Bayerische Eigenheimzulage - Petition von change.org [#165625]

Ich beziehe mich auf die Petition von change.org bzgl. der Bayerischen Eigenheimzulage. Die Petition wurde erstmalig am 26.09.2018 im bayerischen Landtag behandelt. Das Haupt-Gegenargument gegen eine Vorverlegung des Stichtags auf dem 01.01.2018 waren ungeplante Mehrkosten. Da in der Landtagssitzung offensichtlich unfundierte Zahlenwerte genannt wurden, wurde die Entscheidung vertagt. Meine Frage ist, welche Daten werden für eine Entscheidung benötigt, bis wann werden diese Daten erwartet, an welcher Stelle scheitert(e) die Erhebung der Daten bisher und bis wann kann mit einer Entscheidung gerechnet werden? Meine Berechtigung an dem Interesse ergibt sich durch meinen Hauskauf zu 09.05.2018, bei dem die Förderung zum Eigenheim grob einkalkuliert wurde.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beziehe mich …
An Bayerischer Landtag Landtagsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bayerische Eigenheimzulage - Petition von change.org [#165625] [#166480]
Datum
12. September 2019 12:54
An
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beziehe mich auf die Petition von change.org bzgl. der Bayerischen Eigenheimzulage. Die Petition wurde erstmalig am 26.09.2018 im bayerischen Landtag behandelt. Das Haupt-Gegenargument gegen eine Vorverlegung des Stichtags auf dem 01.01.2018 waren ungeplante Mehrkosten. Da in der Landtagssitzung offensichtlich unfundierte Zahlenwerte genannt wurden, wurde die Entscheidung vertagt. Meine Frage ist, welche Daten werden für eine Entscheidung benötigt, bis wann werden diese Daten erwartet, an welcher Stelle scheitert(e) die Erhebung der Daten bisher und bis wann kann mit einer Entscheidung gerechnet werden? Meine Berechtigung an dem Interesse ergibt sich durch meinen Hauskauf zu 09.05.2018, bei dem die Förderung zum Eigenheim grob einkalkuliert wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Ihre Anfrage vom 12.09.2019; HA.352.17 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Email-Anfrage vom 12.09.2019 hat das Land…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.09.2019; HA.352.17
Datum
17. September 2019 10:49
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Email-Anfrage vom 12.09.2019 hat das Landtagsamt des Bayerischen Landtags erreicht. Aktuell befindet sich der Bayerische Landtag noch in der parlamentarischen Sommerpause, allerdings finden derzeit die Herbstklausuren der Fraktionen statt. Lieder liegen dem Büro des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzen noch keine weiteren Unterlagen vor. Aktuell ist eine erneute Behandlung der Eingaben zum Thema "Bayerische Eigenheimzulage" für Herbst 2019 angedacht. Wir bitten um Geduld. Die Tagesordnungen der Ausschüsse können Sie unkompliziert online unter "Aktuelles" einsehen. Gerne verwenden Sie folgenden Link: https://www.bayern.landtag.de/webangebot2/webangebot/tagesordnung?execution=e2s1 Die in Ihrem Schreiben angesprochene Bereitstellung von Akten des Bayerischen Landtags - Landtagsamt sowie zur Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung kann leider nicht entsprochen werden. Art. 39 Absatz 1 BayDSG ist gemäß Absatz 4 auf den Landtag nicht anzuwenden. Mit freundlichen Grüßen
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Petition Az.: HA.0352.17 Sehr geehrteAntragsteller/in die Eingabe ist inzwischen bereit zur Beratung. Wegen der si…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
Petition Az.: HA.0352.17
Datum
19. Dezember 2019 09:28
Status
Warte auf Antwort
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6,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die Eingabe ist inzwischen bereit zur Beratung. Wegen der sitzungsfreien Zeit während der Schulferien und den anschließenden Klausurtagungen der Fraktionen kann sich der zuständige Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen erst ab Ende Januar 2020 mit dem Anliegen befassen. Wir bitten Sie daher weiter um Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Petition Az.: 0352.17; Eingabe zur Bayerischen Eigenheimzulage Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit teilen wir mi…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
Petition Az.: 0352.17; Eingabe zur Bayerischen Eigenheimzulage
Datum
16. Januar 2020 12:49
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit teilen wir mit, dass die Eingaben zur Bayerischen Eigenheimzulage am Mittwoch, 22.01.2020 zur Behandlung vorgesehen sind. Die Sitzung findet im Maximilianeum, Saal 3, statt und beginnt um 09:15 Uhr. Die genaue Uhrzeit für den Aufruf der Petitionen können wir Ihnen leider nicht mitteilen, da diese vom Umfang und der Abwicklung der Tagesordnung abhängt. Die Beratung ist in öffentlicher Sitzung vorgesehen. Daher können Sie gerne als Zuhörer teilnehmen. Der Ausschuss kann auch noch kurzfristig die Öffentlichkeit ausschließen, sofern er dafür eine Notwendigkeit sieht. Mit der Berichterstattung im Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen wurden die Abgeordneten Herr Georg Winter und Herr Ferdinand Mang betraut. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Berichterstatter die Petitionen bereits vor der Sitzung geprüft haben. Die Berichterstattung im Ausschuss beschränkt sich deshalb in aller Regel auf eine Zusammenfassung. Das Landtagsamt kann nicht garantieren, dass die vorgesehenen Tagesordnungspunkte auch tatsächlich erledigt werden. Es besteht also durchaus die Möglichkeit, dass die Beratung der Eingaben auf eine der folgenden Sitzungen verschoben wird. Dies liegt ganz im Ermessen des Ausschusses. Über einen eventuell neuen Termin würden wir Sie informieren. Falls Sie beabsichtigen, an der Ausschusssitzung teilzunehmen, bitte ich Sie um einen entsprechenden Hinweis (telefonisch oder per E-Mail). Bringen Sie außerdem bitte einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis und dieses Einladungsschreiben für die Einlasskontrolle an der Pforte mit und melden Sie sich vor dem Sitzungssaal bei der Offiziantin bzw. dem Offizianten an. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerischer Landtag Landtagsamt
Petition Az.: HA.0352.17 Eingabe des Herrn Andreas Walker Stichtagsregelung für die Gewährung der Bayerischen Eige…
Von
Bayerischer Landtag Landtagsamt
Betreff
Petition Az.: HA.0352.17 Eingabe des Herrn Andreas Walker Stichtagsregelung für die Gewährung der Bayerischen Eigenheimzulage
Datum
6. Februar 2020 15:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in der Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat in seiner Sitzung am 22.01.2020 die o.g. Eingabe behandelt. Zu Ihrer Information übersenden wir Ihnen einen Abdruck des Beschlusses. Mit freundlichen Grüßen