sie Ihnen nunmehr zu geht. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antw: AW: IZG Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str. //Herr << Antragsteller:in >> [#…
An Tiefbauamt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antw: AW: IZG Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str. //Herr << Antragsteller:in >> [#263136]
Datum
31. Januar 2023 23:18
An
Tiefbauamt Magdeburg
Status
E-Mail wird verschickt...
Guten Tag, im Folgenden finden Sie die Nachricht vom 09.01.2023, die auch auf der Plattform "Frag den Staat" ( https://fragdenstaat.de/anfrage/baustellenbeschilderungsplan-o-v-g-str-zw-j-bremer-str-und-e-reuter-allee ) archiviert wurde, falls Nachrichten durch die Umstellung verloren gegangen sein sollten. --- Beginn der Nachricht vom 09.01.2023 Guten Tag, es geht in der Anfrage offensichtlich nicht darum, WELCHER Beschilderungsplan galt, sondern es ging darum, den Beschilderungsplan selbst zu erhalten. Das ist definitiv eindeutig in der Anfrage formuliert. Ich zitiere: "bitte senden Sie mir Folgendes zu: den aktuell (Samstag, 12.11.2022) gültigen Baustellenbeschilderungsplan für die Westseite der Otto-von-Guericke-Straße zwischen der Julius-Bremer-Straße und der Ernst-Reuter-Allee,[...]" Ihre Behörde hat mir ein Dokument zugesendet, in dem unter "Zusätzliche Auflagen" auf den Verkehrszeichenplan (= Beschilderungsplan) verwiesen wird ("Absicherung erfolgt gemäß anliegendem Verkehrszeichenplan[...]"). Die Anlage selbst haben Sie mir jedoch nicht zugesendet. Darauf habe ich bereits in meiner letzten Nachricht ausdrücklich hingewiesen. Ich zitiere erneut: "[...] das von Ihnen bereitgestellte Dokument enthält lediglich den Antrag auf Verlängerung, nicht aber wie angefragt den zum Zeitpunkt der Anfrage gültigen Beschilderungsplan (auf diesen wird maximal Bezug genommen) [...]" Ein Beschilderungsplan (auch "Verkehrszeichenplan") nach z.B. RSA 21 (bzw. in ihrer älteren Variante RSA 95) ist ein Plan, der die Verkehrsschilder und deren Standort sowie weitere verkehrsrechtliche Informationen enthält. Und eben diese Information wurde mir nicht zugesendet, obwohl sie offensichtlich vorliegt - denn es wird darauf explizit verwiesen. Ich bitte erneut um zeitnahe Korrektur, da die Bereitstellung des Dokuments bereits bis spätestens 16.12.2022 hätte erfolgen müssen. Sollten Sie trotz meiner erneuten Ausführungen der Meinung sein, die Anfrage bereits beantwortet zu haben, so bitte ich darum, mir das zeitnah mitzuteilen, damit ich den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit (bzw. LfD) Sachsen-Anhalt einschalten kann. --- Ende der Nachricht vom 09.01.2023 Anfragenr: 263136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263136/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung bei IZG-Anfrage nach Beschilderungsplan/Verkehrszeichenplan bei der Stadt Magdeburg [#263136] Guten Ta…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei IZG-Anfrage nach Beschilderungsplan/Verkehrszeichenplan bei der Stadt Magdeburg [#263136]
Datum
13. Februar 2023 14:05
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Sachsen-Anhalt (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Die Behörde hat die Frist bereits um 60 Tage überschritten und antwortet trotz mehrerer Nachfragen nicht (zumindest nicht inhaltlich), nachdem mir ein ganz offensichtlich falsches Dokument am letzten Tag der regulären Frist bereitgestellt wurde und eine Korrektur schlicht nicht erfolgt ist. [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] Es geht um die Bereitstellung eines Beschilderungsplans/Verkehrszeichenplans (beide Begriffe werden innerhalb der Verwaltung verwendet), der für eine Baustelle zwingend vorliegen muss und offensichtlich auch vorliegt. Auf das Dokument wird auch in der Antwort explizit als Anlage verwiesen, diese aber nicht mit bereitgestellt. Auch auf genau diesen Umstand wurde explizit hingewiesen, diese Hinweise aber kommentarlos ignoriert. So muss ich davon ausgehen, dass es entweder an absolut grundlegender Lesefähigkeit fehlt oder am Willen, das Dokument bereitzustellen. Ich habe auch um explizite Ablehnung der Anfrage gebeten, sollte etwas gegen die Herausgabe sprechen, damit Rechtsmittel eingelegt werden können. Selbst darauf ist die Behörde nicht eingegangen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 263136.pdf - 2022-12-16_1-image16-12-2022-074322.pdf - 2023-01-09_1-image22-12-2022-140530.pdf - 2023-01-27_1-image27-01-2023-084356.pdf Anfragenr: 263136 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Frist bis zur Klage wegen Weigerung der Herausgabe des Beschilderungsplans/Verkehrszeichenplans [#263136] Sehr…
