Beamte und Parteizugehörigkeit

- die Statistik der Parteizugehörigkeit aller in Deutschland beschäftigten Beamten und die Entwicklung seit 2000.

- die Entwicklung der Anzahl aller in Deutschland beschäftigten Beamten mit Anzahl und Kostenentwicklung seit 2000 mit Strukturierung nach den einzelnen Ressorts.

- die Entwicklung der Mitgliederzahlen der einzelnen Parteien als Statistik seit 2015.

- Legen Sie dar, ob und wie überprüft wird, ob Parteimitglieder real existierende Personen sind, und wie überprüft wird, dass eine Person auch nur EINMAL Mitglied ist.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    3. Februar 2024
  • Frist
    7. März 2024
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - die Statistik der Parteizugehörigke…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beamte und Parteizugehörigkeit [#299108]
Datum
3. Februar 2024 10:25
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Statistik der Parteizugehörigkeit aller in Deutschland beschäftigten Beamten und die Entwicklung seit 2000. - die Entwicklung der Anzahl aller in Deutschland beschäftigten Beamten mit Anzahl und Kostenentwicklung seit 2000 mit Strukturierung nach den einzelnen Ressorts. - die Entwicklung der Mitgliederzahlen der einzelnen Parteien als Statistik seit 2015. - Legen Sie dar, ob und wie überprüft wird, ob Parteimitglieder real existierende Personen sind, und wie überprüft wird, dass eine Person auch nur EINMAL Mitglied ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299108/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium des Innern und für Heimat
ZII4.13002/28#771 Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen erbetenen Daten liegen im Bundesminister…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Betreff
AW: Beamte und Parteizugehörigkeit [#299108] (28#771)
Datum
5. Februar 2024 09:54
Status
Anfrage abgeschlossen
ZII4.13002/28#771 Sehr << Antragsteller:in >> die von Ihnen erbetenen Daten liegen im Bundesministerium des Innern und für Heimat nicht vor. Daten zur Parteizugehörigkeit von Beamten werden im Bundesministerium des Innern und für Heimat nicht erhoben. Für Zahlen zum 2. und 3. Anstrich können ihnen möglicherweise das Statistische Bundesamt und die Bundeszentrale für Politische Bildung behilflich sein. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:i…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beamte und Parteizugehörigkeit [#299108] (28#771) [#299108]
Datum
5. Februar 2024 15:38
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, herzlichen Dank! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299108 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299108/