Sehr geehrter Herr Todwin,
im Namen der Bayerischen Staatsregierung danken wir Ihnen für Ihre Nachricht sehr herzlich.
Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Eingaben bitten wir die verspätete Antwort zu entschuldigen.
In der Leistungsbeschreibung zur Errichtung der bayerischen Testzentren an den drei Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen, an den drei Autobahnrastanlagen Hochfelln-Nord, Heuberg und Donautal-Ost sowie an den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg wurden im Speziellen die Leistungen für die Errichtung, Organisation und zum Betrieb der Testzentren beschrieben, u. a. die räumliche Strukturierung der Testzentren sowie Regelungen zu den Abläufen. Weiter wurden die Aufnahme der Daten der zu testenden Personen, die Abstrichnahme, die Materialausstattung, die Sicherstellung der Laboruntersuchungen, das Benachrichtigungsverfahren, die Betriebszeiten und vorzuhaltende Testkapazitäten, die Laufzeit der Beauftragung und die Dokumentation der Testergebnisse erläutert. Darüber hinaus wurden in den besonderen Vertragsbedingungen, u. a. die Pflichten des Auftragsnehmers konkretisiert, die auch Teil der veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen sind. Insbesondere sind die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Standards zu beachten. Die jeweiligen Auftragnehmer wurden verpflichtet, zum einen ausreichend Test- und Analysekapazitäten vorzuhalten, um für jeden Reisenden die Inanspruchnahme eines Testes zu gewährleisten. Dies beinhaltet vorliegend auch das Vorhalten von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Testmaterialien sowie Personal in ausreichender Zahl. Darüber hinaus wurden die Auftragnehmer verpflichtet, die Ergebnisübermittlung innerhalb der gemäß IfSG normierten Frist an die Gesundheitsämter und die Testpersonen sicherzustellen.
Die Beauftragung der Firma Ecolog erfolgte nach Durchführung eines Vergabeverfahrens durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Aus vergaberechtlichen Gesichtspunkten ist eine Weitergabe der Information über die Höhe der Zuschlagserteilung nicht erlaubt.
Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.
Zuletzt möchten wir Sie für weitere Informationen auch auf unsere Homepage <
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/> und FAQ <
https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/> zur Bayerischen Teststrategie hinweisen.
Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit.
Ihre
Servicestelle im
Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München
Tel.: +49 (89) 540233-0
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