An Tiefbauamt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frist bis zur Klage wegen Weigerung der Herausgabe des Beschilderungsplans/Verkehrszeichenplans [#263136]
Datum
9. April 2023 17:08
An
Tiefbauamt Magdeburg
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Baustellenbeschilderungsplan O.-v.-G-Str. zw. J.-Bremer-Str. und E.-Reuter-Allee“ vom 12.11.2022 (#263136) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 115 Tage überschritten. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass - entgegen Ihrer Äußerung - der angefragte und im mir zugestellten Dokument auch erwähnte Verkehrszeichenplan/Beschilderungsplan, NICHT zugestellt wurde. Ihr Haus hat derweil keine Gründe geltend gemacht, die gegen die Herausgabe des Dokuments sprechen. Nach fast 2 Monaten ohne Antwort muss ich außerdem den Vermittlungsversuch durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz als gescheitert ansehen. Aus diesem Grund sehe ich mich gezwungen, Ihnen eine letzte Frist von 14 Tagen (bis 23.04.2023) einzuräumen, um mir das Dokument zuzustellen. Andernfalls werde ich Klage gegen Ihre Behörde einreichen und die Herausgabe des Dokuments auf diese Art erzwingen. Es ist bedauerlich, die Gangart derart verschärfen zu müssen, warne aber davor, davon auszugehen, dass dieser Mahnung keine Taten folgen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Frist bis zur Klage wegen Weigerung der Herausgabe des Beschilderungsplans/Verkehrszeichenplans [#263136] Gute…
An Tiefbauamt Magdeburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Frist bis zur Klage wegen Weigerung der Herausgabe des Beschilderungsplans/Verkehrszeichenplans [#263136]
Datum
23. April 2023 22:20
An
Tiefbauamt Magdeburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, da meine vorherige Nachricht offenbar aus technischen Gründen nicht zugestellt werden konnte, hier nochmal die freundliche Erinnerung: Meine Informationsfreiheitsanfrage „Baustellenbeschilderungsplan O.-v.-G-Str. zw. J.-Bremer-Str. und E.-Reuter-Allee“ vom 12.11.2022 (#263136) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 129 Tage überschritten. Ich habe mehrfach darauf hingewiesen, dass - entgegen Ihrer Äußerung - der angefragte und im mir zugestellten Dokument auch erwähnte Verkehrszeichenplan/Beschilderungsplan, NICHT zugestellt wurde. Ihr Haus hat derweil keine Gründe geltend gemacht, die gegen die Herausgabe des Dokuments sprechen. Nach 2 Monaten ohne Antwort muss ich außerdem den Vermittlungsversuch durch den Landesbeauftragten für den Datenschutz als gescheitert ansehen. Aus diesem Grund sehe ich mich gezwungen, Ihnen eine letzte Frist von 14 Tagen (bis 07.05.2023) einzuräumen, um mir das Dokument zuzustellen. Andernfalls werde ich Klage gegen Ihre Behörde einreichen und die Herausgabe des Dokuments auf diese Art erzwingen. Es ist bedauerlich, die Gangart derart verschärfen zu müssen, warne aber davor, davon auszugehen, dass dieser Mahnung keine Taten folgen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 263136 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/263136/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz teilt mit, dass er mehrfach, zuletzt mit Schreiben vom 24. April 2023 da…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt
Via
Briefpost
Betreff
Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage "Baustellenbeschilderungsplan O.-v.-G-Str. zw. J.-Bremer-Str. und E.-Reuter-Allee" beim Tiefbauamt der Landeshauptstadt Magdeburg
Datum
25. April 2023
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
556,4 KB
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz teilt mit, dass er mehrfach, zuletzt mit Schreiben vom 24. April 2023 darum gebeten, Stellung zu nehmen, jedoch keine Antwort der Behörde erhalten hat.

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Tiefbauamt Magdeburg
IZG Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str. Sehr << Antragsteller:in >> ich habe im Ansch…
Von
Tiefbauamt Magdeburg
Betreff
IZG Call 263136 Beschilderungsplan Otto v. Guerike Str.
Datum
4. Mai 2023 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe im Anschluss an unser eben geführtes Gespräch meinen Vorgang noch einmal gesichtet. Tatsächlich erfolgte bei all dem Schriftwechsel die Übersendung des Beschilderungsplanes (als Anlage zur Anordnung) nicht. Ich kann mich nur entschuldigen für dieses technische Versehen. Mit freundlichem Gruß