Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG)

Die von Ihnen in den folgenden Aktenzeichen versandten Beanstandungen an die Stadt [geschwärzt] (oder Bürgermeister [geschwärzt]) mit jeweiliger Information, ob und ggf. wann in diesen Fällen jeweils die Aufsichtsbehörde Landratsamt Calw unterrichtet wurde:
- D [geschwärzt]
- D [geschwärzt]
- D [geschwärzt]
Ich bin mit Schwärzungen von personenbezogenen Daten nach §7 Abs. 4 Satz 2 LIFG einverstanden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    18. Juli 2020
  • Ein:e Follower:in
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG) [#189324]
Datum
18. Juni 2020 12:39
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die von Ihnen in den folge…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
Von
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Betreff
Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG) [#189324]
Datum
18. Juni 2020 12:39
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die von Ihnen in den folgenden Aktenzeichen versandten Beanstandungen an die Stadt [geschwärzt] (oder Bürgermeister [geschwärzt]) mit jeweiliger Information, ob und ggf. wann in diesen Fällen jeweils die Aufsichtsbehörde Landratsamt Calw unterrichtet wurde: - D [geschwärzt] - D [geschwärzt] - D [geschwärzt] Ich bin mit Schwärzungen von personenbezogenen Daten nach §7 Abs. 4 Satz 2 LIFG einverstanden.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 189324 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbe…
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Betreff
AW: Automatische Antwort: Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG) [#189324]
Datum
20. Juli 2020 08:52
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
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E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG)“ vom 18.06.2020 (#189324) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189324/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG) [#189324]
Datum
20. Juli 2020 08:52
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
AZ: 0221.4-16/24 Informationsfreiheit: Ihre Anfrage vom 18. Juni 2020 nach den vom Landesbeauftragten für den Date…
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
WG: Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG) [#189324]
Datum
20. Juli 2020 16:24
Status
Warte auf Antwort
AZ: 0221.4-16/24 Informationsfreiheit: Ihre Anfrage vom 18. Juni 2020 nach den vom Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit versandten Beanstandungen an die Stadt Bad Herrenalb über das Portal fragdenstaat.de [#189324] Sehr geehrteAntragsteller/in das Landesinformationsfreiheitsgesetz BW gewährt jeder antragstellenden Person das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen außerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens, ohne dass es der Darlegung eines Informationsinteresses bedarf (§ 1 Absatz 1 LIFG). Der Informationszugangsanspruch muss sich dabei auf eine vorhandene amtliche Information beziehen und die amtliche Stelle rechtlich über die Information verfügen (§ 1 Absatz 2 i. V. m. § 3 Nr. 3 LIFG). Aus unserer Sicht umfasst Ihre Anfrage nicht Umweltinformationen und nicht Verbraucherinformationen. Ihre Fragen beantworten wir daher nach LIFG BW wie folgt: Sie benennen drei Aktenzeichen, zu denen Sie eine Kopie der versandten Beanstandungen wünschen und wissen möchten, ob und wann die Aufsichtsbehörde informiert wurde. Wir haben bisher keine Beanstandungen an die Stadt Bad Herrenalb, vertreten durch den Bürgermeister, versandt, und daher bisher die Aufsichtsbehörde nicht in solcher Sache informiert. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in etwas spät meine Rückmeldung zu Ihrem Schreiben, für das ich mich noch nachträglich …
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Betreff
AW: WG: Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG) [#189324]
Datum
22. September 2020 16:23
