beA -Informationen zum Projekt und zu Sicherheitsproblemen

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

1) von Ihnen geschlossene Verträge mit Dienstleistern und Entwicklungsfirmen sowie Beratungsunternehmen, Schriftverkehr, Pflichtenhefte und sonstige Dokumente zur Konzeptionierung, technischen Spezifikation und Durchführung im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA)
2) Unterlagen insbesondere zu einmaligen und laufenden Kosten wie die
a. Finanzplanung zur Entwicklung des beA
b. tatsächliche Kostenentwicklung des beA
c. Finanzierung des beA unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Finanzierungsquellen (Vermögen bzw. Haushalt der BRAK, Zuwendungen inkl. der jeweiligen Zuwender, staatliche Finanzmittel, Anteil der Finanzierung durch Sonderabgaben der zugelassenen Anwälte usw.)
2) entstandener Schriftverkehr seit Projektbeginn zum Themenkomplex Anforderungen an Verschlüsselung und Sicherheit, Sicherheitsprobleme und kompromittierte Zertifikate

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Dezember 2017
  • Frist
    30. Januar 2018
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antrag nach dem …
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
beA -Informationen zum Projekt und zu Sicherheitsproblemen [#25832]
Datum
28. Dezember 2017 22:08
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) von Ihnen geschlossene Verträge mit Dienstleistern und Entwicklungsfirmen sowie Beratungsunternehmen, Schriftverkehr, Pflichtenhefte und sonstige Dokumente zur Konzeptionierung, technischen Spezifikation und Durchführung im Zusammenhang mit dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) 2) Unterlagen insbesondere zu einmaligen und laufenden Kosten wie die a. Finanzplanung zur Entwicklung des beA b. tatsächliche Kostenentwicklung des beA c. Finanzierung des beA unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Finanzierungsquellen (Vermögen bzw. Haushalt der BRAK, Zuwendungen inkl. der jeweiligen Zuwender, staatliche Finanzmittel, Anteil der Finanzierung durch Sonderabgaben der zugelassenen Anwälte usw.) 2) entstandener Schriftverkehr seit Projektbeginn zum Themenkomplex Anforderungen an Verschlüsselung und Sicherheit, Sicherheitsprobleme und kompromittierte Zertifikate Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesrechtsanwaltskammer
Guten Tag Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihr E-Mail, die wir hiermit bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: beA -Informationen zum Projekt und zu Sicherheitsproblemen [#25832]
Datum
3. Januar 2018 10:41
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Frau Antragsteller/in, vielen Dank für Ihr E-Mail, die wir hiermit bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesrechtsanwaltskammer
Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 28.12.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie eine Zwis…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 28.12.2017
Datum
26. Januar 2018 15:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügt erhalten Sie eine Zwischennachricht der Bundesrechtsanwaltskammer vom heutigen Tage zu Ihrem IFG-Antrag vom 28.12.2017 zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 28.12.2017 [#25832] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informatio…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 28.12.2017 [#25832]
Datum
21. Februar 2018 12:29
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „beA -Informationen zum Projekt und zu Sicherheitsproblemen“ vom 28.12.2017 (#25832) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 23 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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WG: Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 28.12.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in übersende ich Ihnen unsere Z…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
WG: Zwischennachricht zu Ihrem IFG-Antrag vom 28.12.2017
Datum
21. Februar 2018 16:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in übersende ich Ihnen unsere Zwischennachricht an Sie vom 26.01.2018 erneut. Mit freundlichen Grüßen