beA -Informationen zum Projekt und zu Sicherheitsproblemen
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) von Ihnen geschlossene Verträge mit Dienstleistern und Entwicklungsfirmen sowie Beratungsunternehmen, Schriftverkehr, Pflichtenhefte und sonstige Dokumente zur Konzeptionierung, technischen Spezifikation und Durchführung im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
2) Unterlagen insbesondere zu einmaligen und laufenden Kosten wie die
a. Finanzplanung zur Entwicklung des beA
b. tatsächliche Kostenentwicklung des beA
c. Finanzierung des beA unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Finanzierungsquellen (Vermögen bzw. Haushalt der BRAK, Zuwendungen inkl. der jeweiligen Zuwender, staatliche Finanzmittel, Anteil der Finanzierung durch Sonderabgaben der zugelassenen Anwälte usw.)
2) entstandener Schriftverkehr seit Projektbeginn zum Themenkomplex Anforderungen an Verschlüsselung und Sicherheit, Sicherheitsprobleme und kompromittierte Zertifikate
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Anfrage eingeschlafen
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Datum28. Dezember 2017
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30. Januar 2018
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Posted on 27. März 2017 by Peter Schaar
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