Beantragte Ausnahmegenehmigungen für städtische öffentliche Grünanlagen der Stadt München

Alle bisher für das Jahr 2016 beantragten sowie bereits erteilten Ausnahmegenehmigungen (gem. GrünanlagenS) zur Durchführung von kommerziellen Veranstaltungen mit Schank- und Musikbetrieb.
Sollte ein Zusenden der einzelnen Genehmigungen bzw. Anträge nicht möglich sein, so genügt eine vollständige Liste, die mindestens Angaben über Ort, Datum und Antragsteller enthält.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    22. Februar 2016
  • Frist
    25. März 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Beantragte Ausnahmegenehmigungen für städtische öffentliche Grünanlagen der Stadt München [#15810]
Datum
22. Februar 2016 22:19
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle bisher für das Jahr 2016 beantragten sowie bereits erteilten Ausnahmegenehmigungen (gem. GrünanlagenS) zur Durchführung von kommerziellen Veranstaltungen mit Schank- und Musikbetrieb. Sollte ein Zusenden der einzelnen Genehmigungen bzw. Anträge nicht möglich sein, so genügt eine vollständige Liste, die mindestens Angaben über Ort, Datum und Antragsteller enthält.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergel…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Re: Beantragte Ausnahmegenehmigungen für städtische öffentliche Grünanlagen der Stadt München [#15810]
Datum
23. Februar 2016 12:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaftengemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Mit der Bitte um weitere Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Fwd: Re: Fwd: Fwd: Beantragte Ausnahmegenehmigungen für städtische öffentliche Grünanlagen der Stadt München [#15810]
Datum
24. Februar 2016 13:34
Status
Warte auf Antwort
Mit der Bitte um weitere Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung können wir Ihnen Folgendes mit…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
Beantragte Ausnahmegenehmigungen für städtische öffentliche Grünanlagen der Stadt München [#15810]
Datum
23. März 2016 19:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrem Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Nach der geltenden Grünanlagensatzung können Ausnahmen von dem Verbot der Durchführung von Veranstaltungen im Einzelfall nur gemacht werden, soweit öffentliche Belange, zum Beispiel die Zwecke der Grünanlagen oder Vergaberecht nicht entgegenstehen. Mit Beschluss der Vollversammlung vom 26.07.2006 wurde diese Regelung konkretisiert und festgelegt, dass keine Veranstaltungen zugelassen werden, welche aus rein wirtschaftlichen Interessen durchgeführt werden, sondern diese sollen vorrangig anderen, d.h. sozialen, religiösen, kulturellen Zwecken dienen. Daher werden keine Ausnahmegenehmigungen für rein kommerzielle Veranstaltungen mit Schank- und Musikbetrieb erteilt. Gleichwohl ist der gewerbliche Ausschank in untergeordnetem Maße regelmäßig Teil nicht-kommerzieller Veranstaltungen in Grünanlagen. Ausnahmsweise können Veranstaltungen nur genehmigt werden an besonderen, dafür vorgesehenen Örtlichkeiten (z.B. Theaterfestivalgelände, Seebühne Westpark), für Märkte nach §§ 67, 68 Gewerbeordnung, den Kulturstrand und den Olympiaberg. Mit den statistischen Auswertungsmöglichkeiten der hier eingesetzten EDV konnten für das Jahr 2016 folgende Zahlen in Zusammenhang mit der Grünanlagensatzung erhoben werden: 91 Ausnahmegenehmigungen beantragt, 39 erteilt. Die Antragsteller selbst können EDV-technisch nicht ausgewertet werden. Im Übrigen sind die personenbezogenen Daten der Antragsteller nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 IFS geschützt. Wir hoffen, dass wir Ihrem Interesse mit diesen Auskünften gerecht werden konnten. Mit freundlichen Grüßen