Bayer. Straßen- und Wegegesetz
Á. GARCÍA, Nürnberg den 31. Juli 2021
Bayer. Staatsministerium für Justiz, München
Grüß Gott,
Ich bitte um folgende Auskunft:
TRIENEKENS ist eine von mehreren Firmen, die Glassammelbehälter auf den Straßen aufstellen - natürlich mit Sondernutzungserlaubnis. Die Bürger stellen - gerade zum Jahresende - die leeren Flaschen haufenweise vor die überfüllten Container. Arme versuchen, die Pfandflaschen heraus zu suchen, mit der Absicht, sie mitzunehmen - TRIENEKENS behauptet Uebereignung --> folglich Eigentumsübergang --> bestreitet die Herrenlosigkeit der Flaschen.
Die fraglichen Flaschen stehn auf der öffentlichen Straße. Handelt es sich um erlaubnispflichtige Sondernutzung von Seiten TRIENEKENS?
Grund der Anfrage: Persönliche Betroffenheit (Strafanzeige des Flaschencontainer-Aufstellers)
Für Ihre Entgegnung besten Dank ! García
Anfrage eingeschlafen
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Datum31. Juli 2021
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4. September 2021
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