Bayerische Teststrategie

welche Leistungen hat die Firme Ecolog im Rahmen der bayerischen Teststrategie erbracht ( https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/)? Welche Kosten sind dadurch für Staat entstanden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2020
  • Frist
    17. November 2020
  • 0 Follower:innen
Dennis Todwin
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: welche Leistun…
An Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Details
Von
Dennis Todwin
Betreff
Bayerische Teststrategie [#200709]
Datum
13. Oktober 2020 16:04
An
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
welche Leistungen hat die Firme Ecolog im Rahmen der bayerischen Teststrategie erbracht ( https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/)? Welche Kosten sind dadurch für Staat entstanden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Dennis Todwin Anfragenr: 200709 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200709/
Mit freundlichen Grüßen Dennis Todwin
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Todwin, vielen Dank für Ihr Schreiben. Gerne können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben: In d…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
WG: Bayerische Teststrategie [#200709]; Ihr Schreiben vom 13.10.2020
Datum
19. Oktober 2020 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
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7,8 KB


Sehr geehrter Herr Todwin, vielen Dank für Ihr Schreiben. Gerne können wir Ihnen folgende Rückmeldung geben: In der Leistungsbeschreibung zur Errichtung der bayerischen Testzentren an den drei Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen, an den drei Autobahnrastanlagen Hochfelln-Nord, Heuberg und Donautal-Ost sowie an den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg wurden im Speziellen die Leistungen für die Errichtung, Organisation und zum Betrieb der Testzentren beschrieben, u. a. die räumliche Strukturierung der Testzentren sowie Regelungen zu den Abläufen. Weiter wurden die Aufnahme der Daten der zu testenden Personen, die Abstrichnahme, die Materialausstattung, die Sicherstellung der Laboruntersuchungen, das Benachrichtigungsverfahren, die Betriebszeiten und vorzuhaltende Testkapazitäten, die Laufzeit der Beauftragung und die Dokumentation der Testergebnisse erläutert. Darüber hinaus wurden in den besonderen Vertragsbedingungen, u. a. die Pflichten des Auftragsnehmers konkretisiert, die auch Teil der veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen sind. Insbesondere sind die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Standards zu beachten. Die jeweiligen Auftragnehmer wurden verpflichtet, zum einen ausreichend Test- und Analysekapazitäten vorzuhalten, um für jeden Reisenden die Inanspruchnahme eines Testes zu gewährleisten. Dies beinhaltet vorliegend auch das Vorhalten von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Testmaterialien sowie Personal in ausreichender Zahl. Darüber hinaus wurden die Auftragnehmer verpflichtet, die Ergebnisübermittlung innerhalb der gemäß IfSG normierten Frist an die Gesundheitsämter und die Testpersonen sicherzustellen. Die Beauftragung der Firma Ecolog erfolgte nach Durchführung eines Vergabeverfahrens durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Aus vergaberechtlichen Gesichtspunkten ist eine Weitergabe der Information über die Höhe der Zuschlagserteilung nicht erlaubt. Wir hoffen, dass wir Ihnen weiterhelfen konnten. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Sehr geehrter Herr Todwin, im Namen der Bayerischen Staatsregierung danken wir Ihnen für Ihre Nachricht sehr herz…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Betreff
AW: Bayerische Teststrategie [#200709]
Datum
19. Oktober 2020 14:46
Status
image001.png
26,2 KB
image002.png
34,2 KB


Sehr geehrter Herr Todwin, im Namen der Bayerischen Staatsregierung danken wir Ihnen für Ihre Nachricht sehr herzlich. Aufgrund der sehr hohen Anzahl an Eingaben bitten wir die verspätete Antwort zu entschuldigen. In der Leistungsbeschreibung zur Errichtung der bayerischen Testzentren an den drei Flughäfen München, Nürnberg und Memmingen, an den drei Autobahnrastanlagen Hochfelln-Nord, Heuberg und Donautal-Ost sowie an den Hauptbahnhöfen in München und Nürnberg wurden im Speziellen die Leistungen für die Errichtung, Organisation und zum Betrieb der Testzentren beschrieben, u. a. die räumliche Strukturierung der Testzentren sowie Regelungen zu den Abläufen. Weiter wurden die Aufnahme der Daten der zu testenden Personen, die Abstrichnahme, die Materialausstattung, die Sicherstellung der Laboruntersuchungen, das Benachrichtigungsverfahren, die Betriebszeiten und vorzuhaltende Testkapazitäten, die Laufzeit der Beauftragung und die Dokumentation der Testergebnisse erläutert. Darüber hinaus wurden in den besonderen Vertragsbedingungen, u. a. die Pflichten des Auftragsnehmers konkretisiert, die auch Teil der veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen sind. Insbesondere sind die gesetzlichen und behördlichen Vorschriften und Standards zu beachten. Die jeweiligen Auftragnehmer wurden verpflichtet, zum einen ausreichend Test- und Analysekapazitäten vorzuhalten, um für jeden Reisenden die Inanspruchnahme eines Testes zu gewährleisten. Dies beinhaltet vorliegend auch das Vorhalten von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) und Testmaterialien sowie Personal in ausreichender Zahl. Darüber hinaus wurden die Auftragnehmer verpflichtet, die Ergebnisübermittlung innerhalb der gemäß IfSG normierten Frist an die Gesundheitsämter und die Testpersonen sicherzustellen. Die Beauftragung der Firma Ecolog erfolgte nach Durchführung eines Vergabeverfahrens durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Aus vergaberechtlichen Gesichtspunkten ist eine Weitergabe der Information über die Höhe der Zuschlagserteilung nicht erlaubt. Wir hoffen, Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben. Zuletzt möchten wir Sie für weitere Informationen auch auf unsere Homepage <https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/bayerische-teststrategie/> und FAQ <https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/> zur Bayerischen Teststrategie hinweisen. Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit. Ihre Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Haidenauplatz 1 81667 München Tel.: +49 (89) 540233-0 [cid:image001.png@01D4C3B0.365927E0] [E-Mail-Abbinder_04_600x200px]