Beamte im Schöffendienst

Wie viel Staatsbedienstete ( Beamte o.ä.) in % sind derzeit als Leihenrichter bzw. Schöffen tätig?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Januar 2024
  • Frist
    27. Februar 2024
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Herbert Schütz
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie viel Staatsbedienstete ( Beamte o…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
Herbert Schütz
Betreff
Beamte im Schöffendienst [#298055]
Datum
22. Januar 2024 23:28
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie viel Staatsbedienstete ( Beamte o.ä.) in % sind derzeit als Leihenrichter bzw. Schöffen tätig?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Herbert Schütz Anfragenr: 298055 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/298055/ Postanschrift Herbert Schütz << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Herbert Schütz

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0431 Sehr geehrter Herr Schütz, zu Ihrem Antrag nach dem…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Ihre E-Mail vom 22. Januar 2024 - Beamte im Schöffendienst [#298055]
Datum
24. Januar 2024 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz Z B 6 zu : 145101#00002#0431 Sehr geehrter Herr Schütz, zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 22. Januar 2024 teile ich Ihnen Folgendes mit: Nach § 1 Absatz 1 Satz 1 IFG hat jeder nach Maßgabe des Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Nummer 1 Satz 1 IFG ist amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) verfügt nicht über die von Ihnen angefragten Informationen. Mit freundlichen Grüßen