Bauwerksprüfungen nach DIN 1076

hat die Autobahn GmbH in Zukunft geplant, die nötigen Bauwerksprüfungen gem. DIN 1076 weiterhin auszuschreiben und damit auch an zivile Ingenieurbüros zu vergeben, oder sollen alle Prüfungen in Zukunft nur noch von den eigenen angestellten Ingenieuren ausgeführt werden? Meine Anfrage bezieht sich auf alle Zweigniederlassungen Bundesweit.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. August 2022
  • Frist
    5. Oktober 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: hat die Autobahn …
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 [#258127]
Datum
31. August 2022 19:21
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
hat die Autobahn GmbH in Zukunft geplant, die nötigen Bauwerksprüfungen gem. DIN 1076 weiterhin auszuschreiben und damit auch an zivile Ingenieurbüros zu vergeben, oder sollen alle Prüfungen in Zukunft nur noch von den eigenen angestellten Ingenieuren ausgeführt werden? Meine Anfrage bezieht sich auf alle Zweigniederlassungen Bundesweit.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258127 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258127/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wer…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Bauwerksprüfungen nach DIN 1076 [#258127]
Datum
29. September 2022 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihren Antrag unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) werten wir als eine auf Sachauskunft gerichtete Bürgeranfrage, da Ihr Antrag keinen Aktenbezug aufweist. Sofern Sie dies wünschen, erhalten Sie aber auch gerne einen förmlichen, unter Umständen kostenpflichtigen, Bescheid nach dem IFG, der auch die Möglichkeit eröffnet, Rechtsmittel einzulegen. Ihre Anfrage beantworten wir wie folgt: Die Autobahn GmbH führt einen signifikanten Anteil der Bauwerksprüfungen gem. DIN 1076 mit eigenem Personal durch und strebt an, diesen Anteil sukzessive zu erhöhen. In den übrigen Fällen werden externen Büros Aufträge erteilt. Sofern rechtlich geboten, erfolgt hierzu vorab eine Bekanntmachung. Mit freundlichen Grüßen