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in etwas spät meine Rückmeldung zu Ihrem Schreiben, für das ich mich noch nachträglich bedanken möchte. Sie bekunden darin, dass keine Beanstandungen in den bezeichneten Aktenzeichen an die Stadt Bad Herrenalb versandt wurden. In anderem Schriftverkehr haben Sie aber darauf verwiesen, dass Sie Stellungnahmen der Stadt Bad Herrenalb eingefordert und auf die Fristen und Pflichten des LIFG hingewiesen haben. Meine Anfrage möchte ich deshalb so erweitern, dass es diesen Schriftverkehr mit der informationspflichtigen Stelle umfasst. Im Übrigen wird gemäß § 12 LIFG das Vorgehen des LfDI bei Verstößen gegen Vorschriften des Gesetzes beschrieben. Demnach haben Sie in der Tat zumindest teilweise entsprechend agiert, wenn Sie Stellungnahmen eingefordert haben (mit Fristsetzung). Bitte erläutern Sie doch, ob und ggf. wie Sie ggü. der Stadt Bad Herrenalb deren unstreitige Verstöße kommuniziert haben. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189324/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in etwas spät meine Rückmeldung zu Ihrem Schreiben vom 20.7.2020, für das ich mich noch…
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Betreff
AW: WG: Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG) [#189324]
Datum
13. Oktober 2020 09:20
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in etwas spät meine Rückmeldung zu Ihrem Schreiben vom 20.7.2020, für das ich mich noch nachträglich bedanken möchte. Meine Antwort vom 22.9.2020 an die email-Adresse der Referentin scheint nicht angekommen zu sein. In Ihrem Schreiben bekunden Sie, dass keine Beanstandungen in den bezeichneten Aktenzeichen an die Stadt Bad Herrenalb versandt wurden. In anderem Schriftverkehr haben Sie aber darauf verwiesen, dass Sie Stellungnahmen der Stadt Bad Herrenalb eingefordert und auf die Fristen und Pflichten des LIFG hingewiesen haben. Meine Anfrage möchte ich deshalb so erweitern, dass es diesen Schriftverkehr mit der informationspflichtigen Stelle umfasst. Im Übrigen wird gemäß § 12 LIFG das Vorgehen des LfDI bei Verstößen gegen Vorschriften des Gesetzes beschrieben. Demnach haben Sie in der Tat zumindest teilweise entsprechend agiert, wenn Sie Stellungnahmen eingefordert haben (mit Fristsetzung). Bitte erläutern Sie doch, ob und ggf. wie Sie ggü. der Stadt Bad Herrenalb deren unstreitige Verstöße kommuniziert haben. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189324/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
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Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Automatische Antwort: WG: Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG) [#189324]
Datum
13. Oktober 2020 09:20
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbe…
An Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Details
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Betreff
AW: Automatische Antwort: WG: Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG) [#189324]
Datum
26. Oktober 2020 10:19
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG)“ vom 18.06.2020 (#189324) mit einer Erweiterung vom 23.09.2020 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189324/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: WG: Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG) [#189324]
Datum
26. Oktober 2020 10:19
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbe…
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AW: Automatische Antwort: Automatische Antwort: WG: Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG) [#189324]
Datum
13. November 2020 11:17
An
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG)“ vom 18.06.2020 (#189324) mit der Erweiterung vom 22.9.2020 wurde von Ihnen leider immer noch nicht beantwortet. Es ist befremdlich zu sehen, dass die amtliche Stelle für Informationsfreiheit scheinbar selbst mit der Umsetzung des LIFG Schwierigkeiten hat. Das Informationsbegehren vom 22.9.2020 an die zuständige Referentin wurde nicht innerhalb des vorgegebenen Frist beantwortet. Dies ist leider kein Einzelfall. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189324 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189324/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch …
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Betreff
Automatische Antwort: Automatische Antwort: Automatische Antwort: WG: Beanstandungen und Unterrichtung der Aufsichtsbehörden (§ 12 Abs. 6 LIFG) [#189324]
Datum
13. November 2020 11:17
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail wird hiermit bestätigt. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab, wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu. Mit freundlichen Grüßen

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Informationsfreiheit: Ihre E-Mail vom 23. September 2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Betreff
Informationsfreiheit: Ihre E-Mail vom 23. September 2020
Datum
3. Dezember 2020 13:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Mit freundlichen Grüßen