Beanstandungs- und Untersagungsverfügungen seit 2018

Sämtliche Beanstandungs- und Untersagungsverfügungen die seit Januar 2018 von Ihnen ausgesprochen wurden, bevorzugt als inhaltlich vollständige digitale Kopien der Originalverfügungen.

Diese Anfrage bezieht sich auf abgeschlossene Verwaltungsverfahren, also solche, die nicht unter dem Vorbehalt von IFG Berlin §10 stehen. Weitere Versagungsgründe, die eine pauschale Abweisung dieser Anfrage begründen würden, sind nicht ersichtlich und müssten ggf. von Ihnen konkret und detailliert substantiiert werden.

Sollten die erfragten Informationen bereits öffentlich vorliegen, so weisen Sie mich bitte auf die entsprechende Quelle hin.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    31. Oktober 2023
  • Frist
    2. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sämtli…
An Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beanstandungs- und Untersagungsverfügungen seit 2018 [#291419]
Datum
31. Oktober 2023 20:29
An
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sämtliche Beanstandungs- und Untersagungsverfügungen die seit Januar 2018 von Ihnen ausgesprochen wurden, bevorzugt als inhaltlich vollständige digitale Kopien der Originalverfügungen. Diese Anfrage bezieht sich auf abgeschlossene Verwaltungsverfahren, also solche, die nicht unter dem Vorbehalt von IFG Berlin §10 stehen. Weitere Versagungsgründe, die eine pauschale Abweisung dieser Anfrage begründen würden, sind nicht ersichtlich und müssten ggf. von Ihnen konkret und detailliert substantiiert werden. Sollten die erfragten Informationen bereits öffentlich vorliegen, so weisen Sie mich bitte auf die entsprechende Quelle hin.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 291419 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291419/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Ihr Antrag vom 31.10.23 Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Übersendung sämtlicher Beanstandun…
Von
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Betreff
Ihr Antrag vom 31.10.23
Datum
6. November 2023 10:34
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Ihr Antrag auf Übersendung sämtlicher Beanstandungs- und Untersagungsverfügungen, die seit Januar 2018 von der mabb ausgesprochen wurden ist bei der mabb eingegangen. Die mabb ist nach dem Medienstaatsvertrag (MStV) und Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) für eine Vielzahl an Aufsichtsgebieten (z.B. Einhaltung der Werberegeln im Rundfunk und in Telemedien, Jugendmedienschutz, Aufsicht über die Einhaltung anerkannter journalistischer Grundsätze im Rundfunk und journalistisch-redaktionell gestalteten Telemedien, Einhaltung der Impressumspflichten) zuständig. Vorbehaltlich einer rechtlichen Prüfung Ihres Antrages, kann die Auskunft bei positiver Entscheidung sehr umfangreich ausfallen und ist hier mit nicht unerheblichem Verwaltungsaufwand verbunden, was sich zudem in einer zu treffenden Kostenentscheidung niederschlagen würde. Möchten Sie vor diesem Hintergrund Ihren Antrag auf bestimmte Bereiche präzisieren? Vor abschließender Prüfung Ihres Antrages wären wir um kurze Erläuterung dankbar. Mit freundlichen Grüßen

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Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
AW: Ihr Antrag vom 31.10.23 Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf unsere E-Mail vom 6. No…
Von
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 31.10.23
Datum
24. November 2023 16:05
Status
image001.png
2,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> wir kommen zurück auf unsere E-Mail vom 6. November und möchten höflich an die Beantwortung unserer dortigen Frage erinnern. Wir haben Sie darum gebeten, Ihren Antrag dahingehend zu präzisieren, auf welche Aufsichtsbereiche sich dieser beziehen soll. Sollten wir bis zum 1. Dezember 2023 nichts Gegenteiliges von Ihnen gehört haben, gehen wir davon aus, dass Sie an Ihrem Begehren nicht weiter festhalten möchten. Mit freundlichen Grüßen