Beanstandungen nach IFG NRW

- alle Beanstandungen und dazugehörige Stellungnahmen seit Februar 2020.

Personenbezogene Daten (sofern keine Amtsträger, die am Vorgang mitgewirkt haben) können dabei geschwärzt werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Januar 2023
  • Frist
    14. Februar 2023
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beanstandungen nach IFG NRW [#267533]
Datum
11. Januar 2023 13:33
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- alle Beanstandungen und dazugehörige Stellungnahmen seit Februar 2020. Personenbezogene Daten (sofern keine Amtsträger, die am Vorgang mitgewirkt haben) können dabei geschwärzt werden.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267533/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Beanstandungen nach IFG NRW [#267533]
Datum
11. Januar 2023 13:35
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 11.01.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre E-Mail vom 11.01.2023 Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre E-Mail vom 11.01.2023
Datum
16. Januar 2023 07:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Von: << Antragsteller:in >> An: <<E-Mail-Adresse>> Bearbeitung: Frau Schulte-Zurhausen, Tel. 0211/38424-210 Aktenzeichen: 209.2.7-347/23 Betreff: Ihre E-Mail vom 11.01.2023 1. Sehr geehrter Herr << Antragsteller:in >>, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Der Vorgang wird hier im Referat 2 unter dem oben aufgeführten Aktenzeichen bearbeitet. Ich bitte Sie, bei zukünftigen Schreiben an mich das oben genannte Aktenzeichen mit anzugeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Sie erhalten sobald wie möglich weitere Nachricht. Ich weise allerdings darauf hin, dass wegen der hohen Zahl von Eingängen eventuell mit Verzögerungen in der Bearbeitung gerechnet werden muss. Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf Diese Nachricht wurde maschinell erstellt und deshalb nicht unterschrieben. ------------------------------------------------------------------------------------------------ Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2 - 4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Öffentlicher Schlüssel: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc> www: www.ldi.nrw.de<file:///C:/Dokumente%20und%20Einstellungen/ricke.PIN1_LDI/Desktop/www.ldi.nrw.de>

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209.2.7-347/23 Antrag vom 11.01.2022 auf Zugang Beanstandungen ab Februar 2020 Mein Aktenzeichen 209.2.7-347/23 I…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.7-347/23 Antrag vom 11.01.2022 auf Zugang Beanstandungen ab Februar 2020
Datum
7. Februar 2023 09:41
Status
652,9 KB
Mein Aktenzeichen 209.2.7-347/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 11.01.2022 auf Zugang Beanstandungen ab Februar 2020 Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 11.01.2023 beantragten Sie bei mir alle Beanstandungen und dazugehörige Stellungnahmen seit Februar 2020. Die von Ihnen begehrten Informationen können Sie teilweise auf dieser Plattform unter den jeweils aufgeführten Anfragenummern nachlesen. Alle anderen Informationen habe ich in der Anlage beigefügt. 2019 209.2.3.2.1-12185/19 Stadt Mönchengladbach Die Beanstandungen inkl. Stellungnahmen der nachfolgenden drei Vorgänge 209.2.3.2.2-6423/19 Stadt Köln 209.2.3.2.10-4741/19 Rhein-Erft-Kreis 209.2.3.2.10-10131/19 Stadt Münster wurden bereits im Rahmen eines IFG-Antrags (209.2.7-7098/20) zur Verfügung gestellt. Diese Informationen können Sie der Anfragenummer #194256 entnehmen. 2020 209.2.3.1.11-3719/20 Ministerium für Kultur und Wissenschaft NRW #180791 209.2.3.1.11-9551/20 Studierendenwerk Aachen 209.2.3.2.2-4171/20 Gemeinde Neukirchen-Seelscheid 209.2.3.2.6-4557/20 Stadt Duisburg #168908 209.2.3.2.10-4665/20 Stadt Münster #183901 Wenn keine Stellungnahme zu einer Beanstandung beigefügt wurde, ist diese inhaltsgleich mit der Antwort der öffentlichen Stelle an die antragstellende Person. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, habe ich die inhaltsgleichen Stellungnahmen nicht extra der Akte entnommen und kopiert. 2021 209.2.3.2.2-5116/21 Gemeinde Leopoldshöhe. (keine Stellungnahme vorhanden) 2022 209.2.3.2.11-2345/22 Stadt Bad Driburg #228455 209.2.3.2.11-2346/22 Stadt Bad Driburg #231128 Ich hoffe, Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen