Bauvorhaben "Katharinenhof"

Anfrage an: Stadt Reutlingen

Alle bei der Stadt Reutlingen vorliegenden und das Genehmigungsverfahren zum Bauvorhaben "Katharinenhof" betreffende Akten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    25. Februar 2016
  • Frist
    26. März 2016
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle bei der S…
An Stadt Reutlingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauvorhaben "Katharinenhof" [#15832]
Datum
25. Februar 2016 20:26
An
Stadt Reutlingen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle bei der Stadt Reutlingen vorliegenden und das Genehmigungsverfahren zum Bauvorhaben "Katharinenhof" betreffende Akten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Reutlingen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.02.2016. Die Beantwortung Ihrer Anfrage ist bere…
Von
Stadt Reutlingen
Betreff
Bauvorhaben "Katharinenhof" - Ihr Antrag nach dem LIFG und weiteren Gesetzen auf Übersendung der Akten des Baugenehmigungsverfahrens
Datum
18. Mai 2016 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 25.02.2016. Die Beantwortung Ihrer Anfrage ist bereits mit Schreiben vom 31.03.2016 postalisch erfolgt und erledigt. Daher ist die auf der Internetseite von "Frag den Staat" darstellte Überziehung der errechneten Beantwortungsfrist nicht sachgerecht. Den Status "Antwort verspätet" bitten wir somit umgehend zu ändern. Auf unsere postalisch Antwort vom 31.03.2016 nehmen wir Bezug und teilen Ihnen auf diesem Wege nochmals unsere Antwort auf Ihre Anfrage mit. Sie beantragen die Übersendung der das Genehmigungsverfahren zum Bauvorhaben "Katharinenhof" betreffenden Akten. Bei diesem Genehmigungsverfahren handelt es sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren, sodass wir Ihrem Anliegen nicht entsprechen können. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an uns wenden. Mit freundlichen Grüßen