Beachtung des sog. Funktionsvorbehaltes bei der Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise

1. Wie schätzt die LDS als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Personalstruktur (Anteil der Beamten/tariflich Beschäftigten) der Landkreise Mittelsachen, Nordsachsen und Zwickau im Hinblick auf den sog. Funktionsvorbehalt nach Art. 33 Abs. 4 GG bzw. Art. 91 Abs. 1 SächsVerf und die durch diese wahrzunehmenden Aufgaben und damit verbundenen Befugnisse rechtlich ein? Kurz gefragt: Hält sie den Anteil der Beamten an der Gesamtzahl der Bediensteten für ausreichend im Hinblick auf den sog. Funktionsvorbehalt und die vielfältigen hoheitlichen Befugnisse?
2. Falls dem nicht so ist: Wurden seitens der LDS bisher Rechtsaufsichtmittel gegenüber den Landkreisen angewandt, um eine Änderung der Verwaltungspraxis in Bezug auf diese Thematik zu erzielen? Falls ja, in welcher Form (2019-2024)?

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  • Datum
    27. Februar 2024
  • Frist
    3. April 2024
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Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Wie schätzt die LDS…
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
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Betreff
Beachtung des sog. Funktionsvorbehaltes bei der Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431]
Datum
27. Februar 2024 22:10
An
Landesdirektion Sachsen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie schätzt die LDS als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde die Personalstruktur (Anteil der Beamten/tariflich Beschäftigten) der Landkreise Mittelsachen, Nordsachsen und Zwickau im Hinblick auf den sog. Funktionsvorbehalt nach Art. 33 Abs. 4 GG bzw. Art. 91 Abs. 1 SächsVerf und die durch diese wahrzunehmenden Aufgaben und damit verbundenen Befugnisse rechtlich ein? Kurz gefragt: Hält sie den Anteil der Beamten an der Gesamtzahl der Bediensteten für ausreichend im Hinblick auf den sog. Funktionsvorbehalt und die vielfältigen hoheitlichen Befugnisse? 2. Falls dem nicht so ist: Wurden seitens der LDS bisher Rechtsaufsichtmittel gegenüber den Landkreisen angewandt, um eine Änderung der Verwaltungspraxis in Bezug auf diese Thematik zu erzielen? Falls ja, in welcher Form (2019-2024)?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301431/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesdirektion Sachsen
Antrag nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431] Sehr…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
Antrag nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431]
Datum
28. Februar 2024 17:09
Status
Warte auf Antwort
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Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag ist in der Landesdirektion Sachsen eingegangen und wird entsprechend bearbeitet. Freundliche Grüße
Landesdirektion Sachsen
Anfrage nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431] Seh…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
Anfrage nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431]
Datum
15. März 2024 16:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> in Ihrer Anfrage bitten Sie die Landesdirektion Sachsen (LDS) um Informationen zur Einschätzung der Personalstruktur verschiedener Landkreise. Der LDS liegen hierzu keine Unterlagen/Informationen vor. Dementsprechend kann hier von der LDS keine Beantwortung erfolgen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431]…
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431]
Datum
17. März 2024 20:52
An
Landesdirektion Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> die beschlossenen Haushaltssatzungen der Landkreise sind Ihrer Behörde vorzulegen. Der Haushaltsplan ist Teil der Haushaltssatzung. Er beinhaltet den Stellenplan. Dass Ihrer Behörde also keine Informationen vorliegen, ist eine erstaunliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301431/
Landesdirektion Sachsen
AW: Anfrage nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431]…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
AW: Anfrage nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431]
Datum
18. März 2024 14:54
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> danke für Ihre Nachricht. Sie hatten in Ihrer Anfrage um Informationen zur Einschätzung der Personalstruktur verschiedener Landkreise gebeten, nicht um die Vorlage der Haushaltspläne bzw. -satzungen. Zu Ihrer konkreten Anfrage liegen der Landesdirektion Sachsen keine Unterlagen vor. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431]…
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431]
Datum
18. März 2024 21:50
An
Landesdirektion Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie verstehen mich vermutlich falsch. Die Informationen zur Personalstrucktur der Landkreise können den Haushaltssatzungen (sind Ihrer Behörde nach Beschluss vorzulegen) entnommen werden. Folglich sollte eine Einschätzung durch Ihre Behörde möglich sein. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301431/
Landesdirektion Sachsen
AW: Anfrage nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431]…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
AW: Anfrage nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431]
Datum
19. März 2024 09:24
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> eine solche Einschätzung liegt unserer Behörde nicht vor. Die Transparenzpflicht gilt nach § 2 Abs. 2 SächsTranspG für Informationen, über die die transparenzpflichtigen Stellen verfügen, d. h. Informationen, die vorhanden sind. Es handelt sich bei Ihrer Anfrage vermutlich nicht um eine Auskunft nach Sächsischem Transparenzgesetz, sondern eher um eine "klassische Anfrage" an eines unserer Fachreferate, da sie darum bitten, eine Prüfung/Einschätzung vorzunehmen. Gern kann ich Ihnen den Kontakt vermitteln. Eine Antwort/Zuarbeit über die Möglichkeit der Anfrage nach SächsTranspG ist jedoch nicht möglich, da - wie schon oben erklärt - diese Informationen aktuell bei uns nicht vorliegen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431]…
An Landesdirektion Sachsen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431]
Datum
25. März 2024 20:46
An
Landesdirektion Sachsen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank! Ich würde gern die Kontaktdaten bekommen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301431 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301431/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Landesdirektion Sachsen
AW: Anfrage nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431]…
Von
Landesdirektion Sachsen
Betreff
AW: Anfrage nach SächsTranspG zur Wahrnehmung hoheitsrechtlicher Befugnisse durch ausgewählte Landkreise [#301431]
Datum
26. März 2024 10:26
Status
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Sehr << Antragsteller:in >> hier der Link zur Seite unseres Referates 20 - Kommunalwesen. Hier finden Sie auch Angaben zum Ansprechpartner mit Kontaktdaten: Startseite | kommunal21 - Themenportal des Referates Kommunalwesen (sachsen.de)<https://www.lds.sachsen.de/kommunal21/> Freundliche Grüße