Bayerische Eigenheimzulage - Petition von change.org

Ich beziehe mich auf die Petition von change.org bzgl. der Bayerischen Eigenheimzulage.
Die Petition wurde erstmalig am 26.09.2018 im bayerischen Landtag behandelt. Das Haupt-Gegenargument gegen eine Vorverlegung des Stichtags auf dem 01.01.2018 waren ungeplante Mehrkosten.
Da in der Landtagssitzung offensichtlich unfundierte Zahlenwerte genannt wurden, wurde die Entscheidung vertagt.
Meine Frage ist, welche Daten werden für eine Entscheidung benötigt, bis wann werden diese Daten erwartet, an welcher Stelle scheitert(e) die Erhebung der Daten bisher und bis wann kann mit einer Entscheidung gerechnet werden?

Meine Berechtigung an dem Interesse ergibt sich durch meinen Hauskauf zu 09.05.2018, bei dem die Förderung zum Eigenheim grob einkalkuliert wurde.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    31. August 2019
  • Frist
    5. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beziehe mich …
An Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Bayerische Eigenheimzulage - Petition von change.org [#165625]
Datum
31. August 2019 15:57
An
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beziehe mich auf die Petition von change.org bzgl. der Bayerischen Eigenheimzulage. Die Petition wurde erstmalig am 26.09.2018 im bayerischen Landtag behandelt. Das Haupt-Gegenargument gegen eine Vorverlegung des Stichtags auf dem 01.01.2018 waren ungeplante Mehrkosten. Da in der Landtagssitzung offensichtlich unfundierte Zahlenwerte genannt wurden, wurde die Entscheidung vertagt. Meine Frage ist, welche Daten werden für eine Entscheidung benötigt, bis wann werden diese Daten erwartet, an welcher Stelle scheitert(e) die Erhebung der Daten bisher und bis wann kann mit einer Entscheidung gerechnet werden? Meine Berechtigung an dem Interesse ergibt sich durch meinen Hauskauf zu 09.05.2018, bei dem die Förderung zum Eigenheim grob einkalkuliert wurde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 31.08.2019 wurde uns mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet. Sie …
Von
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr
Betreff
WG: Bayerische Eigenheimzulage - Petition von change.org [#165625]
Datum
12. September 2019 09:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 31.08.2019 wurde uns mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet. Sie bitten darin um Auskunft über den Stand der Behandlung der Petitionen zur Stichtagsregelung für die Bayerische Eigenheimzulage. Da die Verfahren vom Bayerischen Landtag durchgeführt werden, wenden Sie sich bitte dorthin. https://www.bayern.landtag.de/service/kontakt/ Mit freundlichen Grüßen