Beanstandungen nach § 14 Abs. 5 S. 1 IZG-SH

* Ihnen bereits vorliegende statistische Erhebungen über
Beanstandungen nach § 14 Abs. 5 S. 1 IZG-SH

* Hinweise, wo und wie derartige Beanstandungen
üblicherweise veröffentlicht werden bzw. ob und wo diese einzusehen sind

Ergebnis der Anfrage

Bis zum heutigen Tag haben wir drei Beanstandungen nach § 14 Abs. 5 S. 1
IZG-SH ausgesprochen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. März 2024
  • Frist
    10. April 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Ihnen bereits vorliegende statistis…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beanstandungen nach § 14 Abs. 5 S. 1 IZG-SH [#302472]
Datum
8. März 2024 12:29
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Ihnen bereits vorliegende statistische Erhebungen über Beanstandungen nach § 14 Abs. 5 S. 1 IZG-SH * Hinweise, wo und wie derartige Beanstandungen üblicherweise veröffentlicht werden bzw. ob und wo diese einzusehen sind
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 302472 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/302472/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Beanstandungen nach § 14 Abs. 5 S. 1 IZG-SH [#302472]
Datum
11. März 2024 09:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Az. 18.01/24.012 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. > Antrag nach de…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Beanstandungen nach § 14 Abs. 5 S. 1 IZG-SH [#302472]
Datum
19. März 2024 09:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Az. 18.01/24.012 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. > Antrag nach dem IZG-SH/VIG > > Guten Tag, > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > * Ihnen bereits vorliegende statistische Erhebungen über > Beanstandungen nach § 14 Abs. 5 S. 1 IZG-SH Bis zum heutigen Tag haben wir drei Beanstandungen nach § 14 Abs. 5 S. 1 IZG-SH ausgesprochen. > * Hinweise, wo und wie derartige Beanstandungen üblicherweise > veröffentlicht werden bzw. ob und wo diese einzusehen sind Die Information über Beanstandungen ist für die Veröffentlichung im Tätigskeitsbericht vorgesehen, der jährlich erscheint und auf der Website des ULD abrufbar ist: https://www.datenschutzzentrum.de/tb/ Der Bericht zum Jahr 2023 wird Ende April auf der Website und als Druckfassung verfügbar sein. Eine Veröffentlichung der vollständigen Beanstandungen erfolgt aufgrund entgegenstehender schutzwürdiger Belange Beteiligter nicht. Aus demselben Grund ist auch keine Einsichtnahme in die vollständigen Beanstandungen vorgesehen. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen