Beanstandung der LADG-Ombudsstelle gegenüber der FU Berlin wegen Nichtanerkennung des dgti-Ergänzungsausweises

Das Schreiben, mit dem die LADG-Ombudsstelle eine Beanstandung gegenüber der FU-Berlin wegen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach § 2 LADG ausgesprochen hat, weil die FU Berlin den dgti-Ergänzungsausweis einer Person nicht anerkannt hat (siehe Schriftliche Anfrage vom 30.11.2022 (Drucksache 19/14133), Seite 9).

Mit der Schwärzung der personenbezogenen Daten der Person, welche das Beschwerdeverfahren geführt hat, erkläre ich mich einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Oktober 2023
  • Frist
    7. November 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Sc…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beanstandung der LADG-Ombudsstelle gegenüber der FU Berlin wegen Nichtanerkennung des dgti-Ergänzungsausweises [#289523]
Datum
4. Oktober 2023 11:22
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Schreiben, mit dem die LADG-Ombudsstelle eine Beanstandung gegenüber der FU-Berlin wegen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot nach § 2 LADG ausgesprochen hat, weil die FU Berlin den dgti-Ergänzungsausweis einer Person nicht anerkannt hat (siehe Schriftliche Anfrage vom 30.11.2022 (Drucksache 19/14133), Seite 9). Mit der Schwärzung der personenbezogenen Daten der Person, welche das Beschwerdeverfahren geführt hat, erkläre ich mich einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289523/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem IFG Berlin. Um Ihnen das gew…
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
AW: Beanstandung der LADG-Ombudsstelle gegenüber der FU Berlin wegen Nichtanerkennung des dgti-Ergänzungsausweises [#289523]
Datum
10. Oktober 2023 14:26
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem IFG Berlin. Um Ihnen das gewünschte Dokument als pdf übersenden zu können, bin ich verpflichtet, Ausschlussgründe nach IFG zu prüfen, dazu zählt auch das Verfolgen überwiegender Privatinteressen. (Dazu zählen zB : bloße Neugier, eigene Rechts- oder finanzielle Interessen, Rache oder andere Schädigungsinteressen.) Können Sie mir kurz den Grund für Ihr Auskunftsinteresse mitteilen? Zudem bitte ich Sie um Übermittlung einer individuellen Email-Adresse. Es entstehen Ihnen keine Kosten. Beste Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Die Veröffentlichung der begehrten Informationen ermöglicht es trans* u…
An Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Beanstandung der LADG-Ombudsstelle gegenüber der FU Berlin wegen Nichtanerkennung des dgti-Ergänzungsausweises [#289523]
Datum
10. Oktober 2023 16:02
An
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für Ihre Antwort. Die Veröffentlichung der begehrten Informationen ermöglicht es trans* und nicht-binären Personen die Reichweite des Diskriminierungsverbots nach § 2 LADG besser einzuschätzen und macht es ihnen einfacher sich unter Verweis auf die Beanstandung der Ombudsstelle auf das LADG zu berufen. Ein Schädigungsinteresse gegenüber der von Diskriminierung betroffenen Person habe ich keineswegs. Meine persönliche E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289523 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289523/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Vielen Dank, dass Sie sich an die LADG-Ombudsstelle gewendet haben. Zur Zeit erreichen uns sehr viele Beschwerden …
Von
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Betreff
Automatische Antwort: Beanstandung der LADG-Ombudsstelle gegenüber der FU Berlin wegen Nichtanerkennung des dgti-Ergänzungsausweises [#289523]
Datum
10. Oktober 2023 16:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank, dass Sie sich an die LADG-Ombudsstelle gewendet haben. Zur Zeit erreichen uns sehr viele Beschwerden und wir sind ein kleines Team. Deshalb kommt es zu einer Verzögerung in der Beantwortung von E-Mails. Wir beantworten Ihre Anfrage innerhalb der nächsten 4 Wochen. Sollte in Ihrem Fall eine Frist laufen, melden Sie sich telefonisch bei uns unter 030/9013 3456. Eine Übersicht zu wichtigen Fristen finden Sie [hier -> https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/fragen-und-antworten/]. In anderen dringenden Fällen erreichen Sie uns ebenfalls unter dieser Nummer. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen. Leichte Sprache: Danke für Ihre Mail. Wir erhalten gerade viele Nachrichten. Wir brauchen bis zu 4 Wochen für eine Antwort. Wenn Sie eine Frist einhalten müssen, rufen Sie uns an. Zum Beispiel, weil in einem Schreiben an Sie ein Datum steht. Informationen zu Fristen finden Sie [hier->https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/fragen-und-antworten/]. Unsere Telefon-Nummer ist 030/9013 3456. Sie können uns auch aus anderen eiligen Gründen anrufen. English: Thank you for contacting the LADG-ombuds office. At the moment we are receiving a lot of complaints and due to staff shortage we cannot answer requests as fast as we would like to. We will respond to your request within the next 4 weeks. If there is a deadline in your case, or in other urgent matters, please contact us by phone at 030/9013 3456. . You can find an overview of important deadlines in German [here -> https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/fragen-und-antworten/]. Thank you for your patience and trust. Türkçe: Berlin Eyaleti Ayrimcilikla Mücadele Yasasi-Ombudsmanlik kurumuyla iletişime geçtiğiniz için teşekkür ederiz. Küçük bir ekip olduğumuz için elimize ulaşan çok sayıda şikayeti yanitlandırmada gecikme yaşanıyor. Başvurunuza önümüzdeki 4 hafta içerisinde cevap vereceğiz. Şikayetinizle ilgili bir son başvuru tarihi varsa bizi bu numaradan arayabilirsiniz: Tel No: 030/9013 3456 Acil durumlarda da bu numaradan bize ulaşabilirsiniz. Son başvuru tarihleri ile ilgili bilgilere burdan ulaşabilirsiniz [ burdan-> https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/fragen-und-antworten/]. Anlayışınız için teşekkür ederiz.

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Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Ihr Antrag nach § 3 Abs. 1 IFG Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hab…
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe Ihren Antrag nach §§ 3, 12 IFG Bln geprüft und positiv beschieden. Anliegend sende ich Ihnen, wie beantragt, die unkenntlich gemachte Beanstandung LADS/28/E/60/21 der Ombudsstelle zu. Es entstehen keine Kosten. Gern tragen wir als LADG-Ombudsstelle dazu bei, Verwaltungshandeln transparenter zu machen, um das Vertrauen der Bürger*innen in die staatlichen Institutionen zu fördern und damit eine offene und lebendige Demokratie zu fördern. Mit den besten Grüßen,

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